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20.02.2018 15:31:40

DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG: Finanzierungsvertrag zur Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR

MOLOGEN AG: Finanzierungsvertrag zur Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR

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DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Finanzierung

MOLOGEN AG: Finanzierungsvertrag zur Zeichnung von

Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR

20.02.2018 / 15:31 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR

VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN

STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM

RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG

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MOLOGEN AG: Finanzierungsvertrag zur Zeichnung von

Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR

Berlin, 20. Februar 2018 - MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200, SIN 663720)

(nachstehend "das Unternehmen") hat heute einen Vertrag mit dem in Luxemburg

ansässigen Finanzierungsanbieter European High Growth Opportunities

Securitization Fund (nachstehend "der Investor") geschlossen, der von Alpha

Blue Ocean Advisors beraten wird. Im Rahmen dieses Vertrags kann MOLOGEN ab

heute über einen Zeitraum von zwei Jahren bei dem Investor

Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR

abrufen. Die Schuldverschreibungen werden in 24 Tranchen à 500.000 EUR

jeweils auf Anforderung des Unternehmens ausgegeben, wobei das Unternehmen

eine Wartefrist von mindestens 10 Handelstagen nach Begebung jeder Tranche

einhalten muss, bevor die Begebung einer weiteren Tranche verlangt werden

kann. Das Recht zur Anforderung der Ausgabe einer Tranche unterliegt der

Erfüllung bestimmter Bedingungen: Zum Beispiel dürfen keine wesentlichen

nachteiligen Änderungen oder ein Kontrollwechsel vorliegen. Für die Ausgabe

der Tranchen müssen auch die erforderlichen Ermächtigungen nach Aktienrecht

vorliegen. Das Unternehmen geht davon aus, dass dies für den Zeitraum bis

zur nächsten Jahreshauptversammlung des Unternehmens erfüllbar ist; dann

sollen die Ermächtigungen im Bedarfsfall erweitert werden.

Der Investor kann die Schuldverschreibungen nach eigenem Ermessen umwandeln;

allerdings ist die Umwandlung Pflicht, wenn 12 Monate seit der Ausgabe der

entsprechenden Tranche verstrichen sind. Der Umwandlungskurs entspricht 90 %

des volumengewichteten Durchschnittspreises (VWAP) des Aktienkurses des

Unternehmens während der drei Handelstage vor der Wandlung (jedoch

mindestens 80 % des VWAP des Aktienkurses während der 10 Tage vor Begebung

der Schuldverschreibungen). MOLOGEN wird die finanziellen Mittel nach

eigener Wahl im Voraus erhalten und es wird eine schrittweise Verwässerung

eintreten. Die Schuldverschreibungen sind nicht verzinslich.

Der Erlös, den das Unternehmen aus der Ausgabe von Schuldverschreibungen

zusammen mit dem Erlös aus der kürzlich angekündigten Kapitalerhöhung

generieren kann, beträgt bis zu 17 Mio. EUR (vorausgesetzt, die

Kapitalerhöhung wird vollständig gezeichnet). Beide Maßnahmen, zusammen mit

der ersten Zahlung von ONCOLOGIE Inc. würden die Finanzierung des

Unternehmens voraussichtlich bis zum zweiten Halbjahr 2018 sichern. MOLOGEN

beabsichtigt den Nettoemissionserlös zur Finanzierung des operativen

Geschäfts zu verwenden, insbesondere zur weiteren Umsetzung der Next Level

Strategie, einschließlich der Auslagerung der Produktion.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf

oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,

in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein

Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten

Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den

Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung

(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von

Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung

nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S.

Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein

öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in

den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter

Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser

Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder

an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder

wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -

Kontakt

Claudia Nickolaus

Leiterin Investor Relations & Corporate Communications

Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38

Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50

investor@mologen.com

Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen

Bestimmte Angaben in dieser Meldung beinhalten zukunftsgerichtete Ausdrücke

oder die entsprechenden Ausdrücke mit Verneinung oder hiervon abweichende

Versionen oder vergleichbare Terminologien. Diese werden als

zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) bezeichnet.

Zusätzlich beinhalten sämtliche hier gegebenen Informationen, die sich auf

geplante oder zukünftige Ergebnisse von Geschäftsbereichen,

Finanzkennzahlen, Entwicklungen der finanziellen Situation oder andere

Finanzzahlen oder statistische Angaben beziehen, solch in die Zukunft

gerichtete Aussagen. Das Unternehmen weist vorausschauende Investoren darauf

hin, sich nicht auf diese Zukunftsaussagen als Vorhersagen über die

tatsächlichen zukünftigen Ereignisse zu verlassen. Das Unternehmen

verpflichtet sich nicht und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die Zukunft

gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der

Veröffentlichung wiedergeben.

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20.02.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: MOLOGEN AG

Fabeckstraße 30

14195 Berlin

Deutschland

Telefon: 030 / 841788-0

Fax: 030 / 841788-50

E-Mail: presse@mologen.com

Internet: www.mologen.com

ISIN: DE0006637200

WKN: 663720

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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