14.03.2019 18:09:47

Bundestag erschwert Diesel-Fahrverbote per Gesetzesbeschluss

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen, mit der mögliche Fahrverbote aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid eingeschränkt werden sollen. Diese sollen laut Bundestag künftig in der Regel nur dann in Erwägung gezogen werden können, wenn in den betroffenen Gebieten ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Zudem sollen laut den Angaben Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie Euro VI, bestimmte Euro- 4- und Euro-5-Fahrzeuge sowie unter bestimmten Bedingungen nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge (2,8 bis 7,8 Tonnen) von den Verkehrsverboten ausgenommen werden. Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen beziehen sich vor allem auf Klarstellungen bei den Ausnahmen. So sollen auch schwere Fahrzeuge der privaten Entsorgungswirtschaft unter bestimmten Bedingungen von Verkehrsverboten ausgenommen werden.

Wie Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki bekanntgab, stimmten 459 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 118 Parlamentarier votierten dagegen und 72 enthielten sich. Das Gesetz geht noch in den Bundesrat. Umwelt-Staatssekretär Florian Pronold lobte die Regelung in der Debatte vor der Abstimmung. "Es ist wichtig, dass wir nun die Voraussetzungen schaffen, das es zu Nachrüstungen kommt", sagte er. Deshalb sei es gut, dass mit der Änderung diejenigen die nachrüsten, nicht von Fahrverboten betroffen würden. "Das ist der Kern der Regelung."

Der Grenzwert der EU werde damit nicht verändert, betonte der SPD-Politiker. Fahrverbote seien aber erst dann zu ergreifen, wenn die Maßnahmen nicht absehbar mit anderen Schritten erreicht werden könnten. Der Grünen-Verkehrsexperte Oliver Krischer nannte die Haltung der SPD aber eine "umweltpolitische Bankrotterklärung".

Hingegen begrüßte das deutsche Handwerk die Änderung. "Durch die Klarstellungen zur Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten und die festgesetzten Ausnahmeregelungen schafft die Gesetzesänderung Planungssicherheit, um Immissionsschutzmaßnahmen noch zielgerichteter umsetzen zu können", erklärte der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke, in einer Mitteilung. "Nun haben die Unternehmen Klarheit, dass alle Fahrzeuge mit Euro 6 oder einer vorschriftsmäßigen Nachrüstung auch in Fahrverbotszonen Zugang bekommen."

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/cbr

(END) Dow Jones Newswires

March 14, 2019 13:10 ET (17:10 GMT)

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