13.12.2016 07:07:41
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DGAP-Adhoc: Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der HV der Constantin Medien eingereicht - Nichtigkeitsklage gegen Berufung Dieter Hahns als AR-Mitglied
Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der HV der Constantin Medien eingereicht - Nichtigkeitsklage gegen Berufung Dieter Hahns als AR-Mitglied
EQS Group-Ad-hoc: Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e):
Sonstiges
Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der HV der Constantin Medien eingereicht -
Nichtigkeitsklage gegen Berufung Dieter Hahns als AR-Mitglied
13.12.2016 / 07:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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Die Highlight Event and Entertainment AG hat beim Landgericht München I
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen eingereicht. Die Anfechtungsklage
richtet sich gegen die meisten Beschlüsse der Hauptversammlung der
Constantin Medien AG vom 9. und 10. November 2016 - insbesondere gegen die
Veräußerung der Constantin Film AG und die Wahlen zum Aufsichtsrat. Grund
für die Klage ist der widerrechtliche Ausschluss der Stimmrechte von
bedeutenden Aktionären durch den Versammlungsleiter Franz Enderle von der
Münchener Kanzlei Bub Gauweiler. Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen
die Bestellung Dieter Hahns zum Mitglied des Aufsichtsrats der Constantin
Medien AG.
Bernhard Burgener, Präsident des Verwaltungsrates der Highlight Event and
Entertainment AG: "Die Hauptversammlung vom 9. und 10. November war eine
Farce. Der Versammlungsleiter Enderle hat mit dem Stimmrechtsausschluss zum
zweiten Mal hintereinander Aktionärsrechte auf massive und in Deutschland
bis dato unbekannte Weise beschnitten. Die Hauptversammlungsbeschlüsse sind
daher rechtswidrig. Wir gehen gerichtlich gegen den ungesetzlichen
Ausschluss unserer Stimmrechte vor. Wir wollen damit auch sicherstellen,
dass sich eine solche Enteignung in Deutschland weder bei dieser noch bei
anderen Aktiengesellschaften wiederholen kann."
Der Versammlungsleiter Enderle hatte bei der Hauptversammlung am 9. und 10.
November 2016 von die Highlight Event and Entertainment AG sowie die
Mitglieder des Aktionärspools von der Teilnahme an der Abstimmung
ausgeschlossen. Als Begründung für den Ausschluss hatte die
Versammlungsleitung "offenkundig falsche Stimmrechtsanmeldungen" aus dem
Juni 2016 angeführt, ohne dies weiter zu erläutern. Die Highlight Event and
Entertainment AG und die Mitglieder des Aktionärspools haben jedoch im Juni
2016 sämtliche Stimmrechtsmitteilungen ordnungsgemäß und vollständig
abgegeben. Die Constantin Medien AG hatte innerhalb dieser fünf Monate von
den Stimmrechtsanmeldungen bis zur Hauptversammlung im November keine
Beanstandungen vorgenommen.
Bei der Hauptversammlung ging es um elementare strategische
Weichenstellungen für die Constantin Medien AG und die mit ihr verbundenen
Unternehmen. Im Zentrum stand der Vorschlag der Veräußerung der Constantin
Film AG und damit die Aufspaltung der Constantin Medien AG in die Bereiche
Film und Sport. Gegen diesen Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats der
Constantin Medien AG hatte sich im Vorfeld und während der Versammlung ein
Großteil der Aktionäre öffentlich ausgesprochen. Mit dem Ausschluss wurde
eine Mehrheit gegen den Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats
verhindert.
Dies ist umso gravierender, als der Versammlungsleiter Enderle bereits zum
zweiten Mal nacheinander auf einer Hauptversammlung der Constantin Medien
AG Aktionäre, die einen substantiellen Teil der Aktien der Gesellschaft
vertreten, von der Teilnahme an der Abstimmung ausgeschlossen hat. Schon
bei der Hauptversammlung vom 06. Juli 2016 hatte er rund 36 Prozent des
vertretenen Kapitals ausgeschlossen. Damals wurde die Hauptversammlung zu
später Stunde abgebrochen.
Bernhard Burgener: "Ich bin sicher, dass Vorstand und Aufsichtsrat der
Constantin Medien AG ohne den zweimaligen, widerrechtlichen Ausschluss der
Stimmrechte keine Mehrheit für ihre Aufspaltungspläne bekommen hätten. Ein
Verkauf des Filmgeschäfts gegen den Willen der Mehrheit der Aktionäre setzt
das Unternehmen signifikanten Risiken aus und gefährdet die Zukunft der
Constantin Medien AG sowie der mit ihr verbundenen Unternehmen."
Die Highlight Event and Entertainment AG hat ebenfalls in München eine
Nichtigkeitsklage gegen die Bestellung von Dieter Hahn zum Mitglied des
Aufsichtsrats der Constantin Medien AG eingereicht. Herr Hahn ist nach den
einschlägigen Bestimmungen des Aktienrechts kein Aufsichtsratsmitglied,
weil er zum Zeitpunkt der Wahl zeichnungsberechtigtes Mitglied des
Verwaltungsrats der Highlight Communications war. Diese beiden Funktionen
kann er nach deutschem Recht nicht gleichzeitig ausführen. Es geht jetzt
darum, den Aufsichtsrat wieder vollständig und satzungsgemäß zu besetzen.
Kontakt:
Highlight Event and Entertainment AG
Investor Relations
Netzibodenstrasse 23b
4133 Pratteln
Tel: +41 41 226 05 97
Fax: +41 41 226 05 98
info@hlee.ch
http://www.hlee.ch
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Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Highlight Event and Entertainment AG
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4133 Pratteln
Schweiz
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Valorennummer: 896040
Börsen: SIX Swiss Exchange
Ende der Mitteilung EQS Group News-Service
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529053 13.12.2016 CET/CEST
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