19.03.2023 14:53:38
|
Buschmann nach Putin-Haftbefehl: Sind zur Verhaftung verpflichtet
BERLIN/MOSKAU (dpa-AFX) - Nach dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Bundesjustizminister Marco Buschmann die Bedeutung der Entscheidung für Deutschland erläutert. "Ich rechne damit, dass der IStGH zügig auf Interpol sowie die Vertragsstaaten zugehen und sie um Vollstreckung ersuchen wird", sagte der FDP-Politiker der "Bild am Sonntag".
"Deutschland ist dann verpflichtet, Präsident Putin, wenn er deutsches Territorium betritt, zu inhaftieren und an den IStGH zu übergeben", sagte Buschmann. Anders als nationale Strafverfolgungsbehörden könne das Gericht in Den Haag nach seiner Rechtsprechung auch gegen Staatsoberhäupter vorgehen.
Der Kreml betonte am Sonntag erneut, dass Russland die Gerichtsbarkeit des IStGH nicht anerkenne. "Russland tut und wird das tun, was seinen Interessen entspricht", sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow mit Blick auf Buschmanns Äußerungen.
Der russische Botschafter in Berlin, Sergej Netschajew, warf Deutschland einen Eskalationskurs vor. "Die unverantwortlichen Äußerungen einiger deutscher Vertreter, sie würden den rechtswidrigen und völlig absurden IStGH-Beschluss unterstützen und seien bereit, diesen umzusetzen, sind äußerst besorgniserregend und deuten darauf hin, wie fernab der Realität sie sind in ihrer Bestrebung, den Konflikt mit Russland weiter eskalieren zu lassen", teilte der Diplomat mit. Das nationale Ermittlungskomitee in Moskau kündigte eine Prüfung der Äußerungen Buschmanns, einschließlich einer Reaktion an.
Der im niederländischen Den Haag ansässige Gerichtshof hatte am Freitag Haftbefehl gegen Putin wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine erlassen. Die Ermittler machen ihn für die Verschleppung von Kindern von besetztem ukrainischen auf russisches Gebiet verantwortlich. Russland betont, die Kinder vor den Kampfhandlungen im Krieg in Sicherheit gebracht zu haben. Neben Russland erkennen auch die USA und China das Gericht nicht an. Insgesamt haben mehr als 120 Staaten das Römische Statut ratifiziert./seb/DP/nas
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!