24.11.2016 17:32:52
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Bund will keine Privatisierung der Autobahngesellschaft erlauben
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist mit seinen Plänen gescheitert, eine teilweise Privatisierung der geplanten Gesellschaft zur Verwaltung der deutschen Autobahnen zu erlauben. Nachdem sich Schäuble mit Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) verständigt habe, "dass es keine Privatisierung der Gesellschaft geben soll", sei der Entwurf für eine Grundgesetzänderung noch am Mittwochabend in die Ressortabstimmung und an die Länder gegeben worden, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Die Gesetzesänderung ist notwendig, damit die privatrechtlich organisierte Gesellschaft gegründet werden kann.
Im Grundgesetz soll in Artikel 90 zu den Bundesautobahnen und Bundesstraßen ein neuer Absatz 2 eingefügt werden. "Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen", heißt es in dem Referentenentwurf, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte. "Diese Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes." Schäuble hatte sich zuvor dafür stark gemacht, den Verkauf eines Minderheitsanteils an private Investoren möglich zu machen, was aber vor allem Gabriel abgelehnt hatte.
Die SPD zeigte sich deshalb zufrieden. Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht erklärte, sie begrüße die in der Bundesregierung erzielte Einigung zu der Bundesfernstraßen-Gesellschaft nachdrücklich. "Die von der SPD-Bundestagsfraktion geforderte doppelte Privatisierungsbremse wird damit im Grundgesetz verankert", betonte sie. Dort werde sowohl das unveräußerliche hundertprozentige Eigentum des Bundes an den Fernstraßen als auch an der Gesellschaft festgeschrieben. "Hiermit ist klargestellt: Es wird keine Beteiligung privater Anleger an der Gesellschaft geben, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge wahrnimmt."
ÖPP ist gewollte Beschaffungsvariante Hingegen warnte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Privatisierungsoptionen seien damit nicht vom Tisch. "Nach wie vor ist nicht ausgeschlossen, dass sich private Kapitalgeber mittelbar oder unmittelbar an den Töchtern der Infrastrukturgesellschaft beteiligen können", erklärte Verdi. Auch ganze Teilnetze als Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) zu vergeben, sei gewollt. Die geplante privatrechtliche GmbH "kann sich auch der Beschaffungsvariante ÖPP bedienen", bestätigte Finanzministeriums-Sprecher Jürg Weißgerber. "Sie muss das nicht alles rein staatlich machen."
Der Bund und die Länder hatten Mitte Oktober im Zuge der Neuordnung ihrer gegenseitigen Finanzbeziehungen vereinbart, eine Infrastrukturgesellschaft für Bau, Planung und Betrieb der Autobahnen und einiger Fernstraßen zu errichten. Aus den Ländern, die die Grundgesetzänderung im Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen müssen, gab es zuletzt aber Kritik an Schäubles Privatisierungsplänen.
Hingegen wurde aus der Unions-Fraktion im Bundestag, der den Plänen ebenfalls mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen muss, erst am Donnerstag Öffnung für Private verlangt. "Es ist wichtig, dass wir die Tür zu dem Projekt möglichst weit aufmachen", sagte der stellvertretende Fraktionschef Ralph Brinkhaus. "Wenn das ein Placebo ist, werden wir sagen, das reicht uns nicht."
(mit Material von AFP)
Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com
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November 24, 2016 11:02 ET (16:02 GMT)
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