10.04.2014 14:43:50

DGAP-Ad hoc: Vivacon AG

DGAP-Adhoc: Vivacon AG: Beschlüsse im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung

Vivacon AG / Schlagwort(e): Sonstiges

10.04.2014 14:43

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Köln, 10. April 2014. Im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung der Vivacon AG (ISIN 000604 8911), haben die Gläubiger der Gesellschaft beschlossen, die Eigenverwaltung aufzuheben und das Verfahren im Regelinsolvenzverfahren weiterzuführen. Zum Insolvenzverwalter wurde der bereits zuvor als Sachwalter der Vivacon AG tätige Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering bestellt. Der Insolvenzverwalter wurde zudem beauftragt, den Betrieb vorläufig fortzuführen, um in Betracht kommende Sanierungsszenarien weiter zu verfolgen. Die Einrichtung eines Gläubigerausschusses wurde abgelehnt, zustimmungspflichtige Geschäfte werden in Zukunft im Rahmen der Gläubigerversammlung zur Abstimmung gestellt. Von der Erstellung eines Insolvenzplanes wird zunächst abgesehen.

Die Aktie:

ISIN: DE0006048911 WKN: 604891 Marktsegment: Regulierter Markt, General Standard Handelsplätze: Frankfurt, XETRA, Stuttgart, Düsseldorf, Hannover, Hamburg, München, Berlin





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