09.03.2010 16:16:03
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DGAP-Ad hoc: Valarte Group AG
DGAP-Adhoc: Valarte Group AG i.I.: Schlußtermin
09.03.2010 16:16
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15 Absatz 1 WpHG
In meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Valarte Group AG zeige ich hiermit an, daß am 23. Februar 2010 der Schlußtermin stattgefunden hat.
In Kürze wird - nach Verteilung der vorhandenen Masse an die Insolvenzgläubiger - eine Aufhebung des Verfahrens gemäß § 200 InsO erfolgen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Zahlungen an die Aktionäre (Gesellschafter) unter keinen Umständen zu erwarten sind.
Martin Manstein Rechtsanwalt Insolvenzverwalter
09.03.2010 16:16 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Valarte Group AG i.I. Boschetsrieder Str. 67 81379 München Deutschland Telefon: - Fax: - E-Mail: - Internet: - ISIN: DE0005438006 WKN: 543800 Börsen: Regulierter Markt in Berlin; Freiverkehr in München; Open Market in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Valarte Group AG i.I. / Insolvenz
09.03.2010 16:16
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15 Absatz 1 WpHG
In meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Valarte Group AG zeige ich hiermit an, daß am 23. Februar 2010 der Schlußtermin stattgefunden hat.
In Kürze wird - nach Verteilung der vorhandenen Masse an die Insolvenzgläubiger - eine Aufhebung des Verfahrens gemäß § 200 InsO erfolgen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Zahlungen an die Aktionäre (Gesellschafter) unter keinen Umständen zu erwarten sind.
Martin Manstein Rechtsanwalt Insolvenzverwalter
09.03.2010 16:16 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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