26.03.2014 21:28:49
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DGAP-Adhoc: IFM Immobilien AG: IFM weist für 2013 Konzernverlust aus
IFM Immobilien AG: IFM weist für 2013 Konzernverlust aus
IFM Immobilien AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Gewinnwarnung
26.03.2014 21:28
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Frankfurt am Main, 26. März 2014 - Im Zuge der Aufstellung des
Konzernabschlusses der IFM Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2013 hat
sich heute ein Konzernverlust in Höhe von 3,549 Mio. EUR herausgestellt.
Ursächlich für den Konzernverlust für das Geschäftsjahr 2013 sind die
infolge von Immobilienverkäufen reduzierten Mieterträge sowie Erhöhungen
der Aufwendungen aus der Marktbewertung von als Finanzinvestitionen
gehaltenen Immobilien sowie der Aufwendungen aus der Marktbewertung von zur
Veräußerung gehaltenen Immobilien.
Des Weiteren teilt die Gesellschaft mit, dass die für den 27. März 2014
angekündigte Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2013 aus
organisatorischen Gründen verschoben wird und stattdessen voraussichtlich
im Laufe des 28. März 2014 erfolgen wird.
IFM Immobilien AG
Der Vorstand
WICHTIGE HINWEISE:
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten oder in anderen Jurisdiktionen dar, in denen diese
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Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind
registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem US-amerikanischen
Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities
Act") befreit. Die Wertpapiere der IFM Immobilien AG, auf die in dieser
Veröffentlichung Bezug genommen wird, sind nicht, und werden nicht, gemäß
dem Securities Act registriert und sind und werden weder in den Vereinigten
Staaten noch anderswo öffentlich angeboten oder verkauft.
Diese Mitteilung ist nur an Personen gerichtet, die (i) qualifizierte
Investoren im Sinne des Financial Services and Markets Act 2000 (in seiner
jetzigen Fassung) sowie gegebenenfalls einschlägiger Durchführungsmaßnahmen
sind; und/oder (ii) sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden;
und/oder (iii) professionelle Erfahrung mit Investmentangelegenheiten
haben, die unter die Definition von "investment professionals" gemäß
Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Verordnung")
fallen, oder Personen sind, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der
Verordnung fallen ("high net worth companies, unincorporated associations,
etc.") oder die unter eine andere Ausnahme der Verordnung fallen (wobei
alle Personen gemäß (i) bis (iii) zusammen als "Relevante Personen"
bezeichnet werden). Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten
in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder
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stehen nur Relevanten Personen zur Verfügung und werden nur über Relevante
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Holger Friedrichs
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Unternehmenskontakt:
IFM Immobilien AG
Karlo Schwöbel
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