17.05.2016 17:31:00
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DGAP-Ad hoc: Asian Bamboo AG
Asian Bamboo AG / Schlagwort(e): Insolvenz
17.05.2016 17:31
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Hamburg, 17. Mai 2016 - Der Aufsichtsrat der Asian Bamboo AG ("Asian
Bamboo") teilt mit, dass das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Asian Bamboo AG eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Dr.
Christoph Morgen zum Insolvenzverwalter ernannt hat. Der Beschluss
(Aktenzeichen 67 g IN 68/15) wurde dem Aufsichtsrat heute übermittelt. Der
Aufsichtsrat besteht aktuell aus Herrn Jürgen Kullmann, Herrn Karsten
Jennissen und Frau Hsiao-Tze Tsai, die allesamt gerichtlich bestellt
wurden.
Der Aufsichtsrat
Disclaimer:
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo") in den Vereinigten Staaten von Amerika
oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere von
Asian Bamboo wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933
in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften
des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder Asian
Bamboo noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter
plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder
gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen
Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit
dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner
Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die
Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang
mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen. Weder Asian
Bamboo noch eines der mit ihr verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen
vorgenommen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz
oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder
Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner
Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, welche das Geschäft, die finanzielle Situation und die Ergebnisse aus der operativen Tätigkeit von Asian Bamboo betreffen, basieren diese Aussagen auf momentanen Erwartungen und Annahmen des Vorstands von Asian Bamboo. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen jedoch einer Anzahl an Risiken und Unsicherheiten, welche zu wesentlichen Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse der Gesellschaft von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Annahmen führen können. Neben weiteren, hier nicht aufgeführten Faktoren können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten von Asian Bamboo ergeben. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte sowie die Veränderungen nationaler und internationaler Vorschriften, insbesondere im Bereich der Steuergesetzgebung und der Rechnungslegungsstandards, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Asian Bamboo übernimmt keine Verpflichtung, die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu revidieren oder zu aktualisieren, sollten nach diesem Datum entsprechende Umstände oder andere unvorhergesehene Ereignisse eintreten.
17.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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