10.03.2015 18:01:47
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DGAP-Adhoc: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Aktienrückkauf für Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Aktienrückkauf für Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm
Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien
10.03.2015 18:01
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15 WpHG
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Aktienrückkauf für
Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm
Der Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende
Gesellschafterin der Drägerwerk AG & Co. KGaA ("Dräger") hat beschlossen,
bis zu 237.600 Stück eigene Vorzugsaktien für die Durchführung des
diesjährigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu erwerben. Die tatsächliche
Anzahl der zu erwerbenden Vorzugsaktien hängt von der Beteiligung der
Mitarbeiter ab.
Den teilnehmenden Mitarbeitern wird für jeweils drei vom Mitarbeiter
erworbene Dräger Vorzugsaktien (Investment-Aktien) eine Dräger Vorzugsaktie
als Bonusaktie gewährt. Insgesamt sind rund 6.600 Mitarbeiter
teilnahmeberechtigt. Pro Mitarbeiter ist die Anzahl der Investment-Aktien
auf 27 Vorzugsaktien beschränkt. Alle im Rahmen des Programms erworbenen
Vorzugsaktien unterliegen einer Haltefrist von zwei Jahren.
Beim letztmalig durchgeführten Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Jahr 2013
hatten 18,6 % der berechtigten Mitarbeiter im Durchschnitt rund 17,8
Investment-Aktien erworben. Bei einer entsprechenden Beteiligung der
Mitarbeiter im Jahr 2015 würde Dräger für das
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm rund 29.135 Vorzugsaktien am Kapitalmarkt
erwerben.
Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personen
gewährt werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der
Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder
standen, erfolgt der Rückkauf aufgrund der Ermächtigung der
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04. Mai 2012, bis zu 10% des
Grundkapitals an eigenen Aktien zurückzukaufen.
Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen
der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr.
2273/2003 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden
die Vorgaben der Safe-Harbour-Regelungen eingehalten. Für diejenigen
Vorzugsaktien, die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworben
werden, darf der Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten)
zusätzlich den am entsprechenden Börsenhandelstag durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder
unterschreiten.
Der Rückkauf wird durch die mandatierte Bank innerhalb eines Zeitraumes von
zwei Wochen ab dem 12. März 2015 durchgeführt werden. Der Zeitraum für den
Rückkauf kann bei Bedarf von Dräger verlängert werden. Die Bank wird allein
über den konkreten Zeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien bestimmen.
Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft www.drager.com in der
Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den
gesetzlichen Bestimmungen berichten.
[10. März 2015]
Drägerwerk AG & Co. KGaA
Moislinger Allee 53-55
23558 Lübeck, Deutschland
www.draeger.com
10.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Drägerwerk AG & Co. KGaA
Moislinger Allee 53-55
23542 Lübeck
Deutschland
Telefon: +49 (0)451 882-0
Fax: +49 (0)451 882-2080
E-Mail: info@draeger.com
Internet: www.draeger.com
ISIN: DE0005550602, DE 000 555 063 6, DE 000 555 065 1, DE 000 555
067 7, DE 000 555 071 9
WKN: 555060, 555063 Vorzüge, 555065 Genussschein A, 555067 Genussschein K, 555071 Genussschein D
Indizes: TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), Hamburg, Hannover, München; Freiverkehr in
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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