12.09.2014 19:48:58

DGAP-Ad hoc: Accu Holding AG

DGAP-Adhoc: Accu Holding lädt zur ausserordentlichen Generalversammlung ein

Accu Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung

12.09.2014 19:48

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR ---------------------------------------------------------------------------

Accu Holding lädt zur ausserordentlichen Generalversammlung ein

Emmen, 12. September 2014 - Wie in der Accu-Medienmitteilung vom 1. September 2014 angekündet findet die ausserordentliche Generalversammlung der Gesellschaft am 3. Oktober 2014 statt; die Einladung dazu wird heute an ihre Aktionäre versendet. Der Verwaltungsrat wird der Generalversammlung einen Aktiensplit sowie die Erhöhung des bedingten und genehmigten Kapitals vorschlagen. Ein weiteres Traktandum ist die Neuwahl von Daniel Brupbacher als neuen Verwaltungsrat. Weitere Informationen entnehmen Sie den nachstehenden Traktanden.

Für Rückfragen:

Andreas Kratzer Accu Holding AG Gerliswilstrasse 17 6020 Emmenbrücke

a.kratzer@accuholding.ch Telefon +41 44 318 88 00



Ausserordentlichen Generalversammlung der Accu Holding AG Freitag, 3. Oktober 2014 um 17:00 Uhr Im Restaurant Schlössli Utenberg, Utenberg 643, 6006 Luzern Traktanden und Anträge

1. Aktiensplit der Namenaktien im Verhältnis 1:10 (Statutenänderung)

Der Verwaltungsrat beantragt einen Aktiensplit im Verhältnis 1:10 durch Aufteilung des Nennwerts der bisherigen Namenaktien mit Nennwert von je CHF 100 auf jeweils 10 Namenaktien mit Nennwert von je CHF 10 und Änderung von Art. 4 der Statuten wie folgt:

Art. 4

1 Das Aktienkapital beträgt CHF 12'600'000 (Schweizerfranken zwölf Millionen sechshunderttausend) eingeteilt in 1'260'000 voll einbezahlte Namenaktien zu nom. CHF 10.- (Schweizerfranken zehn).



2. Erneuerung und Erhöhung des genehmigten Kapitals(Statutenänderung)

Der Verwaltungsrat beantragt, Art. 4a Abs. 1 der Statuten durch folgenden neuen Art. 4a Abs. 1 zu ersetzen (Verlängerung um zwei Jahre, Erhöhung des genehmigten Kapitals sowie Anpassung des Nennwerts gemäss Traktandum 1):

Art. 4a (Genehmigtes Kapital)

1 Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 3. Oktober 2016 das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 6'300'000 durch Ausgabe von höchstens 630'000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 10.- zu erhöhen. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.



3. Erhöhung des bedingten Kapitals (Statutenänderung)

Der Verwaltungsrat beantragt, Art. 4b Abs. 1 der Statuten durch folgenden neuen Art. 4a Abs. 1 zu ersetzen (Verlängerung um zwei Jahre, Erhöhung des genehmigten Kapitals sowie Anpassung des Nennwerts gemäss Traktandum 1):

Art. 4b (Bedingtes Kapital)

1 Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 530'000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 10.- um höchstens CHF 5'300'000 erhöhen, durch freiwillige oder Pflichtausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, welche in Verbindung mit auszugebenden oder bereits begebenen Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen Finanzierungsinstrumenten der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften, und/oder durch Ausübung von Optionsrechen, welche von der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben werden.



4. Anpassung der Bestimmung zur Beschränkung resp. Aufhebung des Vorwegzeichnungsrechts der Aktionäre (bedingtes Kapital)(Statutenänderung)

Der Verwaltungsrat beantragt, in Anlehnung an die Ausnahmebestimmung von Art. 4a Abs. 3 lit. d zum genehmigten Kapital auch die Verwendung von bedingtem Kapital flexibler zu gestalten und somit Art. 4b Abs. 3 lit. c wie folgt neu zu formulieren:

Art. 4b

3 c) solche Instrumente zur Erschliessung neuer Investorenkreise oder für eine rasche und flexible Beschaffung von Fremd- resp. Eigenmitteln ausgegeben werden, und eine Platzierung mit Einräumung des Vorwegzeichnungsrechts nur schwer, mit bedeutend grösseren Kosten oder zu wesentlich schlechteren Bedingungen möglich wäre.



