17.08.2005 17:39:00
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DGAP-Ad hoc: MIS AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Prozess/Personal
MIS AG: Teilvergleich wegen Squeeze-Out / Erweiterung Vorstand
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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MIS AG: Teilvergleich über Anhebung der Squeeze-out-Abfindung auf EUR 12,50 /
Erweiterung des Vorstandes
Darmstadt, 17.08.2005 - Das Landgericht Darmstadt hat die Gesellschaft darüber
in-formiert, dass es im Wege des schriftlichen Verfahrens einen Teilvergleich
der Ge-sellschaft mit 18 der insgesamt 19 Kläger zur teilweisen Beilegung des
beim Landge-richt Darmstadt anhängigen Rechtstreits betreffend die
Wirksamkeit der Beschluss-fassung der Hauptversammlung vom 24. Januar 2005
über die Übertragung der Akti-en der Minderheitsaktionäre auf den
Hauptaktionär (Übertragungsbeschluss) festge-stellt hat und die Zustellung des
Teilvergleichs heute veranlassen wird. In diesem Vergleich hat sich der
Hauptaktionär der Gesellschaft, die Systems Union Group plc., unter der
Voraussetzung, dass der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister der MIS
eingetragen wird, verpflichtet, zusätzlich zu der im Übertragungsbeschluss
fest-gesetzten Barabfindung in Höhe von EUR 10,11 für jede auf den Inhaber
lautende Stückaktie der MIS (Barabfindung) einen weiteren Betrag in Höhe von
EUR 2,39 pro übertragener Stückaktie (Zuzahlung) zu zahlen. Die Barabfindung
und die Zuzahlung ergeben zusammen einen Betrag von EUR 12,50 für jede
Stückaktie. Die Pflicht zur Zahlung der Zuzahlung besteht gegenüber sämtlichen
Aktionären der Gesellschaft mit Ausnahme solcher Prozessbeteiligter, die
nicht zugleich Partei des Vergleichs sind, und solcher Aktionäre, die noch
rechtliche Schritte gegen die Gesellschaft oder die Systems Union im
Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss und den auf der Hauptversammlung am
24. Januar 2005 gefassten Beschlüssen zur Sonderprüfung sowie im Zusammenhang
mit den Jahresabschlüssen der MIS AG der Jahre 2001 bis 2003 einleiten
sollten.
Die MIS AG wird nunmehr den Rechtsstreit über die Wirksamkeit des
Übertragungs-beschlusses nur noch mit dem verbleibenden Kläger fortsetzen.
Eine erfolgreiche Be-endigung des Verfahrens und eine Eintragung des
Übertragungsbeschlusses erscheint bis Ende des Jahres möglich.
Der Aufsichtsrat der MIS AG hat gestern den bestehenden Vorstand, Michael Dan-
ninger, Anthony Parfitt, Stefan Sexl und Hannes Wambach mit sofortiger Wirkung
um drei Mitglieder erweitert: Neu ernannt wurden David Bellwood, John Butler
und Philip Larking. Die drei neuen Mitglieder üben bereits eine
Managementfunktion in der Systems Union Group, Farnborough, Großbritannien,
dem Hauptaktionär der MIS AG, aus.
MIS AG
Landwehrstraße 50
64293 Darmstadt
Deutschland
ISIN: DE0006612401
WKN: 661240
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 17.08.2005
Prozess/Personal
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MIS AG: Teilvergleich über Anhebung der Squeeze-out-Abfindung auf EUR 12,50 /
Erweiterung des Vorstandes
Darmstadt, 17.08.2005 - Das Landgericht Darmstadt hat die Gesellschaft darüber
in-formiert, dass es im Wege des schriftlichen Verfahrens einen Teilvergleich
der Ge-sellschaft mit 18 der insgesamt 19 Kläger zur teilweisen Beilegung des
beim Landge-richt Darmstadt anhängigen Rechtstreits betreffend die
Wirksamkeit der Beschluss-fassung der Hauptversammlung vom 24. Januar 2005
über die Übertragung der Akti-en der Minderheitsaktionäre auf den
Hauptaktionär (Übertragungsbeschluss) festge-stellt hat und die Zustellung des
Teilvergleichs heute veranlassen wird. In diesem Vergleich hat sich der
Hauptaktionär der Gesellschaft, die Systems Union Group plc., unter der
Voraussetzung, dass der Übertragungsbeschluss in das Handelsregister der MIS
eingetragen wird, verpflichtet, zusätzlich zu der im Übertragungsbeschluss
fest-gesetzten Barabfindung in Höhe von EUR 10,11 für jede auf den Inhaber
lautende Stückaktie der MIS (Barabfindung) einen weiteren Betrag in Höhe von
EUR 2,39 pro übertragener Stückaktie (Zuzahlung) zu zahlen. Die Barabfindung
und die Zuzahlung ergeben zusammen einen Betrag von EUR 12,50 für jede
Stückaktie. Die Pflicht zur Zahlung der Zuzahlung besteht gegenüber sämtlichen
Aktionären der Gesellschaft mit Ausnahme solcher Prozessbeteiligter, die
nicht zugleich Partei des Vergleichs sind, und solcher Aktionäre, die noch
rechtliche Schritte gegen die Gesellschaft oder die Systems Union im
Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss und den auf der Hauptversammlung am
24. Januar 2005 gefassten Beschlüssen zur Sonderprüfung sowie im Zusammenhang
mit den Jahresabschlüssen der MIS AG der Jahre 2001 bis 2003 einleiten
sollten.
Die MIS AG wird nunmehr den Rechtsstreit über die Wirksamkeit des
Übertragungs-beschlusses nur noch mit dem verbleibenden Kläger fortsetzen.
Eine erfolgreiche Be-endigung des Verfahrens und eine Eintragung des
Übertragungsbeschlusses erscheint bis Ende des Jahres möglich.
Der Aufsichtsrat der MIS AG hat gestern den bestehenden Vorstand, Michael Dan-
ninger, Anthony Parfitt, Stefan Sexl und Hannes Wambach mit sofortiger Wirkung
um drei Mitglieder erweitert: Neu ernannt wurden David Bellwood, John Butler
und Philip Larking. Die drei neuen Mitglieder üben bereits eine
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