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DGAP-Adhoc: RHÖN-KLINIKUM AG einigt sich mit dem Land Hessen über Absichtserklärung zu Investitionsfördermitteln
DGAP-Ad-hoc: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Absichtserklärung Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG hat heute entschieden, eine Absichtserklärung des Landes Hessen zur Gewährung von Investitionsfördermitteln für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) zu unterzeichnen. Das Land Hessen stellt in dieser Absichtserklärung u.a. Investitionsfördermittel für das UKGM in Höhe von bis zu 45 Millionen Euro pro Jahr für einen Zeitraum von zehn Jahren in Aussicht, die sich über die Laufzeit in den ersten fünf Jahren jährlich um 1,5 % und in den zweiten fünf Jahren jährlich um 2,5 % erhöhen sollen. Durch die in Aussicht gestellten Investitionsfördermittel kann ein Teil der notwendigen Investitionen abgedeckt werden, die in den kommenden Jahren zur Aufrechterhaltung der universitätsklinischen Strukturen vorgenommen werden müssen. Auch eine Fortführung der bisherigen Trennungsrechnung ist vorgesehen. Gleichzeitig sieht die Absichtserklärung eine Reihe von Regelungen zu weiteren Gegenständen vor, u.a. eine Verpflichtung zur Thesaurierung der Gewinne des UKGM in diesem Zeitraum, Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels sowie ein Ausgliederungsverbot und den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Sämtliche in der Absichtserklärung getroffenen Regelungen stehen unter dem Vorbehalt des Zustandekommens einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung zwischen der RHÖN-KLINIKUM AG, der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, dem Land Hessen und den Universitäten Gießen und Marburg mit deren Fachbereichen Medizin. Der Abschluss dieser Vereinbarung steht zudem unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber des Landes Hessen.
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