24.05.2016 09:00:05
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DGAP-Ad hoc: Beate Uhse AG
Beate Uhse Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe
24.05.2016 09:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Beate Uhse AG plant vorzeitige Prolongation der Unternehmensanleihe
2014/2019 um fünf Jahre
Hamburg, 24.05.2016. Die Beate Uhse Aktiengesellschaft plant die vorzeitige
Prolongation der Unternehmensanleihe 2014/2019 (ISIN: DE000A12T1W6 / WKN:
A12T1W) um fünf Jahre bis 2024. Neben der laufenden operativen
Neuausrichtung der Unternehmensgruppe muss auch, wie im Geschäftsbericht
2015 angekündigt, eine finanzielle Restrukturierung der Gruppe über die
Unternehmensanleihe erfolgen. Vor diesem Hintergrund wird ein
Sanierungsgutachten auf Basis IDW S6 durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zur wirtschaftlichen und
finanziellen Lage der Beate Uhse AG sowie ihren Zukunftsaussichten für die
kommenden Jahre erstellt.
Die Gesellschaft lädt zu einer Gläubigerversammlung am 08. Juni 2016 in Hamburg ein. Den Anleihegläubigern wird eine Laufzeitverlängerung der Anleihe um fünf Jahre bis zum 09. Juli 2024 vorgeschlagen. Darüber hinaus soll über eine Verringerung des Anleihezinses auf 2,0 % für drei Jahre und eine anschließende Anpassung der Verzinsung auf Basis des EBITDA der Beate Uhse-Gruppe beschlossen und ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden.
Die Einladung zur Anleihegläubigerversammlung wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin unter http://beate-uhse.ag/index.php/ anleihe.html veröffentlicht.
Kontakt Beate Uhse AG Suhrenkamp 59 22335 Hamburg Tel. +49(0)40 5555 08 320 anleihe@beate-uhse.de
24.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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