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21.12.2016 11:44:43

DGAP-Adhoc: Pearl Gold AG: Insolvenzverwalter

Pearl Gold AG: Insolvenzverwalter

DGAP-Ad-hoc: Pearl Gold AG / Schlagwort(e): Insolvenz

Pearl Gold AG: Insolvenzverwalter

21.12.2016 / 11:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Der Insolvenzverwalter der PEARL GOLD AG (Schuldnerin) informiert, dass das

Amtsgericht - Insolvenzgericht - Frankfurt am Main, mit Beschluss vom

14.10.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Fabio Algari,

Bleichstr. 2-4, 60313 Frankfurt am Main, zum Insolvenzverwalter bestellt

hat.

Zudem erging ergänzend folgender Beschluss:

Beschluss vom 14.10.2016

In dem Insolvenzverfahren

PEARL GOLD AG, Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt am Main (AG

Frankfurt am Main, HRB 84285),

vertreten durch:

Michael Reza Pacha, (Vorstand),

wird am

Dienstag, 24.01.2017, 10:15 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313

Frankfurt am Main

vor dem Insolvenzgericht eine Gläubigerversammlung mit folgenden Inhalt

abgehalten:

- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters § 57 InsO

- Wahl eines Gläubigerausschusses

- Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen

Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

- Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

- Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§

271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der

Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der

Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)

- gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung),

100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der

Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonderes

Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten

- zur Prüfung der angemeldeten Forderung.

Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem

Insolvenzverwalter schriftlich, zweifach unter Beifügung von Urkunden,

Rechnungen und gegebenenfalls weiteren über die Forderung bestehenden

Unterlagen bis zum 13.12.2016 anzumelden.

Hinweis: Gläubiger festgestellter Forderungen werden grundsätzlich nicht

benachrichtigt.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die

Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.

Dem Insolvenzverwalter ist auch mitzuteilen, ob und ggf. welche

Sicherungsrechte für die angemeldete Forderung an beweglichen Sachen oder

Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden, § 28 Abs. 2 InsO.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO

beauftragt.

Zur Hinterlegungsbank wird bestimmt: Commerzbank AG

Leopold

Rechtspflegerin

Ausgefertigt

Frankfurt am Main, den 20.10.2016

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21.12.2016 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Pearl Gold AG

Neue Mainzer Straße 28

60311 Frankfurt

Deutschland

Telefon: +49 (0) 69 971097 555

Fax: +49 (0) 69 971097 202

E-Mail: info@pearlgoldag.com

Internet: www.pearlgoldag.com

ISIN: DE000A0AFGF3

WKN: A0AFGF

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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532223 21.12.2016 CET/CEST

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