24.02.2005 13:30:00
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DGAP-Ad hoc: TC Unterhaltungselektronik AG
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Internet Pay TV DSL Fernsehen Recht Premiere Prozesse Einstweilige Verfügung
Einstweilige Verfügung Premiere gegen TCU AG wegen Pay-TV-Sharing, DSL TV
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Pay-TV-Sender Premiere hat der TCU AG im Schnellverfahren die
Markteinführung einer neuen TV-Technologie verbieten lassen, mit deren Hilfe
es technisch erstmals möglich ist, Fernseh-Inhalte aus aller Welt kostenlos &
anonym zu tauschen, ähnlich den Dateitauschbörsen, die weltweit legal von ca.
300 Mio. Usern benutzt werden.
Heute wurde uns bekannt, daß die erste mündliche Verhandlung zur Einstweiligen
Verfügung gegen die neue Internet-Fernseh-Tauschbörse voraussichtlich schon
am 22. März 2005 vor dem Landgericht Hamburg stattfindet. Experten gehen davon
aus, daß sich das Verbot für diese neue Technologie danach nicht mehr
aufrecht erhalten läßt.
Mit drastischen Worten hatte Premiere die einstweilige Verfügung beantragt,
Zitat: "dies würde den wirtschaftlichen Ruin von Premiere bedeuten" Zitat
Ende.
Tatsächlich kann der Betreiber einer solchen Tauschbörse einzelne Anwender
nicht davon abhalten, beliebige TV-Streams über das anonyme System zu
verbreiten. Allerdings war die TCU AG zu keinem Zeitpunkt Betreiber eines
solchen Systems, sondern hat lediglich Webspace (http://www.cybertelly.com)
für das innovative 3rd Party-Projekt "ByteTornado" zur Verfügung gestellt.
Hierzu die Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs: "Die TCU AG hat zu keinem
Zeitpunkt dazu aufgerufen, die neue Technik außerhalb der legalen Grenzen zu
benutzen oder gar Premiere Programme kostenlos zugänglich zu machen."
Die TCU AG behält sich vor, die neue TV-Tauschbörsen-Software in ihrem TVOON
Mediacenter einzusetzen, sobald die Rechtmäßigkeit geklärt ist.
Hierzu wurde bereits ein Rechtsgutachten angefertigt. Demnach geht unsere
Gesellschaft davon aus, daß am 22. März die einstweilige Verfügung sowohl
gegen die TCUAG als auch gegen den Betreiber aufgehoben wird und die neue
kostenlose Software "Cybersky" großflächig vom Betreiber verteilt wird.
TC Unterhaltungselektronik AG
Koblenzer Straße 132
56073 Koblenz
Deutschland
ISIN: DE0007454209
WKN: 745420
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 24.02.2005
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-Hoc-Mitteilung:
Die TCU-AG aus Koblenz wurde bislang bekannt, durch die Durchsetzung des
Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in Form der Ausblendung von TV-
Werbung, zuletzt obsiegt gegen RTL vor dem BGH am 24.6.2004. Dieser
Werbeblocker wird seither in diversen Set-Top-Boxen eingesetzt und im TVOON
Media Center, einer kostenlosen Home Theater PC Software.
(http://www.tvoon.de)
Ende der Meldung (c)DGAP
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