07.11.2019 20:25:42

Bundestag beschließt steuerliche Forschungsförderung

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat die von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegten Gesetzesregelungen zur steuerlichen Forschungsförderung beschlossen. Sie sollen nach Befassung des Bundesrats und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten Anfang 2020 in Kraft treten.

Der Gesetzesplan sieht vor, dass ab 2020 alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben steuerlich gefördert werden können. Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sollen dafür eine steuerliche Forschungszulage bekommen können. Begünstigt werden sollen Personalausgaben für Forschung und Entwicklung bis maximal 2 Millionen Euro pro Jahr. Auf 25 Prozent davon soll die Zulage gewährt werden - jedes Unternehmen kann also höchstens 500.000 Euro pro Jahr erhalten.

Scholz hatte dem Bundestag zuvor noch eine Nachbesserung des Gesetzes zur steuerlichen Forschungsförderung an die Hand gegeben, um beihilferechtliche Bedenken der EU-Kommission auszuräumen. Demnach soll bei Auftragsforschung nun der Auftraggeber und nicht wie zunächst von Scholz geplant der Auftragnehmer die Förderung bekommen.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/ros

(END) Dow Jones Newswires

November 07, 2019 14:26 ET (19:26 GMT)

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