19.10.2017 17:34:40
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DGAP-Adhoc: CR Capital Real Estate AG: Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung gem. §§222 ff. AktG
CR Capital Real Estate AG: Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung gem. §§222 ff. AktG
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DGAP-Ad-hoc: CR Capital Real Estate AG / Schlagwort(e): Strategische
Unternehmensentscheidung/Kapitalmaßnahme
CR Capital Real Estate AG: Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung gem.
§§222 ff. AktG
19.10.2017 / 17:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
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Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von
acht eigenen Aktien und über eine ordentliche Kapitalherabsetzung gem. §§
222 ff. AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der CR Capital Real Estate AG (nachfolgend
auch die "Gesellschaft") vom 15. August 2017 hat unter anderem beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 18.783.778,00, eingeteilt in
18.783.778 Stückaktien zum Zwecke der Schaffung einer freien Kapitalrücklage
um EUR 16.905.401,00 auf EUR 1.878.377,00, eingeteilt in 1.878.377 auf den
Inhaber lautende Stückaktien herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach
den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG).
Sie wird in der Weise durchgeführt, dass acht Aktien aus dem Bestand der
Gesellschaft eingezogen und von den übrigen 18.783.770 Aktien jeweils 10 auf
den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende
Stückaktie zusammengelegt werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der
Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu
entscheiden. Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals und die
entsprechende Satzungsänderung wurden am 04. Oktober 2017 in das
Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und sind damit
wirksam.
Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 erfolgt mit Wirkung zum
Ablauf des 23. Oktober 2017. Soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch 10
teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden
Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.
Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde
verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt
ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist
satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft
an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an
konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit
einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Der bisherige Anteil eines
Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt unverändert.
Mit Wirkung zum 24. Oktober 2017 erfolgt die Umstellung der Notierung der
Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 10:1 im Basic Standard der Frankfurter
Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 23.
Oktober 2017.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der
Gesellschaft nach dem Stand vom 23. Oktober 2017, abends, umbuchen. An die
Stelle von 10 (zehn) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
von EUR 1,00 (ISIN: DE000A0WMQ53) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A2GS625).
Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien
hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN: DE000A2GSUH6) eingebucht.
Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen
entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der
Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung
gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens jedoch bis zum 03. November 2017 wegen der Behandlung der
Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs
weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen
entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend
der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN:
DE000A2GSUH6) bemühen. Die Regulierungsfrist endet am 08. November 2017.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen
werden können, werden von der Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, mit anderen
Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken
verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs.
§ AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von
Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der
Kapitalherabsetzung (ISIN: DE000A2GS625) im Basic Standard der Frankfurter
Wertpapierbörse ist für den 24. Oktober 2017 vorgesehen.
Berlin, am 19. Oktober 2017
CR Capital Real Estate AG
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CR Capital Real Estate AG
Fasanenstraße 77
10623 Berlin
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Telefon: +49 30 889 26 88 0
Fax: +49 30 889 26 88 69
E-Mail: info@cr-cap.de
Internet: www.capital-real-estate-ag.de
ISIN: DE000A0WMQ53
WKN: A0WMQ5
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate
Exchange; Open Market (Basic Board) in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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