13.12.2016 07:07:41

DGAP-Adhoc: Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der HV der Constantin Medien eingereicht - Nichtigkeitsklage gegen Berufung Dieter Hahns als AR-Mitglied

Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der HV der Constantin Medien eingereicht - Nichtigkeitsklage gegen Berufung Dieter Hahns als AR-Mitglied

EQS Group-Ad-hoc: Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e):

Sonstiges

Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der HV der Constantin Medien eingereicht -

Nichtigkeitsklage gegen Berufung Dieter Hahns als AR-Mitglied

13.12.2016 / 07:07 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

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Die Highlight Event and Entertainment AG hat beim Landgericht München I

Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen eingereicht. Die Anfechtungsklage

richtet sich gegen die meisten Beschlüsse der Hauptversammlung der

Constantin Medien AG vom 9. und 10. November 2016 - insbesondere gegen die

Veräußerung der Constantin Film AG und die Wahlen zum Aufsichtsrat. Grund

für die Klage ist der widerrechtliche Ausschluss der Stimmrechte von

bedeutenden Aktionären durch den Versammlungsleiter Franz Enderle von der

Münchener Kanzlei Bub Gauweiler. Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen

die Bestellung Dieter Hahns zum Mitglied des Aufsichtsrats der Constantin

Medien AG.

Bernhard Burgener, Präsident des Verwaltungsrates der Highlight Event and

Entertainment AG: "Die Hauptversammlung vom 9. und 10. November war eine

Farce. Der Versammlungsleiter Enderle hat mit dem Stimmrechtsausschluss zum

zweiten Mal hintereinander Aktionärsrechte auf massive und in Deutschland

bis dato unbekannte Weise beschnitten. Die Hauptversammlungsbeschlüsse sind

daher rechtswidrig. Wir gehen gerichtlich gegen den ungesetzlichen

Ausschluss unserer Stimmrechte vor. Wir wollen damit auch sicherstellen,

dass sich eine solche Enteignung in Deutschland weder bei dieser noch bei

anderen Aktiengesellschaften wiederholen kann."

Der Versammlungsleiter Enderle hatte bei der Hauptversammlung am 9. und 10.

November 2016 von die Highlight Event and Entertainment AG sowie die

Mitglieder des Aktionärspools von der Teilnahme an der Abstimmung

ausgeschlossen. Als Begründung für den Ausschluss hatte die

Versammlungsleitung "offenkundig falsche Stimmrechtsanmeldungen" aus dem

Juni 2016 angeführt, ohne dies weiter zu erläutern. Die Highlight Event and

Entertainment AG und die Mitglieder des Aktionärspools haben jedoch im Juni

2016 sämtliche Stimmrechtsmitteilungen ordnungsgemäß und vollständig

abgegeben. Die Constantin Medien AG hatte innerhalb dieser fünf Monate von

den Stimmrechtsanmeldungen bis zur Hauptversammlung im November keine

Beanstandungen vorgenommen.

Bei der Hauptversammlung ging es um elementare strategische

Weichenstellungen für die Constantin Medien AG und die mit ihr verbundenen

Unternehmen. Im Zentrum stand der Vorschlag der Veräußerung der Constantin

Film AG und damit die Aufspaltung der Constantin Medien AG in die Bereiche

Film und Sport. Gegen diesen Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats der

Constantin Medien AG hatte sich im Vorfeld und während der Versammlung ein

Großteil der Aktionäre öffentlich ausgesprochen. Mit dem Ausschluss wurde

eine Mehrheit gegen den Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats

verhindert.

Dies ist umso gravierender, als der Versammlungsleiter Enderle bereits zum

zweiten Mal nacheinander auf einer Hauptversammlung der Constantin Medien

AG Aktionäre, die einen substantiellen Teil der Aktien der Gesellschaft

vertreten, von der Teilnahme an der Abstimmung ausgeschlossen hat. Schon

bei der Hauptversammlung vom 06. Juli 2016 hatte er rund 36 Prozent des

vertretenen Kapitals ausgeschlossen. Damals wurde die Hauptversammlung zu

später Stunde abgebrochen.

Bernhard Burgener: "Ich bin sicher, dass Vorstand und Aufsichtsrat der

Constantin Medien AG ohne den zweimaligen, widerrechtlichen Ausschluss der

Stimmrechte keine Mehrheit für ihre Aufspaltungspläne bekommen hätten. Ein

Verkauf des Filmgeschäfts gegen den Willen der Mehrheit der Aktionäre setzt

das Unternehmen signifikanten Risiken aus und gefährdet die Zukunft der

Constantin Medien AG sowie der mit ihr verbundenen Unternehmen."

Die Highlight Event and Entertainment AG hat ebenfalls in München eine

Nichtigkeitsklage gegen die Bestellung von Dieter Hahn zum Mitglied des

Aufsichtsrats der Constantin Medien AG eingereicht. Herr Hahn ist nach den

einschlägigen Bestimmungen des Aktienrechts kein Aufsichtsratsmitglied,

weil er zum Zeitpunkt der Wahl zeichnungsberechtigtes Mitglied des

Verwaltungsrats der Highlight Communications war. Diese beiden Funktionen

kann er nach deutschem Recht nicht gleichzeitig ausführen. Es geht jetzt

darum, den Aufsichtsrat wieder vollständig und satzungsgemäß zu besetzen.

Kontakt:

Highlight Event and Entertainment AG

Investor Relations

Netzibodenstrasse 23b

4133 Pratteln

Tel: +41 41 226 05 97

Fax: +41 41 226 05 98

info@hlee.ch

http://www.hlee.ch

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Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Highlight Event and Entertainment AG

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4133 Pratteln

Schweiz

Telefon: +41 41 226 05 97

Fax: +41 41 226 05 98

E-Mail: info@hlee.ch

Internet: www.hlee.ch

ISIN: CH0003583256

Valorennummer: 896040

Börsen: SIX Swiss Exchange

Ende der Mitteilung EQS Group News-Service

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