20.01.2015 16:52:05
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CDU macht gegen Gabriels Solarflächen-Ausschreibung mobil
Von Stefan Lange
BERLIN--Die für Mitte April geplante Premiere der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen droht zu scheitern. Als Reaktion auf die Vorlage eines Referentenentwurfs kündigte die Unionsfraktion am Dienstag Widerstand gegen die Pläne des von SPD-Chef Sigmar Gabriel geführten Wirtschaftsministeriums an.
Gabriels Ministerium will auch Ackerböden, die in sogenannten benachteiligten Gebieten liegen, in die Ausschreibung einbeziehen. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Alois Gerig halten dies jedoch für "nicht akzeptabel". Damit kann der ehrgeizige Zeitplan für die Ausschreibungen, einem der Kernpunkte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), möglicherweise nicht mehr eingehalten werden.
Laut dem Referentenentwurf zur entsprechenden Verordnung sollen die ersten 150 Megawatt zum Gebotstermin 15. April von der Bundesnetzagentur ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung muss aber unter anderem "nach Ablauf der neunten Kalenderwoche" vor diesem Termin, mithin Anfang Februar, bekannt gegeben werden. Vorher muss die Verordnung noch durchs Kabinett, wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage bestätigte. Einen Kabinettstermin konnte die Sprecherin noch nicht nennen, aber es bleibt - das Kabinett tagt grundsätzlich mittwochs - nur der 28. Januar. In der Vorschau auf die Kabinettsthemen für den 21. Januar ist das Thema nicht aufgeführt.
Laut Verordnungsentwurf, der Dow Jones Newswires vorliegt, sollen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 insgesamt 1.200 Megawatt ausgeschrieben werden - aufgeteilt auf mehrere Gebotstermine. Holzenkamp und Gerig wehren sich dagegen, dass in den Jahren 2016 und 2017 zusätzlich landwirtschaftliche Flächen in Regionen mit schwierigen natürlichen Bedingungen, den sogenannten benachteiligten Gebieten, genutzt werden können. Das sei "nicht akzeptabel", heißt es in einer Erklärung der beiden Politiker.
Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten - wenn auch nur in begrenztem Umfang - sei der Einstieg in die "Verspiegelung" der Kulturlandschaft, kritisieren die beiden Abgeordneten. "Dies werden wir nicht mittragen." Zielführender sei es vielmehr, den Ausbau von Photovoltaik vorrangig auf versiegelten Flächen, Konversion- und Dachflächen voranzubringen. Konversionsflächen sind zum Beispiel alte Liegenschaften der Bundeswehr.
Wenn die beiden Abgeordneten ernst machen, muss die Verordnung zeitraubend nachverhandelt werden.
Mit der neuen Verordnung strebt das Bundeswirtschaftsministerium einen Wechsel des Förderregimes für erneuerbare Energien auf Ausschreibungen an. Bislang ist die Höhe der finanziellen Förderung für jede Technologie im EEG gesetzlich festgelegt. Dies schaffe zwar eine hohe Planungs- und Investitionssicherheit, erklärt das Ministerium. Der Nachteil sei aber, "dass teilweise bei der Festlegung der Förderhöhe die tatsächlichen Stromgestehungskosten der Anlagen nicht bekannt sind und sich die ermittelte Förderhöhe auf Erfahrungen und Prognosen stützen muss, die sich nachträglich als falsch erweisen können". Die "wettbewerbliche Ermittlung" der Förderhöhen durch Ausschreibungen soll nun dafür sorgen, dass Anlagenbetreiber nur die Förderung erhalten, die sie für einen wirtschaftlichen Betrieb ihrer Anlage tatsächlich benötigen.
Kontakt zum Autor: stefan.lange@wsj.com
DJG/stl/bam
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January 20, 2015 10:20 ET (15:20 GMT)
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