17.11.2006 17:46:00
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Bundesnetzagentur macht Zweivertragsmodell zur Pflicht
BONN/FRANKFURT (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur hat die Wettbewerbsregeln in der Gaswirtschaft verschärft und damit die Chancen für neue Anbieter verbessert. So hat die Regulierungsbehörde in einem Missbrauchsverfahren entschieden, dass das in der Kooperationsvereinbarung der Gaswirtschaft geregelte Einzelbuchungsmodell nicht mehr angewendet werden darf. Es verstoße gegen die gesetzlichen Vorgaben, teilte die Behörde am Freitag mit.
Der Netzzugang sei nur noch auf der Grundlage des Zweivertragsmodells anzubieten, sagte Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth in Bonn. Dieses Grundmodell ermöglicht den Gastransport auf der Basis von nur zwei Verträgen von der Einspeisung des Gases bis zur Entnahme beim Endverbraucher. Beim Einzelbuchungsmodell wird der Gastransport dagegen auf der Basis einer Kette von Einzelverträgen abgewickelt.
Mit ihrer Entscheidung gab die Bundesnetzagentur einer Beschwerde statt, die vom Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) und Nuon Deutschland gegen die drei Netzbetreiber RWE Transportnetz Gas, E.ON Hanse und Stadtwerke Hannover eingereicht worden war. Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) erklärte in einer ersten Stellungnahme, die Gründe für das Verbot der Einzelbuchungsvariante seien nicht nachvollziehbar.
Webseite: www.bundesnetzagentur.de
DJG/hil/asr/aul/hab
(END) Dow Jones Newswires
November 17, 2006 11:44 ET (16:44 GMT)
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