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27.07.2014 18:25:58

DER STANDARD - Kommentar "Rekrutierungsprobleme" von Petra Stuiber

Richter und Staatsanwälte müssen viel mehr können als Strafrecht - daran hapert es - Ausgabe vom 28.7.2014

Wien (ots) - Man darf gespannt sein, ob und welche Moralpredigten die jungen Gewalttäter von Bischofshofen vor Gericht hören werden (so die Polizei sie überhaupt dingfest macht, die gestochen scharfen Fotos der Attacke sind ja weiß Gott keine Hilfe). Josef S., jener linke Demonstrant aus Jena, der gegen den rechten Akademikerball protestierte und dafür eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs erhielt, bekam von seinem Richter zu hören: "Der Zweck heiligt nicht die Mittel." Wie wahr. Die Justiz sollte sich das selbst zu Herzen nehmen: Wem nützt diese Verurteilung - und vor allem, wer nützt sie aus? Was Josef S. alles angelastet wurde, zeigt: Hier war eine Justiz am Werk, die weder das Demonstrationsrecht hochhält noch zu verstehen scheint, dass sich Menschen an vorderster Front für oder gegen eine Sache engagieren. Der Staatsanwalt warf ihm vor, dass er aus Deutschland angereist war, um in Wien "in der ersten Reihe" zu demonstrieren. Darauf kann man nur fassungslos fragen: Na und? Wenn Gewerkschafter auf die Straße gehen, marschieren oft genug Minister in der ersten Reihe - niemand käme auf die Idee, sie für Rädelsführer zu halten. Oft genug stehen Richter und Staatsanwälte zivilem Protest verständnislos gegenüber - etwa auch im Tierschützerprozess. Wie steht Österreichs Justiz also überhaupt zur Zivilgesellschaft? Nachdem die Prozessführung gegen Josef S. von Experten und Medien im In- und Ausland zerpflückt worden war, hätte sich wenigstens einer oder eine aus der Führungsriege der Justiz aufschwingen können, um klarzustellen, dass man auch hier zum verfassungsmäßig verankerten Demonstrationsrecht steht. Doch offenbar gibt es ein Führungsproblem
niemand reagierte, niemand getraute sich, etwas zu sagen. Die konservativen Burschen-Seilschaften, vor allem über den Cartellverband, sind nicht allein der Grund dafür. Gerade in den letzten Jahren ist der Frauenanteil in der Justiz stark gestiegen. Geändert hat das wenig. Nach wie vor regieren Angepasstheit und Korpsgeist - und das Bemühen, nur ja nirgendwo anzuecken. Nach dem Motto: "Härte gegen Taschendiebe, Glacéhandschuhe bei Promis". Staatsanwälte, die sich etwas getrauen, werden oft im Regen stehengelassen. Mitunter hat man den Eindruck, bei clamorosen Fällen tut sich nur dann etwas, wenn die öffentliche Empörung so groß ist, dass sich auch die politische Führungselite gezwungenermaßen aufregt (siehe Hypo). Dann schießt man auch gerne einmal übers Ziel hinaus und schlampt im Verfahren (siehe Strasser) - was dem Vertrauen in die Justiz auch nicht gerade förderlich ist. Justizminister Wolfgang Brandstetter muss ernsthaft überlegen, welche Personen in Österreich Staatsanwälte und Richter werden sollen. Die Kenntnis des Strafgesetzbuches allein reicht jedenfalls nicht aus. "Soft skills" müssen auch in der Justiz einen Wert darstellen. Nicht systemkonformes, eigenständiges Denken muss gefördert werden. Klugheit und Feingefühl sind gefragt. Fortbildung muss Pflicht werden. Warum nicht auch überlegen, nur jene aufzunehmen und zu befördern, die schon einmal ehrenamtlich mit Drogensüchtigen, Obdachlosen, Haftentlassenen gearbeitet haben? Immerhin ist das jene "Klientel", über die oftmals gerichtet wird. Die Justiz hat ein massives Rekrutierungsproblem - und das wird immer mehr zu einem politischen und sozialen Problem. Die Lösung all dessen müsste eigentlich Chefsache sein.

Rückfragehinweis: Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445

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