02.02.2018 09:57:40

DGAP-Adhoc: Dürkopp Adler AG: Barabfindung für umwandlungsrechtlichen Squeeze out auf EUR 35,81 je Aktie festgelegt

Dürkopp Adler AG: Barabfindung für umwandlungsrechtlichen Squeeze out auf EUR 35,81 je Aktie festgelegt

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DGAP-Ad-hoc: Dürkopp Adler AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

Dürkopp Adler AG: Barabfindung für umwandlungsrechtlichen Squeeze out auf

EUR 35,81 je Aktie festgelegt

02.02.2018 / 09:57 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die DAP Industrial AG, vormals firmierend unter ShangGong (Europe) Holding

Corp. GmbH, hat heute ihr Übertragungsverlangen vom 22. September 2017, der

Dürkopp Adler Aktiengesellschaft zugegangen am gleichen Tag, konkretisiert

und der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass sie die

Barabfindung für die im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out

beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Dürkopp

Adler Aktiengesellschaft auf die DAP Industrial AG gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.

V. m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 35,81 je Aktie festgelegt hat.

Bei der Ermittlung der Höhe der Barabfindung standen der DAP Industrial AG

vorläufige Finanzangaben für die Dürkopp Adler AG und den Dürkopp Adler

Konzern für das Geschäftsjahr 2017 zur Verfügung. Der Vorstand der Dürkopp

Adler Aktiengesellschaft hat am heutigen Tag den Jahresabschluss und den

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellt. Beiden Abschlüssen

ist vom Abschlussprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt

worden. Die Gesellschaft wird die geprüften, aber noch nicht festgestellten

Jahresabschlüsse für die Dürkopp Adler AG und den Dürkopp Adler Konzern in

Kürze auf ihrer Homepage (http://www.duerkopp-adler.com) veröffentlichen.

Diese Finanzangaben stimmen mit den vorläufigen Finanzangaben, die bei der

Ermittlung der Höhe der Barabfindung zur Verfügung standen, überein. Zudem

wurde im Rahmen der Ermittlung der Höhe der Barabfindung berücksichtigt,

dass der Vorstand beabsichtigt, der Hauptversammlung der Dürkopp Adler AG

vorzuschlagen, den gesamten Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2017 auf neue

Rechnung vorzutragen und keine Dividende auszuschütten.

Der Vorstand der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft und der Vorstand der DAP

Industrial AG haben den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags zwischen der

Dürkopp Adler Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft und der DAP

Industrial AG als übernehmender Gesellschaft, der den umwandlungsrechtlichen

Squeeze-out ermöglicht, am 1. Februar 2018 abgestimmt. Der Vertrag bedarf

noch der Zustimmung des Aufsichtsrats der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft,

über die dieser voraussichtlich am 6. Februar 2018 beschließen wird.

Die Beurkundung des Verschmelzungsvertrages ist für den 6. Februar 2018 nach

der Beschlussfassung des Aufsichtsrats vorgesehen. Über den

umwandlungsrechtlichen Squeeze-out soll auf einer außerordentlichen

Hauptversammlung der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft Beschluss gefasst

werden, die für den 20. März 2018 geplant ist.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Dürkopp Adler AG

Thomas Vogel

Potsdamer Straße 190

33719 Bielefeld

Tel.: +49 (0) 521 925 2287

Fax: +49 (0) 521 925 2645

vogelt@duerkopp-adler.com

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02.02.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Dürkopp Adler AG

Potsdamer Straße 190

33719 Bielefeld

Deutschland

Telefon: 0521-925-00

Fax: 0521-925-2645

E-Mail: info@duerkopp-adler.com

Internet: www.duerkopp-adler.com

ISIN: DE0006299001

WKN: 629900

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt

(General Standard)

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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