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26.04.2013 17:34:30

Bundesbank: Staat muss Bundesbank-Verluste nicht unbedingt ausgleichen

   Von Hans Bentzien

   Der Staat muss Verluste der Deutschen Bundesbank aus geldpolitischen Geschäften nicht unbedingt ausgleichen. Darauf weist die Bundesbank in einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht hin, in der sie ihre Sicht auf das Staatsanleihenkaufprogramm OMT und die Risiken darlegt, die sich für den Bundeshaushalt aus Forderungen durch das Zahlungsverkehrssystem Target2 ergeben. Die Bundesbank lehnte eine Stellungnahme zu dem vom Handelsblatt veröffentlichten Papier ab.

   Die Bundesbank entwirft in dem Ende Dezember 2012 geschriebenen Papier folgendes Szenario: Sollte eine Bank pleite gehen, müsste die Zentralbank zunächst versuchen, die von der Bank bei Refinanzierungsgeschäften gestellten Sicherheiten zu verwerten. Das ist prinzipiell möglich, wie die Abwicklung von Lehman Brothers zeigt, aus der die Bundesbank wohl ohne Verluste heraus kommen wird. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass es auch mal anders läuft. Schließlich lässt die EZB heutzutage ganz andere Papiere als Sicherheit zu als früher.

   Sollten die Sicherheiten nicht ausreichen, die offenen Forderungen auszugleichen, wären als nächstes die Rückstellungen dran. Die hat die Bundesbank gerade erst auf 14,4 Milliarden Euro aufgestockt.

   Aber was, wenn auch die Rückstellungen nicht reichen sollten? "In einem solchen Fall würde der Bund als Kapitalgeber vor die Frage gestellt, ob er die Verluste der Deutschen Bundesbank ausgleicht, um ihr eine ausgeglichene Bilanz zu ermöglichen", schreibt die Bundesbank. Je nach der Höhe der Verluste kann das laut den Währungshütern zu einer erheblichen Verpflichtung für den Bundeshaushalt führen, die "aber zum Erhalt der Stabilitätsunion als unumgänglich angesehen werden könnte."

   Aber wäre das wirklich nötig? Laut Bundesbank ist der Staat nämlich nicht verpflichtet, Verluste "unmittelbar" auszugleichen. Sie gibt zwar zu bedenken: "Ein Nachschuss kann allerdings dann erforderlich werden, wenn ein hoher Verlustvortrag über viele Jahre fortgeschrieben werden müsste." Dazu ist aber anzumerken, dass Bundesbankpräsident Jens Weidmann selbst bei der Vorlage des Jahresberichts 2012 eingeräumt hat, dass Zentralbanken sogar mit "negativem Eigenkapital" arbeiten können. Das heißt nichts anderes, als dass sie auch bei deutlichen Einbußen lebensfähig bleiben.

   Zum anderen stellt sich die Frage, welche Ereignisse die Bundesbank eigentlich unterstellt, wenn sie derart hohe Verluste für möglich hält. Die Forderungen gegen einige südeuropäische Banken zum Beispiel, die eventuell abgewickelt werden müssen, dürften dafür kaum groß genug sein. Das Risiko aber, dass ein Land aus der Eurozone ausscheidet, was die Target2-Forderungen Deutschlands gefährden würde, hat die Bundesbank in dem Papier ausdrücklich nicht berücksichtigt.

   Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

   DJG/hab/chg

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   April 26, 2013 11:03 ET (15:03 GMT)

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