10.06.2018 12:26:43
|
Bundesregierung kann Ausmaß von VW-Diesel-Klagen nicht beziffern
Die Bundesregierung kann nicht beziffern, in welchem Ausmaß Geschädigte im VW-Dieselskandal die geplante neue Musterfeststellungsklage nutzen könnten, um Ansprüche gegen den Autobauer einzuklagen. Wie das "Handelsblatt" berichtet, lägen der Bundesregierung "keine Erkenntnisse" darüber vor, wie vielen betroffenen Käufern von Diesel-Fahrzeugen die Verjährung ihrer Ansprüche drohe, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin, Rita Hagl-Kehl (SPD), in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Manuela Rottmann. Die Antwort liegt dem Handelsblatt vor.
Rottmann warf der Großen Koalition vor diesem Hintergrund eine "gespielte Eile" bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs vor. Sie wisse überhaupt nicht, wieviele Verbraucher davon betroffen seien: "Sie kann also überhaupt nicht einschätzen, was nach dem 1. November auf klagebefugte Verbände, das Bundesamt für Justiz und die Gerichte zukommen könnte. Ein Blindflug".
FRANKFURT (Dow Jones)
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!