12.06.2017 07:15:40

DGAP-Adhoc: Highlight Event and Entertainment AG beteiligt sich an der Highlight Communications AG

Highlight Event and Entertainment AG beteiligt sich an der Highlight Communications AG

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EQS Group-Ad-hoc: Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e):

Beteiligung/Unternehmensbeteiligung

Highlight Event and Entertainment AG beteiligt sich an der Highlight

Communications AG

12.06.2017 / 07:16 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

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Ad-hoc-Medienmitteilung

Der Verwaltungsrat der Highlight Event and Entertainment AG hat beschlossen,

sich mit rund 25.0% an der Highlight Communications AG, einer an der

Frankfurter Börse kotierten Schweizer Gesellschaft, zu beteiligen. Die

Highlight Communications AG hat dazu unter Verwendung des genehmigten

Kapitals der Gesellschaft 15.75 Mio. Aktien ausgegeben. Der Bezugspreis

wurde auf EUR 5.20 pro Aktie festgelegt. Das Aktienpaket ist entsprechend

mit rund EUR 81.9 Mio. bewertet. Die Aktien wurden von einer Schweizer Bank

fest übernommen und werden vollumfänglich bei der Highlight Event and

Entertainment AG platziert. Die Aktien werden mit der noch nicht erfolgten

Eintragung in das Handelsregister im Aussenverhältnis geschaffen, sie sind

aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt voll stimmberechtigt. Die Transaktion

dient der Vorbereitung eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der

Constantin Medien AG, die nach der Erhöhung des Kapitals der Highlight

Communications AG noch (unter Hinzurechnung der als Sicherheit an eine

Drittpartei begebenen Aktien) eine Beteiligung von rund 45.40% an der

Highlight Communications AG hält.

Mit der Kapitalerhöhung der Highlight Communications AG ("HLC") und der

Platzierung der 15.75 Mio. neuen Aktien bei der Highlight Event and

Entertainment AG ("HLEE") soll die festgefahrene Situation um die Lancierung

eines Übernahmeangebots der HLEE an die Aktionäre der Constantin Medien AG

("CMAG") deblockiert werden.

Mit dem möglichen öffentlichen Übernahmeangebot an die Aktionäre der CMAG

sollen die Stimmenmehrheit und langfristig sämtliche Aktien der CMAG

erworben werden (nachfolgend "Transaktion"). Die HLEE wird auf die genannte

Transaktion unter gewissen derzeit nicht gegebenen Voraussetzungen, wie

namentlich einer gesicherten Finanzierung, hinarbeiten. Eine endgültige

Entscheidung durch den Verwaltungsrat der HLEE ist daher diesbezüglich noch

nicht getroffen worden. Gegebenenfalls wird die Transaktion durch die HLC

unter Beteiligung der HLEE durchgeführt werden.

Die Transaktion ist erforderlich, um die bekannte, für die HLEE und ihre

Aktionäre schädliche Situation zu beenden. Diese besteht unter anderem

darin, dass die CMAG unter dem (nach Ansicht des Verwaltungsrats nichtig

gewählten) Aufsichtsratsvorsitzenden Dieter Hahn und dem

Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel die Stimmrechte der HLEE mehrfach

rechtswidrig ausgeschlossen hat. Die Organe der Zielgesellschaft haben nach

Auffassung des Verwaltungsrats der Gesellschaft, wiederholt massiv gegen

geltende Gesetze verstossen und es ist zu befürchten, dass dieses Verhalten

sich auch in Zukunft fortsetzt. Der Rechtsweg gegen diese Verstösse wurde

beschritten, wird aber ohne die Transaktion noch länger andauern. Aus diesem

Grund hält es der Verwaltungsrat im Interesse der Gesellschaft für zwingend

geboten, auf ein Übernahmeangebot an die Aktionäre der CMAG hinzuarbeiten,

um auf diesem Weg nicht nur die Respektierung ihrer Aktionärsrechte

durchzusetzen, sondern um darüber hinaus die Voraussetzung für eine

Optimierung der Konzern- und Führungsstruktur zu schaffen, damit Synergien

wahrgenommen werden können.

Die HLEE muss sich nun an der HLC beteiligen, um die Transaktion zu

deblockieren, weil der Aufsichtsratsvorsitzende der CMAG über eine von ihm

kontrollierte Gesellschaft die Kapitalerhöhung der HLEE, die von der

Generalversammlung am 2. Mai 2017 mit 99.98% der Stimmen (bei einer Präsenz

von 83.88%) rechtmässig beschlossen wurde, in rechtsmissbräuchlicher Weise

torpediert. So hat Dieter Hahn mit einer kurz vor Generalversammlung

erworbenen Splitterbeteiligung von gerade einmal 100 Aktien gegen die

Gesellschaft eine Registersperre erwirkt. Hierdurch sind der Gesellschaft

massive Schäden entstanden. Die Geltendmachung dieser Schäden ist derzeit in

Vorbereitung.

Um die nun durchgeführte Kapitalerhöhung der HLC zu verhindern, hatte die

CMAG bei der HLC ebenfalls eine Registersperre erhoben, die aber vom

zuständigen Zivilkreisgericht Basel-Landschaft unmissverständlich abgewiesen

wurde. Die CMAG kann dieses Urteil weiterziehen.

Die Ausgabe der neu geschaffenen Aktien der HLC im Aussenverhältnis kann

sich dadurch noch verzögern; gemäss Art. 694 OR sind die Aktien mit der

Einzahlung des Ausgabebetrages und dem inzwischen erfolgten

Feststellungsbeschluss des Verwaltungsrats aber bereits voll

stimmberechtigt.

Kontakt:

Highlight Event and Entertainment AG

Investor Relations

Netzibodenstrasse 23b

4133 Pratteln

Tel.: +41 41 226 05 97

Fax: +41 41 226 05 98

info@hlee.ch

http://www.hlee.ch

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Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Highlight Event and Entertainment AG

Netzibodenstrasse 23b

4133 Pratteln

Schweiz

Telefon: +41 41 226 05 97

Fax: +41 41 226 05 98

E-Mail: info@hlee.ch

Internet: www.hlee.ch

ISIN: CH0003583256

Valorennummer: 896040

Börsen: SIX Swiss Exchange

Ende der Mitteilung EQS Group News-Service

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