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10.06.2026 12:54:00
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Budget - Bankenabgabe bleibt, Telearbeitspauschale wird abgeschafft
Künftig müssen laut Bundesregierung "besonders leistungsstarke Unternehmen" einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten. Der Körperschaftssteuersatz bleibt grundsätzlich bei 23 Prozent. Für Gewinne, die eine Million Euro überschreiten, wird der darüber hinausgehende Betrag ab dem Jahr 2028 jedoch mit 24 Prozent besteuert. Damit erhofft sich die Regierung 2028 zusätzliche Einnahmen von 200 Mio. Euro. Für 2029 und 2030 wird ein jährliches Mehraufkommen von 350 Mio. Euro erwartet.
Einschnitte für Selbstständige und Arbeitnehmer
Abgeschafft wird unterdessen das Telearbeitspauschale. Um Mehrkosten durch Telearbeit auszugleichen, konnten Arbeitgeber bisher ihren Arbeitnehmern bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei zahlen (maximal 3 Euro pro Tag für bis zu 100 Tage). Ab 2027 entfällt die Möglichkeit, diese Zahlung steuerfrei zu erhalten. Durch die Aufhebung des Telearbeitspauschales auch im Sozialversicherungsrecht, steigen die Beträge zur Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung. Die Regierung rechnet 2027 mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 58,3 Mio. Euro, 2028 mit 88,3 Mio. Euro.
Mit der Abschaffung des Arbeitsplatzpauschales will die Regierung zudem ab 2028 jährlich ein zusätzliches Steueraufkommen von 15 Mio. Euro generieren. Bisher konnten Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen private Wohnräume, die sie beruflich nutzen, steuerlich durch ein Arbeitsplatzpauschale geltend machen. Ab 2027 wird sowohl das große als auch das kleine Arbeitsplatzpauschale entfallen. Weiterhin absetzbar bleiben 300 Euro pro Jahr für ergonomisches Mobiliar sowie Ausgaben für betriebliche Arbeitsmittel.
Sonderzahlung für Banken wird fortgesetzt
Zur Sanierung der Staatsfinanzen müssen auch die Banken weiter ihren Beitrag leisten. Sie würden seit 2022 stark von den Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB) profitieren, lautet das Argument der Regierung. Bereits im Doppelbudget 2025/26 wurde die Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe erhöht sowie eine Sonderzahlung in Höhe von 300 Mio. Euro eingeführt. Diese Sonderzahlung wird nun um drei Jahre verlängert, also bis einschließlich 2029, wobei sie im letzten Jahr auf 90 Mio. Euro reduziert werden soll. Ab dem Jahr 2030 ist auch die Senkung der allgemeinen Bankenabgabe um 30 Prozent vorgesehen.
Eine vorübergehende Änderung wird es zudem beim sogenannten investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geben. Dieser bietet Unternehmen steuerliche Vorteile, wenn sie Gewinne in bestimmte Wirtschaftsgüter investieren. Zwischen 2027 und 2029 dürfen Firmen den Gewinnfreibetrag jedoch nur für Investitionen in Realwirtschaftsgüter wie Maschinen oder Gebäude geltend machen. Wertpapiere sind in diesem Zeitraum ausgeschlossen. Schlussendlich sollen damit 200 Mio. Euro zusätzliche Einnahmen zur Budgetsanierung erzielt werden.
hel/kre
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