04.02.2014 05:00:12
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DGAP-Ad hoc: nebag ag
nebag ag / Schlagwort(e): Ausschüttungen/Generalversammlung
04.02.2014 05:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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Der Verwaltungsrat der nebag ag hat an seiner letzten
Verwaltungsratssitzung beschlossen, der Generalversammlung vom 2. Mai 2014
eine Ausschüttung aus den Reserven aus Kapitaleinlagen in der Höhe von CHF
0.70 pro Namenaktie zu beantragen. Die Agiorückzahlung unterliegt nicht der
eidg. Verrechnungssteuer und ist für Privatpersonen in der Schweiz
steuerfrei. Sollte die Generalversammlung dem Antrag des Verwaltungsrates
folgen, beträgt die Dividendenrendite im Verhältnis zum Jahresendkurs von
CHF 9.62 insgesamt 7.2%.
04.02.2014 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG.
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