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17.02.2025 05:01:00
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Corona - "Black Box" COFAG in Abwicklung
Errichtet wurde die Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) nach dem ABBAG-Gesetz. Sie bekam ganz österreichische eine proporzhaft besetzte zweiköpfige türkis-grüne Spitze mit Spitzenbezügen. Der ÖVP-nahe Geschäftsführer Bernhard Perner erstattete einen Teil seines Doppelbezuges seines COFAG- und ABBAG-Chefpostens zurück, bevor er abtrat und durch einen Nachfolger ersetzt wurde.
Die Vergabeentscheidung bei Summen von mehr als 25 Mio. Euro musste die Geschäftsführung Aufsichtsrat und ein Beirat, bestehend aus Sozialpartnern und Vertretern aller Parteien, beiziehen. Den Oppositionsparteien reichte das nicht, sie wollten einen eigenen parlamentarischen Unterausschuss beim Hauptausschuss zur COFAG-Kontrolle einrichten - was nicht geschah. Den "zahnlosen" Beirat boykottierten sie mit dem Argument, dass dort das Bankgeheimnis gelte. Zudem hatte er nur beratende Funktion mit aufschiebender Wirkung ohne Vetorecht.
Fragwürdige Förderungen, Überförderungen, langes Warten
Die Höchstgrenze für COFAG-Kredite lag bei 120 Mio. Euro. Ausnahmen waren möglich. Eine Überförderung von Unternehmen wurde von Wirtschaftsexperten schlussendlich zumindest nicht ausgeschlossen.
Prominentes und umso brisanteres Beispiel: Rund um einen möglichen COFAG-Förderungsbetrug beim Chalet N. in Lech am Arlberg wird gegen den insolventen Gründer der insolventen Signa-Gruppe Ren� Benko, eine weitere beschuldigte Person sowie unbekannte Täter wegen Betrugs und Förderungsmissbrauch ermittelt. Dabei geht es um COFAG-Förderungen für den Betrieb des Chalet N. in Lech am Arlberg als Hotel, das allerdings womöglich gar keines war, sondern als Luxusunterkunft von Benko und Freunden privat genutzt worden sein soll. Dort sollen etwa auch namhafte ÖVP-Regierungspolitikerinnen aus der vergangenen ÖVP-Sebastian-Kurz-Zeit wie Kurz oder seine Vertraute und Ministerin Elisabeth Köstinger auf Benko-Einladung geweilt haben.
Dieser und weitere kritisch hinterfragte (Förder-)Fälle waren auch in einem eigens eingerichteten parlamentarischen COFAG-U-Ausschuss Thema. Andererseits waren immer wieder auch Fälle bekannt geworden, wo Firmen allzu lange auf ihre Hilfen warten mussten.
Weitere Oppositionskritik
Nun versucht der Bund, zu viel ausgezahltes Geld von Firmen etwa in deren Insolvenzfall zurückzuholen. Im Zuge der Abwicklung im Sommer 2024 gestarteten COFAG-Abwicklung übernahm das Finanzministerium zuletzt die Zuerkennung von noch ausstehenden Förderungen sowie die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen. Offen ist, welche Summe vom Staat im Rahmen der Pleitenabwicklung zu holen ist.
Ebenso herrscht Unklarheit in Bezug auf während der Corona-Pandemie gewährte Steuerstundungen: Wie viel Steuern tatsächlich bezahlt wurden und wie viel Steuern dem Staat aufgrund der Insolvenzen endgültig entgehen, war im Rahmen einer automatisierten Datenauswertung nicht ermittelbar. Die Opposition hatte stets auch kritisiert, dass die Auszahlung der Hilfen und die Steuerstundungen beim Finanzamt besser aufgehoben gewesen wären - schließlich hätten diese den nötigen Ein- und Überblick.
Bei Fragen können sich Unternehmen an die Finanzverwaltung per E-Mail an post.cofag-abwicklung@bmf.gv.at oder telefonisch an die extra eingerichtete Hotline-Nummer der Finanzverwaltung 050 233 768 wenden.
(Redaktionelle Hinweise: A V I S O - Diese Meldung ist Teil einer Serie der APA-Redaktion, die sich unter dem Titel "Corona" mit einem Rückblick und der Aufarbeitung der Pandemie-Zeit fünf Jahre nach dem ersten bestätigten Fall in Österreich auseinandersetzt.) phs/cri/saw
WEB https://www.cofag.at/
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