05.12.2016 19:08:41
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DGAP-Adhoc: Stellungnahme des Verwaltungsrats der Highlight Communications AG zum Übernahmeangebot von Dr. Dieter Hahn vom 5.12.2016
Stellungnahme des Verwaltungsrats der Highlight Communications AG zum Übernahmeangebot von Dr. Dieter Hahn vom 5.12.2016
Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Sonstiges
05.12.2016 19:08
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Dr. Dieter Hahn hat uns am heutigen Tage mitgeteilt, dass er sowie die KF15
GmbH und die DHV GmbH unter bestimmten Bedingungen erwägen würden, ein
Angebot von EUR 6 je freier Aktie der Highlight Communications AG sowie ein
Angebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Constantin Medien AG zum Preis von
EUR 2,30 je Aktie der Constantin Medien AG zu machen. Ein tatsächliches
zukünftiges Angebot knüpft er allerdings an zwei Bedingungen: a) die
Durchführung einer Due Diligence, und b) die Rückabwicklung eines Darlehens
zwischen der Constantin Medien AG und der Stella Finanz AG, Glarus. Den
Nachweis der für ein solches Angebot notwendigen Finanzmittel hat Dr.
Dieter Hahn nicht erbracht.
Der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG stellt hierzu fest:
Wenn Herr Dr. Hahn, die KF15 GmbH und die DHV oder aber auch ein beliebiger
Dritter zukünftig tatsächlich ein im Einklang mit den anwendbaren
Vorschriften abgefasstes und von der BaFin nach Nachweis einer
ausreichenden Finanzierung genehmigtes Übernahmeangebot veröffentlichen
sollten, dann wird sich der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG
hiermit pflichtgemäß im Interesse des Unternehmens und aller Aktionäre
befassen.
Ein solches, den gesetzlichen Anforderungen genügendes Angebot hat Dr.
Dieter Hahn heute nachweisbar nicht vorgelegt. Weder ist ersichtlich, dass
er einen Finanzierungsnachweis erbringen kann, noch knüpft er sein
"Angebot" an seriöse Voraussetzungen.
Die von ihm als Bedingung für ein zukünftiges Angebot geforderte
Rückabwicklung des Darlehens zwischen der Constantin Medien AG und der
Stella Finanz AG ist derzeit Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen
in der Schweiz und in Deutschland zwischen den Parteien der
Darlehensvereinbarung. Die Highlight Communications AG ist hieran nicht
beteiligt und kann daher die geforderte Voraussetzung schon gar nicht
erfüllen. Der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG kann nicht
erkennen, inwieweit eine gerichtliche Klärung in absehbarer Zeit erfolgen
kann, zumal nach den der Highlight Communications AG vorliegenden
Informationen die Constantin Medien AG derzeit wohl gar nicht berechtigt
ist, die Rückabwicklung des wohl noch bis Mitte des nächsten Jahres
laufenden Darlehens in der geforderten Weise zu verlangen. Es ist auch
nicht erkennbar, dass sich die Parteien außergerichtlich einigen können
bzw. ob das mit einer Inaussichtstellung eines Angebotes verbundene und
offensichtlich intendierte Aufbauen von Druck auf die Stella Finanz AG
geeignet ist, eine Einigung herbeizuführen.
Damit sind ersichtlich die Voraussetzungen für ein Angebot, welches Herr
Dr. Hahn in Aussicht stellt, nicht gegeben. Auch dass Herr Dr. Hahn die
Durchführung einer Due Diligence zur Bedingung für die Abgabe der von ihm
in Aussicht gestellten Übernahmeangebote erklärt, während er in beiden
Zielgesellschaften über seine Funktionen im Aufsichtsrat bzw. im
Verwaltungsrat Zugriff auf die relevanten Informationen hat, spricht für
sich. Der Verwaltungsrat überlässt die Beurteilung der Seriosität dieses
Vorgehens den Aktionären.
Für weitere Informationen:
HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG
Investor Relations
Netzibodenstrasse 23b
CH-4133 Pratteln
Tel. : +41-61-816 96 91
E-Mail : ir@hlcom.ch
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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