26.03.2015 17:41:41

DGAP-Adhoc: IMMOFINANZ AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

IMMOFINANZ AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Immobilien/Hauptversammlung

26.03.2015 17:42

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein

Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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IMMOFINANZ AG

Einladung zur

außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 17. April 2015 um 11:00 Uhr

MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in der Metastadt, Dr. Otto Neurath Gasse 3,

AT-1220 Wien stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der

IMMOFINANZ AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425 y, ein.

A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)

1. Beschlussfassungen über Satzungsänderungen zur Herabsetzung der Anzahl

der Aufsichtsratsmitglieder und Änderungen von Bestimmungen zur

Mandatsdauer, Herabsetzung der Kontrollschwelle nach § 22 (2)

Übernahmegesetz auf 15%, Streichung der Ermächtigung den Bilanzgewinn von

der Verteilung auszuschließen sowie Aufhebung der Herabsetzung von

Beschlussmehrheiten.

2. Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern.

3. Beschlussfassung über die nachträgliche Genehmigung zu einem

freiwilligen öffentlichen Teilangebot (§ 4 ff Übernahmegesetz) der

Gesellschaft für Aktien der CA Immobilien Anlagen AG oder die vorangehende

Ermächtigung des Vorstands ein Teilangebot zu erstatten.

B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)

Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen

Hauptversammlung, somit ab dem 27. März 2015 gemäß § 108 AktG auf der

eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com)

veröffentlicht:

Allgemeine Unterlagen:

Einberufung

Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats, beinhaltend auch

den wesentlichen Inhalt des Teilangebots

Wahlvorschläge des Aufsichtsrats für die Wahlen in den Aufsichtsrat

Erklärungen der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl

in den Aufsichtsrat gemäß § 87 (2) AktG

Vollmachtsformulare (Erteilung, Widerruf und Weisungen), auch für die von

der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Dr. Wilhelm

Rasinger, Dr. Michael Knap und SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK

AKTIENGESELLSCHAFT)

C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)

Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor

Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können

schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der

Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen

Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung

enthalten.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei

depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie

muss vom depot-führenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des

Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD

ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei

der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt

werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der

Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die

nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des

Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle

Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die

Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.

Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes

muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am

19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 29.

März 2015 (Sonntag), an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 Wien,

Wienerbergstraße 11, zugehen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals

erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in

Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur

Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese

Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der

anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des

Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft

(www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die

Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei

depot¬ver-wahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie

muss vom depot-führenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des

Europäischen Wirtschafts-raums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD

ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei

der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären,

die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des

Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle

Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die

Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem

Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der

Hauptversammlung, somit spätestens am 08. April 2015,

per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder

per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift

AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, oder

per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915

zugehen.

3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über

Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen

Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die

Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen

Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem

Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil

zuzufügen, oder

2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen

im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in

Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die

Gesellschaft übermittelt werden.

Die Fragen können an die Gesellschaft

per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder

per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift AT-1100

Wien, Wienerbergstraße 11, oder

per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8915

übermittelt werden.

D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der

Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der

Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,

richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag

der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 07. April 2015

(Dienstag), 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des

Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des

Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.

Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat

des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD

ausgestellt sein.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im

Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code

Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei

natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei

juristischen Personen

Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung

der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer

Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung

Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 07. April

2015 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortstzeit Wien) bezieht

Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt

werden.

Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag

vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 14. April 2015, um 24:00 Uhr

MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege

einlangen:

als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden

Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift

HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel;

per Telefax unter der Telefax-Nummer + 43 (0) 1 8900-50089;

per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at

(Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt);

per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter

Angabe der ISIN AT0000809058).

Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit

gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

Zutritt zur Hauptversammlung

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur

Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur

Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen

Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir

ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen

Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu

berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 10:00 Uhr.

E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der

Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder

juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen

des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der

Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich

bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu

Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die

Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats

das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine

ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten

sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht

erforderlich) zu erfolgen.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit

diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das

Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür

zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung

abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in

diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf

wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können

ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice

GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel;

per Telefax an + 43 (0) 1 8900-50089;

per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at (im

pdf-Format dem E-Mail angefügt);

durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV;

von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die

Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter Angabe der ISIN

AT0000809058).

Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ/MESZ

(Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 16. April

2015) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich

am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung

vorzulegen.

Den Aktionären stehen auch Herr Dr. Wilhelm Rasinger, Herr Dr. Michael Knap

und SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT als

Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung

zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Herrn Dr. Michael Knap, als

Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft, für die Ausübung des Stimmrechts

als Vertreter vom Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen

Tagesordnungspunkten erteilt werden muss.

Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht kann entweder an Herrn Dr.

Wilhelm Rasinger, Herrn Dr. Michael Knap, die SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK

AKTIENGESELLSCHAFT oder auf einem der oben angeführten Wege übermittelt

werden.

Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer

Website (www.immofinanz.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration

der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur

Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

F. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft

1.073.193.688 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme

gewährt. Tochtergesellschaften der Gesellschaft halten gemeinsam zum

heutigen Tag 67.238.488 Stück Aktien der Gesellschaft. Die Stimm¬rechte aus

diesen Aktien können nicht ausgeübt werden (§ 65 Abs 5 AktG). Es können

sohin derzeit 1.005.955.200 Stimmrechte ausgeübt werden.

Wien, März 2015

Der Vorstand der IMMOFINANZ AG

International Securities Identification Number (ISIN)

AT0000809058

26.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: IMMOFINANZ AG

Wienerbergstraße 11

1100 Wien

Österreich

Telefon: +43 (0) 1 88090 - 2291

Fax: +43 (0) 1 88090 - 8291

E-Mail: investor@immofinanz.com

Internet: http://www.immofinanz.com

ISIN: AT0000809058

WKN: 911064

Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Open Market in

Frankfurt ; Wien (Amtlicher Handel / Official Market)

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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