23.01.2015 12:17:49

DGAP-Adhoc: DF Deutsche Forfait AG: Kein ausreichendes Quorum bei Gläubigerabstimmung

DF Deutsche Forfait AG: Kein ausreichendes Quorum bei Gläubigerabstimmung

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Anleihe

23.01.2015 12:17

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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- Erforderliches Mindestquorum von 50 % nicht erreicht; Teilnahme von

39,2 % des ausstehenden Anleihekapitals

- Zweite Gläubigerabstimmung in Form einer Präsenzversammlung

voraussichtlich Mitte Februar 2015

Köln, 23. Januar 2015 - Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime

Standard ISIN: DE0005488795) gibt bekannt, dass in der Abstimmung ohne

Versammlung der Gläubiger der Unternehmensanleihe 2013/20 (ISIN:

DE000A1R1CC4) das erforderliche Quorum von mindestens 50 % der ausstehenden

Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Insgesamt nahmen an der

Abstimmung vom 20. Januar 2015 (0:00 Uhr) bis 22. Januar 2015 (24:00 Uhr)

Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen im Volumen von EUR 11,76

Mio. vertreten. Das entspricht 39,2 % des ausstehenden Anleihekapitals,

wodurch die Beschlussfähigkeit der Gläubigerabstimmung nicht gegeben ist,

auch wenn 98,3 % des teilnehmenden Anleihevolumens dem

Restrukturierungskonzept zugestimmt haben. Die Gesellschaft wird für Mitte

Februar zu einer zweiten Gläubigerabstimmung in Form einer

Präsenzversammlung einladen. Die Einladung wird kurzfristig im

Bundesanzeiger veröffentlicht.

DF Deutsche Forfait AG

Christoph Charpentier

Kattenbug 18 - 24

50667 Cologne

T +49 221 97376-37

F +49 221 97376-60

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in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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