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22.10.2017 18:33:40

DGAP-Adhoc: Ad-hoc: Preisspanne für Börsengang von HelloFresh festgelegt

Ad-hoc: Preisspanne für Börsengang von HelloFresh festgelegt

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DGAP-Ad-hoc: Rocket Internet SE / Schlagwort(e):

Beteiligung/Unternehmensbeteiligung

Ad-hoc: Preisspanne für Börsengang von HelloFresh festgelegt

22.10.2017 / 18:34 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE

INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der

Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung -

MAR)

Ad-hoc: Preisspanne für Börsengang von HelloFresh festgelegt

- Preisspanne für den Börsengang von HelloFresh beträgt EUR 9,00 bis 11,50

je HelloFresh Aktie

- Börsengang wird 27,00 Millionen neue HelloFresh Aktien umfassen. Weitere

4,05 Millionen Aktien können im Rahmen einer möglichen Mehrzuteilung

platziert werden

- Volumen der Platzierung wird zwischen EUR 279 bis 357 Millionen liegen

(unter der Annahme einer vollständigen Mehrzuteilung)

Berlin, 22. Oktober 2017. Die HelloFresh SE ("HelloFresh"), an der die

Rocket Internet SE ("Rocket Internet") mit rund 52,8 % beteiligt ist, hat

heute die Preisspanne für ihren geplanten Börsengang ("Börsengang") auf EUR

9,00 bis EUR 11,50 je angebotener Aktie festgesetzt. Der Börsengang steht

unter dem Vorbehalt der Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung. Im Rahmen

des Börsengangs werden 27,00 Millionen neu auszugebende Aktien aus einer

Kapitalerhöhung angeboten. Darüber hinaus können bis zu 4,05 Millionen

Aktien (ca. 15% der angebotenen Aktien) im Rahmen einer möglichen

Mehrzuteilung platziert werden. Das Volumen der Platzierung wird zwischen

EUR 279 bis 357 Millionen liegen, unter der Annahme einer vollständigen

Ausnutzung der Mehrzuteilung von bis zu 4,05 Millionen Aktien.

Für den Fall, dass keine Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt werden und es

daher zu einer vollständigen Ausübung der den Banken eingeräumten Option zum

Erwerb einer der Mehrzuteilung korrespondierenden Anzahl von Aktien (sog.

Greenshoe Option) kommt, wird HelloFresh weitere neue Aktien ausgeben und

die Erlöse aus der Mehrzuteilung vereinnahmen (sog. Primary Greenshoe).

Rocket Internet wird die Mehrzuteilung durch ein Wertpapierdarlehen von bis

zu 4,05 Millionen Aktien aus dem eigenen Bestand unterstützen, die jedoch in

jedem Fall an Rocket Internet zurückgeführt werden.

Ende

Haftungsausschluss:

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen

basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des

Managements der Rocket Internet SE ("Rocket Internet") und beinhalten

bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können,

dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von

den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen

können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können

wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter

anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der

Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten,

Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen,

Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung

insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld oder durch andere

Faktoren. Rocket Internet übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete

Aussagen zu aktualisieren.

Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an

bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder

Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich

dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder

Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine

Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern

würde.

Diese Mitteilung ist weder eine Werbung noch ein Prospekt und sollte nicht

zur Grundlage für eine Investitionsentscheidung in Bezug auf den Kauf, die

Zeichnung oder sonstigen Erwerb von Wertpapieren gemacht werden.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung

zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und

auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine

Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere von

HelloFresh SE sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen.

Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht

werden und bei der HelloFresh SE, Saarbrücker Str. 37A, 10405 Berlin,

Deutschland, oder auf der HelloFresh Webseite http://ir.hellofreshgroup.com

kostenfrei erhältlich sein.

Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den

Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und

werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der

geltenden Fassung (der "Securities Act") oder bei den

Wertpapieraufsichtsbehörden der einzelnen Bundesstaaten der Vereinigten

Staaten registriert. Die Wertpapiere dürfen, außer im Rahmen eines

Ausnahmetatbestands der Registrierungs- und Meldeanforderungen des

Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten sowie in Übereinstimmung mit allen

anderen anwendbaren Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten, weder direkt

noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder geliefert

werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, ihre Aktien gemäß dem

Securities Act registrieren zu lassen oder ein öffentliches Angebot von

Wertpapieren in den Vereinigten Staaten durchzuführen.

Verkäufe im Vereinigten Königreich unterliegen auch Beschränkungen. Im

Vereinigten Königreich sind die Wertpapiere nur für Personen verfügbar, und

jede Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, jedes Angebot und jede

Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder sonstigen Erwerb von Wertpapieren

ist nur an solche Personen gerichtet, an die es rechtmäßigerweise

kommuniziert werden darf ("Relevante Personen"). Jede Person im Vereinigten

Königreich, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf Basis dieser

Mitteilung oder ihrer Inhalte handeln und auf diese vertrauen.

Kontakt:

Christian Lasch

Chief Compliance Officer

Tel: 01 62 / 10 49 35 7

E-Mail: christian.lasch@rocket-internet.de

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22.10.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Rocket Internet SE

Charlottenstrasse 4

10969 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 (0)30 300 13 1800

Fax: +49 (0)30 300 13 1899

E-Mail: investorrelations@rocket-internet.de

Internet: www.rocket-internet.de

ISIN: DE000A12UKK6

WKN: A12UKK

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

Stuttgart, Tradegate Exchange; Luxemburg

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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