07.08.2015 18:30:07
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DGAP-Ad hoc: Pelikan AG (ehem. Herlitz)
Pelikan Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Vergleich
07.08.2015 18:30
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
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Berlin, 07. August 2015
Pelikan AG: Rücknahme von Anfechtungsklagen
Mehrere Aktionäre hatten gegen die von der außerordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Dezember 2014 und der ordentlichen
Hauptversammlung am 19.Juni 2015 gefassten Beschlüsse über die Erhöhung des
Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- und Sacheinlagen unter Ausschluss
des gesetzlichen Bezugsrechts, die Verlängerung der Frist zur Durchführung
der Kapitalerhöhung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Dezember
2014 zu Tagesordnungspunkt 1 lit. j) Satz 1 sowie die Schaffung eines
Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre für Spitzenbeträge und über die entsprechende Einfügung eines
neuen § 5 Absatz (2) in die Satzung Anfechtungsklage erhoben. Die Klagen
wurden im Zuge von mit den Aktionären geschlossenen Vergleichen, deren
Inhalt über den Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, am 05.08.2015 für
erledigt erklärt bzw. zurückgenommen. Eine weitere Anfechtungsklage zum
Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Dezember 2014 zur
Erhöhung des Grundkapitals, die auch Gegenstand des Freigabebeschlusses des
Kammergerichts vom 26. Februar 2015 war, ist weiterhin anhängig. Das
Landgericht Berlin hat einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf
den 26.8. anberaumt.
07.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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