20.02.2018 15:31:40
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DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG: Finanzierungsvertrag zur Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR
MOLOGEN AG: Finanzierungsvertrag zur Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR
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DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Finanzierung
MOLOGEN AG: Finanzierungsvertrag zur Zeichnung von
Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR
20.02.2018 / 15:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
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MOLOGEN AG: Finanzierungsvertrag zur Zeichnung von
Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR
Berlin, 20. Februar 2018 - MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200, SIN 663720)
(nachstehend "das Unternehmen") hat heute einen Vertrag mit dem in Luxemburg
ansässigen Finanzierungsanbieter European High Growth Opportunities
Securitization Fund (nachstehend "der Investor") geschlossen, der von Alpha
Blue Ocean Advisors beraten wird. Im Rahmen dieses Vertrags kann MOLOGEN ab
heute über einen Zeitraum von zwei Jahren bei dem Investor
Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR
abrufen. Die Schuldverschreibungen werden in 24 Tranchen à 500.000 EUR
jeweils auf Anforderung des Unternehmens ausgegeben, wobei das Unternehmen
eine Wartefrist von mindestens 10 Handelstagen nach Begebung jeder Tranche
einhalten muss, bevor die Begebung einer weiteren Tranche verlangt werden
kann. Das Recht zur Anforderung der Ausgabe einer Tranche unterliegt der
Erfüllung bestimmter Bedingungen: Zum Beispiel dürfen keine wesentlichen
nachteiligen Änderungen oder ein Kontrollwechsel vorliegen. Für die Ausgabe
der Tranchen müssen auch die erforderlichen Ermächtigungen nach Aktienrecht
vorliegen. Das Unternehmen geht davon aus, dass dies für den Zeitraum bis
zur nächsten Jahreshauptversammlung des Unternehmens erfüllbar ist; dann
sollen die Ermächtigungen im Bedarfsfall erweitert werden.
Der Investor kann die Schuldverschreibungen nach eigenem Ermessen umwandeln;
allerdings ist die Umwandlung Pflicht, wenn 12 Monate seit der Ausgabe der
entsprechenden Tranche verstrichen sind. Der Umwandlungskurs entspricht 90 %
des volumengewichteten Durchschnittspreises (VWAP) des Aktienkurses des
Unternehmens während der drei Handelstage vor der Wandlung (jedoch
mindestens 80 % des VWAP des Aktienkurses während der 10 Tage vor Begebung
der Schuldverschreibungen). MOLOGEN wird die finanziellen Mittel nach
eigener Wahl im Voraus erhalten und es wird eine schrittweise Verwässerung
eintreten. Die Schuldverschreibungen sind nicht verzinslich.
Der Erlös, den das Unternehmen aus der Ausgabe von Schuldverschreibungen
zusammen mit dem Erlös aus der kürzlich angekündigten Kapitalerhöhung
generieren kann, beträgt bis zu 17 Mio. EUR (vorausgesetzt, die
Kapitalerhöhung wird vollständig gezeichnet). Beide Maßnahmen, zusammen mit
der ersten Zahlung von ONCOLOGIE Inc. würden die Finanzierung des
Unternehmens voraussichtlich bis zum zweiten Halbjahr 2018 sichern. MOLOGEN
beabsichtigt den Nettoemissionserlös zur Finanzierung des operativen
Geschäfts zu verwenden, insbesondere zur weiteren Umsetzung der Next Level
Strategie, einschließlich der Auslagerung der Produktion.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika,
in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein
Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung
nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S.
Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein
öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in
den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder
an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder
wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -
Kontakt
Claudia Nickolaus
Leiterin Investor Relations & Corporate Communications
Tel: +49 - 30 - 84 17 88 - 38
Fax: +49 - 30 - 84 17 88 - 50
investor@mologen.com
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Zusätzlich beinhalten sämtliche hier gegebenen Informationen, die sich auf
geplante oder zukünftige Ergebnisse von Geschäftsbereichen,
Finanzkennzahlen, Entwicklungen der finanziellen Situation oder andere
Finanzzahlen oder statistische Angaben beziehen, solch in die Zukunft
gerichtete Aussagen. Das Unternehmen weist vorausschauende Investoren darauf
hin, sich nicht auf diese Zukunftsaussagen als Vorhersagen über die
tatsächlichen zukünftigen Ereignisse zu verlassen. Das Unternehmen
verpflichtet sich nicht und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die Zukunft
gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MOLOGEN AG
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WKN: 663720
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