14.07.2014 14:09:08

DGAP-Ad hoc: IFM Immobilien AG

DGAP-Adhoc: IFM Immobilien AG: IFM Immobilien AG beschließt, Wechsel in den General Standard zu beantragen

IFM Immobilien AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung

14.07.2014 14:09

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Frankfurt am Main, 14. Juli 2014 - Der Vorstand der IFM Immobilien AG hat heute den Beschluss gefasst, einen Antrag an die Deutsche Börse AG auf Widerruf der Prime Standard Notierung und damit einen Wechsel in den General Standard zu stellen.

Die Aktie der IFM Immobilien AG verbleibt damit in einem EU-regulierten Qualitätssegment der Deutschen Börse mit hohen Transparenzpflichten. Ziel des Wechsels ist es, die damit verbundenen Kostensenkungspotenziale zu erschließen. Bislang ist die Aktie der IFM Immobilien AG zum Handel im Prime Standard, einem Teilsegment des regulierten Marktes, zugelassen.



IFM Immobilien AG Der Vorstand

WICHTIGE HINWEISE: Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder in anderen Jurisdiktionen dar, in denen diese Beschränkungen unterliegen könnte. Wertpapiere dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem US-amerikanischen Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") befreit. Die Wertpapiere der IFM Immobilien AG, auf die in dieser Veröffentlichung Bezug genommen wird, sind nicht, und werden nicht, gemäß dem Securities Act registriert und sind und werden weder in den Vereinigten Staaten noch anderswo öffentlich angeboten oder verkauft. Diese Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, die (i) qualifizierte Investoren im Sinne des Financial Services and Markets Act 2000 (in seiner jetzigen Fassung) sowie gegebenenfalls einschlägiger Durchführungsmaßnahmen sind; und/oder (ii) sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden; und/oder (iii) professionelle Erfahrung mit Investmentangelegenheiten haben, die unter die Definition von "investment professionals" gemäß Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Verordnung") fallen, oder Personen sind, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies, unincorporated associations, etc.") oder die unter eine andere Ausnahme der Verordnung fallen (wobei alle Personen gemäß (i) bis (iii) zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder irgendeinem Teil ihres Inhalts handeln. Alle Investments und Investmentaktivitäten, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, stehen nur Relevanten Personen zur Verfügung und werden nur über Relevante Personen abgewickelt.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Holger Friedrichs Dr. ZitelmannPB. GmbH Rankestraße 17 10789 Berlin Tel: +49 (0) 30 72 62 76-157 Fax: +49 (0) 30 72 62 76-162 E-Mail: friedrichs@zitelmann.com

Unternehmenskontakt: IFM Immobilien AG Karlo Schwöbel

Büro Frankfurt: Büro Heidelberg: Ulmenstraße 23-25 Karl-Ludwig-Straße 2 60325 Frankfurt 69117 Heidelberg T. +49 (0) 69 9686700-42 T. +49 (0) 6221 434 06-22 F. +49 (0) 69 9686700-25 F. +49 (0) 6221 434 06-66

E-Mail: welcome@ifm.ag, www.ifm.ag







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