22.10.2017 18:33:40
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DGAP-Adhoc: Ad-hoc: Preisspanne für Börsengang von HelloFresh festgelegt
Ad-hoc: Preisspanne für Börsengang von HelloFresh festgelegt
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DGAP-Ad-hoc: Rocket Internet SE / Schlagwort(e):
Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Ad-hoc: Preisspanne für Börsengang von HelloFresh festgelegt
22.10.2017 / 18:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE
INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung -
MAR)
Ad-hoc: Preisspanne für Börsengang von HelloFresh festgelegt
- Preisspanne für den Börsengang von HelloFresh beträgt EUR 9,00 bis 11,50
je HelloFresh Aktie
- Börsengang wird 27,00 Millionen neue HelloFresh Aktien umfassen. Weitere
4,05 Millionen Aktien können im Rahmen einer möglichen Mehrzuteilung
platziert werden
- Volumen der Platzierung wird zwischen EUR 279 bis 357 Millionen liegen
(unter der Annahme einer vollständigen Mehrzuteilung)
Berlin, 22. Oktober 2017. Die HelloFresh SE ("HelloFresh"), an der die
Rocket Internet SE ("Rocket Internet") mit rund 52,8 % beteiligt ist, hat
heute die Preisspanne für ihren geplanten Börsengang ("Börsengang") auf EUR
9,00 bis EUR 11,50 je angebotener Aktie festgesetzt. Der Börsengang steht
unter dem Vorbehalt der Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung. Im Rahmen
des Börsengangs werden 27,00 Millionen neu auszugebende Aktien aus einer
Kapitalerhöhung angeboten. Darüber hinaus können bis zu 4,05 Millionen
Aktien (ca. 15% der angebotenen Aktien) im Rahmen einer möglichen
Mehrzuteilung platziert werden. Das Volumen der Platzierung wird zwischen
EUR 279 bis 357 Millionen liegen, unter der Annahme einer vollständigen
Ausnutzung der Mehrzuteilung von bis zu 4,05 Millionen Aktien.
Für den Fall, dass keine Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt werden und es
daher zu einer vollständigen Ausübung der den Banken eingeräumten Option zum
Erwerb einer der Mehrzuteilung korrespondierenden Anzahl von Aktien (sog.
Greenshoe Option) kommt, wird HelloFresh weitere neue Aktien ausgeben und
die Erlöse aus der Mehrzuteilung vereinnahmen (sog. Primary Greenshoe).
Rocket Internet wird die Mehrzuteilung durch ein Wertpapierdarlehen von bis
zu 4,05 Millionen Aktien aus dem eigenen Bestand unterstützen, die jedoch in
jedem Fall an Rocket Internet zurückgeführt werden.
Ende
Haftungsausschluss:
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen
basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des
Managements der Rocket Internet SE ("Rocket Internet") und beinhalten
bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können,
dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von
den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen
können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können
wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter
anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der
Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten,
Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen,
Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung
insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld oder durch andere
Faktoren. Rocket Internet übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete
Aussagen zu aktualisieren.
Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an
bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder
Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich
dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder
Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine
Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern
würde.
Diese Mitteilung ist weder eine Werbung noch ein Prospekt und sollte nicht
zur Grundlage für eine Investitionsentscheidung in Bezug auf den Kauf, die
Zeichnung oder sonstigen Erwerb von Wertpapieren gemacht werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und
auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine
Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere von
HelloFresh SE sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen.
Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht
werden und bei der HelloFresh SE, Saarbrücker Str. 37A, 10405 Berlin,
Deutschland, oder auf der HelloFresh Webseite http://ir.hellofreshgroup.com
kostenfrei erhältlich sein.
Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und
werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der
geltenden Fassung (der "Securities Act") oder bei den
Wertpapieraufsichtsbehörden der einzelnen Bundesstaaten der Vereinigten
Staaten registriert. Die Wertpapiere dürfen, außer im Rahmen eines
Ausnahmetatbestands der Registrierungs- und Meldeanforderungen des
Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten sowie in Übereinstimmung mit allen
anderen anwendbaren Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten, weder direkt
noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder geliefert
werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, ihre Aktien gemäß dem
Securities Act registrieren zu lassen oder ein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten durchzuführen.
Verkäufe im Vereinigten Königreich unterliegen auch Beschränkungen. Im
Vereinigten Königreich sind die Wertpapiere nur für Personen verfügbar, und
jede Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, jedes Angebot und jede
Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder sonstigen Erwerb von Wertpapieren
ist nur an solche Personen gerichtet, an die es rechtmäßigerweise
kommuniziert werden darf ("Relevante Personen"). Jede Person im Vereinigten
Königreich, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf Basis dieser
Mitteilung oder ihrer Inhalte handeln und auf diese vertrauen.
Kontakt:
Christian Lasch
Chief Compliance Officer
Tel: 01 62 / 10 49 35 7
E-Mail: christian.lasch@rocket-internet.de
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22.10.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rocket Internet SE
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10969 Berlin
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ISIN: DE000A12UKK6
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
Stuttgart, Tradegate Exchange; Luxemburg
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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