08.01.2023 14:22:38
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Deutlich mehr Anträge zu außergerichtlichen Energie-Schlichtungen
BERLIN (dpa-AFX) - Bei Streitigkeiten mit Energieversorgern können sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle Energie wenden - und die hatte im abgelaufenen Krisenjahr mehr zu tun als je zuvor. Nach vorläufigen Zahlen gingen mehr als 18 000 Anträge auf Schlichtung ein. "Zum Vergleich: 2021 haben wir rund 7700 Anträge erhalten", teilte Geschäftsführer Thomas Kunde der Deutschen Presse-Agentur auf Grundlage vorläufiger Zahlen mit. Mehr als 3500 Anträge behandelten demnach das Thema "Beanstandete Preiserhöhung" - 2021 waren es gerade mal etwas mehr als 1100 gewesen. Rund 1600 Mal ging es im vergangenen Jahr um Sonderkündigungen wegen Preiserhöhungen (2021: 301).
Über krisenunabhängige Themen wie etwa die Zählerstände und Zählerdefekte wurde in den beiden Vergleichsjahren ähnlich oft gestritten: Unter "Streitiger Verbrauch" fielen 2021 knapp 1000 Anträge, 2022 waren es mehr als 1200. Bei den Anträgen sind Mehrfachnennungen der Themen möglich.
Die Schlichtungsstelle Energie ist die zentrale Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern. Wenn sich private Verbraucher erfolglos mit ihrer Beschwerde an ihr Energieversorgungsunternehmen gewandt haben, können sie die Hilfe der Schlichtungsstelle Energie in Anspruch nehmen, indem sie einen Schlichtungsantrag stellen. Die Schlichtungsstelle wurde Ende 2011 eingerichtet. Die Zahl der jährlichen Anträge ging von 13 700 im Jahr 2012 auf rund 4900 im Jahr 2015 zurück und schwankte danach. Das Jahr 2021 war mit 7700 Anträgen das viertstärkste Jahr.
Die Beschwerden beziehen sich oft auf nur wenige Unternehmen. Allein rund 8000 Anträge (Stand 30. November) aus 2022 beträfen vier Unternehmen beziehungsweise Unternehmensgruppen, teilte die Schlichtungsstelle mit. Im Jahr 2021 ging es laut Tätigkeitsbericht in rund 1450 Anträgen um ein einzelnes Versorgungsunternehmen./nif/DP/nas
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