31.01.2008 17:23:00
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DGAP-Ad hoc: Primion Technology AG
DGAP-Adhoc: primion Technology AG: primion beschließt Erwerb eigener Aktien
primion Technology AG / Aktienrückkauf
31.01.2008
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
AD-HOC-MELDUNG NACH § 15 WpHG
primion beschließt Erwerb eigener Aktien
Der Vorstand der primion Technology AG (ISIN DE0005117006) hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung im März 2007 zur Durchführung eines Aktienrückkaufs Gebrauch zu machen. Der Beschluss sieht den Erwerb von 100.000 eigenen Aktien über die Börse vor, so dass die Preislimits der Ermächtigung für den Erwerb zu beachten sind. Zweck des Erwerbs ist es, die Aktien im Rahmen der Expansionsstrategie des Unternehmens als Zahlungsmittel einsetzen zu können.
Nähere Informationen erhalten Sie bei:
primion Technology AG Steinbeisstraße 2-5
D-72510 Stetten am kalten Markt
Telefon: +49 (0) 7573-952 0
Fax: +49 (0) 7573-92034
info@primion.de 31.01.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: primion Technology AG Steinbeisstraße 2-5 72510 Stetten am kalten Markt Deutschland Telefon: +49 (0)7573 952-0 Fax: +49 (0)7573 952 111 E-Mail: info@primion.de Internet: www.primion.de ISIN: DE0005117006 WKN: 511700 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
primion Technology AG / Aktienrückkauf
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primion beschließt Erwerb eigener Aktien
Der Vorstand der primion Technology AG (ISIN DE0005117006) hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung im März 2007 zur Durchführung eines Aktienrückkaufs Gebrauch zu machen. Der Beschluss sieht den Erwerb von 100.000 eigenen Aktien über die Börse vor, so dass die Preislimits der Ermächtigung für den Erwerb zu beachten sind. Zweck des Erwerbs ist es, die Aktien im Rahmen der Expansionsstrategie des Unternehmens als Zahlungsmittel einsetzen zu können.
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