24.09.2014 16:03:48
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DGAP-Adhoc: Balda AG: Aufsichtsrat hat Widerklage gegen ehemaligen Vorstand beschlossen
Balda AG: Aufsichtsrat hat Widerklage gegen ehemaligen Vorstand beschlossen
Balda AG / Schlagwort(e): Rechtssache
24.09.2014 16:04
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Aufsichtsrat der Balda AG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen,
Widerklage in dem Verfahren um die vom ehemaligen Vorstand Herrn Dominik
Müser beanspruchten Gehaltszahlungen aus seinem gekündigten
Vorstandsdienstvertrag zu erheben. Gegenstand der Widerklage sind
Schadenersatzforderungen der Gesellschaft in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro
wegen Pflichtverletzungen des Vorstands im Jahr 2013. Aufgrund des
laufenden Rechtsstreits und im Hinblick auf die weitere Entwicklung des
Verfahrens kann die Gesellschaft derzeit keine weiteren Auskünfte
erteilen.
Kontakt:
Daniela Münster
Deekeling Arndt Advisors
Tel: +49 (0) 69 97098 511
Mail: daniela.muenster@deekeling-arndt.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Balda AG
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Deutschland
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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