14.12.2024 06:34:00
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Das bringt 2025 - Immobilienkredite werden wieder leistbarer
Die KIM-Verordnung wurde 2022 mit dem Ziel eingeführt, eine Überschuldung von Kreditnehmern sowie Zahlungsausfälle für Banken zu verhindern. Nach den strengen Bestimmungen muss der Eigenmittelanteil bei der Aufnahme von Krediten mindestens 20 Prozent betragen, darüber hinaus darf die Rückzahlungsrate maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen. Diese Kriterien werden mit dem Aus der Bestimmung gelockert.
Hoffnung auf Wohnbau-Belebung
Die Immobilienwirtschaft erhofft sich durch den Wegfall der Verordnung eine Belebung des zuletzt äußerst schwachen Wohnungsbaus. Eine Rolle dürfte dabei auch spielen, ob die vielen aufgrund der schwachen Wirtschaftslage verunsicherten Haushalte bereit sind, mehr Geld für den Konsum und damit möglicherweise auch für ein Eigenheim auszugeben. Offen ist, wann und inwieweit die Banken die Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank (EZB) an die Kreditnehmenden weitergeben werden.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA), die die Stabilität des Bankensektors im Auge behält, dämpfte zuletzt aber die Erwartungen von Konsumenten und Vertretern der Bauwirtschaft. Sie sieht weiter ein hohes Risiko von Ausfällen und wird daher auch nach der Verordnung genau beobachten, wie Banken mit der Kreditvergabe umgehen. Sollten diese ihre Kriterien zu sehr lockern, will die Behörde auf Ebene einzelner Geldhäuser eingreifen.
tpo/bel/ham
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