19.12.2014 13:34:47
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DGAP-Adhoc: Mainova AG: Ergebnis Spruchverfahren
Mainova AG: Ergebnis Spruchverfahren
Mainova AG / Schlagwort(e): Dividende
19.12.2014 13:34
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Rechtskräftige Entscheidung im Spruchverfahren Gewinnabführungsvertrag
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat heute seine rechtskräftige
Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den 2001 zwischen der Mainova
Aktiengesellschaft und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
geschlossenen Gewinnabführungsvertrag verkündet.
Das OLG Frankfurt am Main hat die von der Stadtwerke Frankfurt am Main
Holding GmbH angebotene Barabfindung von EUR 172,00 je Aktie bestätigt;
der von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zu zahlende jährliche
Ausgleich wurde auf EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer,
Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie festgelegt.
Der Beschluss des OLG Frankfurt am Main ist rechtskräftig. Das OLG
Frankfurt hat damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main
vom 25. Januar 2012 revidiert und Barabfindung und Ausgleich gegenüber der
Entscheidung des Landgerichts deutlich reduziert; das Landgericht Frankfurt
am Main hatte noch eine Barabfindung von EUR 220,52 je Aktie und die
Ausgleichszahlung auf jährlich EUR 18,25 brutto (vor typisierter
Ertragsteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie
festgesetzt. Gegenüber den ursprünglich im Gewinnabführungsvertrag
festgelegten Werten hat das OLG lediglich die Ausgleichszahlung erhöht.
Diese hatte EUR 9,48 je Aktie betragen, allerdings ohne dass von diesem
Betrag noch Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag abzuziehen waren;
der Gewinnabführungsvertrag war noch vor der sog. Ytong-Rechtsprechung des
BGH (Beschluss vom 21. Juli 2003, Az. II ZB 17/01), geschlossen worden.
Die angebotene Barabfindung hatte bereits ursprünglich EUR 172,00 betragen.
Die Barabfindung kann gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG noch binnen zwei Monaten
nach Bekanntmachung der Entscheidung des OLG Frankfurt im Bundesanzeiger
angenommen werden.
19.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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