5. Anpassung an neuen Nennwert zufolge Aktiensplit (Statutenänderung)

Der Verwaltungsrat beantragt, den Art. 4b Abs. 6 gemäss der Anpassung des Nennwerts gemäss Traktandum 1 wie folgt anzupassen.

Art. 4b

6 Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 100'000 vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 10.- Nennwert um höchstens CHF 1'000'000 erhöhen durch Ausübung von Bezugsrechten, welche den Mitarbeitern oder Mitgliedern des Verwaltungsrates der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften nach Massgabe eines oder mehrerer Reglemente des Verwaltungsrates direkt oder indirekt gewährt werden. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre der Gesellschaft sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder Bezugsrechten auf Aktien an Mitglieder des Verwaltungsrates und/oder an Mitarbeiter der Gesellschaften und/oder ihrer Konzerngesellschaften kann zu einem unter dem Börsenkurs liegenden Preis erfolgen.



6. Wahl in den Verwaltungsrat

Neuwahl

Der Verwaltungsrat beantragt, Daniel Brupbacher als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung neu zu wählen.

Daniel Brupbacher besitzt einen lückenlosen Leistungsausweis im Bank- respektive Finanzsektor. Zuletzt war er als Head UHNWI Private Banking Schweiz und zuvor als Leiter des Bereichs Assets Management Schweiz bei der Credit Suisse verantwortlich.

Seit diesem Jahr ist er Inhaber der ACUMEN Capital AG und als unabhängiger Berater für Verwaltungsrats- und Private Equity Mandate tätig. Er ergänzt den bisherigen Verwaltungsrat als ausgewiesener Finanzexperte optimal.



Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Verwaltungsrates sind aus dem Geschäftsbericht im Teil "Corporate Governance" zu entnehmen oder auf der Homepage der Accu Holding AG einzusehen.



Accu Holding AG - Unternehmensprofil Die Accu Holding AG ist eine an der SIX Swiss Exchange kotierte Gesellschaft mit Sitz in Emmenbrücke. Sie konzentriert sich auf die beiden Geschäftsfelder 'Industrielle Garne' und 'Oberflächentechnologie' und beteiligt sich an technologisch führenden Gesellschaften, die in Europa, Asien und Amerika in attraktiven Marktnischen tätig sind. Industrielle Garne umfasst die Entwicklung und Fertigung von Garnen auf Polymer- und Polyamid-Basis. Diese werden beispielsweise in der Herstellung von Airbags, Reifen, mechanischen Gummiwaren (MRG) wie Transportbänder, Schläuche und Transmissionsriemen, sowie für die Produktion von Seilen und Netzen eingesetzt. Der Bereich Oberflächentechnologie umfasst die Bereiche Härtereien und High-Tech-Dünnschicht-Beschichtungszentren der neuesten Generation. Damit werden in Europa und den USA für Nischenmärkte in der Automobil-, Luftfahrt-, Medizin-, Erdöl-, Prozess- und Fertigungsindustrie hochwertige Produkte hergestellt.



+++++ Zusatzmaterial zur Meldung: Dokument: http://n.equitystory.com/c/fncls.ssp?u=OKBSRBMXBX Dokumenttitel: Accu Ad-Hoc aoGV 12092014

12.09.2014 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

EQS veröffentlicht regulatorische Mitteilungen, Medienmitteilungen mit Kapitalmarktbezug und Pressemitteilungen. Die EQS Gruppe verbreitet Finanznachrichten für über 1'300 börsenkotierte Unternehmen im Original und in Echtzeit. Das Schweizer Nachrichtenarchiv ist abrufbar unter http://switzerland.eqs.com/de/News

--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Accu Holding AG Gerliswilstrasse 17 6021 Emmenbrücke Schweiz Telefon: +41 44 318 88 00 Fax: +41 44 318 88 02 E-Mail: info@accuholding.ch Internet: www.accuholding.ch ISIN: CH0001366332 Valorennummer: Börsen: SIX Ende der Mitteilung EQS Group News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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