18.10.2020 18:07:38
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Corona-Infektionen nehmen zu - halb Bayern mit besorglichen Werten
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Angesichts steigender Infektionszahlen gelten die verschärften Corona-Maßnahmen ab diesem Montag bereits für einen Großteil des Freistaats. Die Corona-Ampel des Gesundheitsministeriums zeigte am Sonntag für mehr als die Hälfte aller Landkreise und kreisfreien Städte die gelbe Frühwarnstufe beziehungsweise die rote Warnstufe an. Seit Samstag gelten für solcherart betroffene Gebiete mit einem Tag Verzug verschärfte Sicherheitsmaßnahmen, wie ein ausgeweitetes Gebot für das Tragen von Masken oder Sperrstunden.
Diese strikteren Regeln gelten dort, wo die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen den Wert 35 beziehungsweise 50 übersteigt. Die Liste der betroffenen Kreise und Städte will das Gesundheitsministerium ab sofort täglich um 15.00 Uhr auf seiner Homepage veröffentlichen - die verschärften Regeln gelten dann jeweils ab dem Tag darauf.
Konkret verzeichneten laut Corona-Ampel am Sonntag 24 Städte und Kreise Werte von mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Hinzu kamen 28 weitere, die den Frühwarnwert von mehr als 35 Neuinfektionen überschritten hatten. Insgesamt gibt es 71 Kreise und 25 kreisfreie Städte in Bayern. Noch am Vortag hatte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 20 Regionen mit einem Wert größer 50 und 22 mit einem Wert größer 35 aufgeführt.
"Die Stärke unserer Regeln liegt darin, dass wir individuell auf die Lage vor Ort reagieren können", erläuterte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Wochenende die Vorzüge der neuen Corona-Ampel. "Das soll uns helfen, einen landesweiten Lockdown möglichst zu vermeiden."
Nach der neuen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die das Ministerium in der Nacht auf Samstag veröffentlichte, werden die verschärften Regeln in den Corona-Hotspots automatisch wirksam, ohne dass die Kommunen nochmals darüber entscheiden könnten oder müssten.
Schon ab einem Wert von 35 gilt eine verschärfte Maskenpflicht - und zwar auf von den Kommunen festzulegenden stark frequentierten öffentlichen Plätzen, etwa in Fußgängerzonen. Ein Mund-Nasen-Schutz muss aber auch auf Begegnungs- und Verkehrsflächen getragen werden. Das betrifft auch Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Freizeitparks, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und Schlössern. Außerdem besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, Kinos und anderen ähnlichen Einrichtungen.
In den weiterführenden Schulen der betroffenen Kommunen gilt ab sofort automatisch eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Und ab einem Wert von 50 müssen auch Grundschüler im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bislang hatten die Kommunen hier noch Ermessensspielräume, ab wann die Maskenpflicht genau greift. Für Horte und Mittagsbetreuungen in Corona-Hotspots gelten die gleichen Regeln wie für Grundschulen - also automatisch eine Maskenpflicht, wenn der Sieben-Tages-Inzidenzwert über 50 liegt.
Und auch am Arbeitsplatz gilt laut Gesundheitsministerium ab Montag eine Maskenpflicht ab einem Inzidenzwert von 35, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies gelte "am Arbeitsplatz auch beim Sitzen, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern vorhanden ist."
Neben der Maskenpflicht sieht die landesweit gültige Corona-Ampel zudem vor, dass sich bei Werten über 35 in den Regionen - egal wo - nur noch Bewohner von zwei Hausständen oder maximal 10 Personen treffen dürfen. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 dürfen sich dann nur noch zwei Hausstände oder maximal fünf Personen treffen. Diese Beschränkungen gelten auch für alle Arten von privaten Feiern.
Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht seit Samstag verschärft, besonders in Bussen und Bahnen sowie auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen. "Wir müssen alles unternehmen, um die sprunghafte Ausbreitung des hochgefährlichen Virus einzudämmen und gleichzeitig einen Lockdown zu verhindern", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Deshalb werde es die Polizei auch nicht bei mahnenden Worten belassen, sondern konsequent ein Verwarnungsgeld verhängen oder sogar Anzeige beim Gesundheitsamt erstatten.
Eine stichprobenartige Umfrage bei Polizei-Pressesprechern ergab am Sonntag jedoch, dass die verschärften Vorschriften in Gebieten mit erhöhten Infektionszahlen weitgehend eingehalten wurden. Die Münchner Polizei berichtete allerdings von mehreren illegale Feiern; so wurde in der Nacht zum Sonntag eine Party mit 53 Gästen im Keller eines Hotels entdeckt. In Freilassing verstieß ein Shisha-Bar-Betreiber massiv gegen die Vorgaben und muss nun ein hohes Bußgeld zahlen.
Zudem gelten bei hohen Corona-Zahlen regional künftig strikte Sperrstunden in der Gastronomie. Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen müssen Gaststätten um 23.00 Uhr schließen, zudem darf dann an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden und es gilt ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 gelten die Sperrstunde und die beiden anderen Verbote schon ab 22.00 Uhr.
Dies kritisierte der bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga ebenso wie die Informationspolitik der Staatsregierung. Auch bei den jüngsten Maßnahmen habe viel zu wenig Zeit zwischen Bekanntgabe der neuen Regeln und deren Umsetzungspflicht gelegen, bemängelte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Dies sei ein völlig unnötiges Ärgernis in der schwersten Krise des Gastgewerbes seit dem Zweiten Weltkrieg.
Insgesamt haben sich nach den Daten des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom Samstag inzwischen bereits 78 187 Menschen im Freistaat mit dem Coronavirus infiziert; 2711 sind gestorben. Als genesen gelten 66 310 Menschen./eri/ctt/had/DP/edh
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