26.03.2018 16:00:07
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DGAP-Ad hoc: Deutsche Geothermische Immobilien AG
DGAP-Adhoc: Deutsche Geothermische Immobilien AG: Klageforderung von der Gesellschaft anerkannt
DGAP-Ad-hoc: Deutsche Geothermische Immobilien AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Rechtssache
Die Klageforderung vom 18.12.2017, die im Zusammenhang mit der am 17.11.2017 durchgeführten Hauptversammlung anhängig gemacht worden war, wurde von der Gesellschaft anerkannt, so dass hierzu unter dem 20.03.2018 ein Anerkenntnisurteil durch das Landgericht Frankfurt am Main ergehen konnte. Die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 17.11.2017 sind nichtig. Zu dem Anerkenntnis hatte sich der Aufsichtsrat - in enger Abstimmung mit dem Vorstand - aus pragmatischen Gründen entschieden. Aufgrund der Hauptversammlung vom 02.02.2018, in der die in Rede stehenden Beschlüsse im Ergebnis erneut zur Abstimmung gestellt wurden und wirksam gefasst werden konnten, hatte die laufende Rechtssache aus Sicht der Gesellschaft keine nachhaltige Bedeutung mehr. Die von dem (vormaligen) Vorstand der Gesellschaft in dem selben Zusammenhang eingereichte Klage vom 15.12.2017 wurde, nachdem das Anerkenntnisurteil vorlag, auf Grund einer außergerichtlichen Einigung zum Ruhen gebracht.
Auch das einstweilige Verfügungsverfahren des Landgerichts Frankfurt vom 01.12.2017, das mittelbar ebenfalls die Hauptversammlung vom 17.11.2017 betraf, ist infolge dieses Anerkenntnisurteils außergerichtlich verglichen. Weder die Antragstellerseite noch die Antragsgegnerseite werden aus dieser Gerichtsentscheidung wechselseitig keine Rechte mehr ableiten. Kontakt: Martin Müller, Vorstand Deutsche Geothermische Immobilien AG Kaiserstraße 8 60311 Frankfurt Tel.: +49 (0)69 67 77 99 50
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