08.05.2006 15:07:00
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DGAP-Ad hoc: JENOPTIK AG
DGAP-Adhoc: Jenoptik AG: Jenoptik obsiegt vor dem Bundesgerichtshof.
Jenoptik AG / Sonstiges
08.05.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
Jenoptik obsiegt vor dem Bundesgerichtshof.
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 8. Mai 2006 der Revision der JENOPTIK AG in einem Fall stattgegeben, in dem ein DEWB-Aktionär von der Jenoptik die Übernahme von mehr als 11.000 Aktien gegen Zahlung einer Abfindung von je 26,51 EUR verlangt und vor dem Oberlandesgericht Jena ein obsiegendes Urteil erstritten hatte.
Damit haben nach Auffassung des BGH DEWB-Aktionäre, die der JENOPTIK AG ihre Aktien angedient haben, zu beweisen, dass sie die Aktien vor der Beendigung des Unternehmensvertrages zwischen der JENOPTIK AG und der DEWB AG erworben haben. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Unternehmensvertrages wurden ca. 70.000 Aktien von außenstehenden Aktionären gehalten. Bisher wurden Abfindungen für 13.921 Aktien gezahlt, für die DEWB-Aktionäre den geforderten Nachweis erbracht haben.
Kontakt: IR, Cornelia Jahnel, Tel./Fax 03641-652290/2484; www.jenoptik.de
DGAP 08.05.2006 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: Jenoptik AG Carl-Zeiss-Straße 1 7739 Jena Deutschland Telefon: +49 (0)364 165-0 Fax: +49 (0)364 165-2157 Email: ir@jenoptik.com WWW: www.jenoptik.com ISIN: DE0006229107 WKN: 622910 Indizes: TecDAX Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hannover, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Jenoptik AG / Sonstiges
08.05.2006
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Jenoptik obsiegt vor dem Bundesgerichtshof.
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 8. Mai 2006 der Revision der JENOPTIK AG in einem Fall stattgegeben, in dem ein DEWB-Aktionär von der Jenoptik die Übernahme von mehr als 11.000 Aktien gegen Zahlung einer Abfindung von je 26,51 EUR verlangt und vor dem Oberlandesgericht Jena ein obsiegendes Urteil erstritten hatte.
Damit haben nach Auffassung des BGH DEWB-Aktionäre, die der JENOPTIK AG ihre Aktien angedient haben, zu beweisen, dass sie die Aktien vor der Beendigung des Unternehmensvertrages zwischen der JENOPTIK AG und der DEWB AG erworben haben. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Unternehmensvertrages wurden ca. 70.000 Aktien von außenstehenden Aktionären gehalten. Bisher wurden Abfindungen für 13.921 Aktien gezahlt, für die DEWB-Aktionäre den geforderten Nachweis erbracht haben.
Kontakt: IR, Cornelia Jahnel, Tel./Fax 03641-652290/2484; www.jenoptik.de
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