05.12.2016 19:08:41

DGAP-Adhoc: Stellungnahme des Verwaltungsrats der Highlight Communications AG zum Übernahmeangebot von Dr. Dieter Hahn vom 5.12.2016

Stellungnahme des Verwaltungsrats der Highlight Communications AG zum Übernahmeangebot von Dr. Dieter Hahn vom 5.12.2016

Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Sonstiges

05.12.2016 19:08

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Dr. Dieter Hahn hat uns am heutigen Tage mitgeteilt, dass er sowie die KF15

GmbH und die DHV GmbH unter bestimmten Bedingungen erwägen würden, ein

Angebot von EUR 6 je freier Aktie der Highlight Communications AG sowie ein

Angebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Constantin Medien AG zum Preis von

EUR 2,30 je Aktie der Constantin Medien AG zu machen. Ein tatsächliches

zukünftiges Angebot knüpft er allerdings an zwei Bedingungen: a) die

Durchführung einer Due Diligence, und b) die Rückabwicklung eines Darlehens

zwischen der Constantin Medien AG und der Stella Finanz AG, Glarus. Den

Nachweis der für ein solches Angebot notwendigen Finanzmittel hat Dr.

Dieter Hahn nicht erbracht.

Der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG stellt hierzu fest:

Wenn Herr Dr. Hahn, die KF15 GmbH und die DHV oder aber auch ein beliebiger

Dritter zukünftig tatsächlich ein im Einklang mit den anwendbaren

Vorschriften abgefasstes und von der BaFin nach Nachweis einer

ausreichenden Finanzierung genehmigtes Übernahmeangebot veröffentlichen

sollten, dann wird sich der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG

hiermit pflichtgemäß im Interesse des Unternehmens und aller Aktionäre

befassen.

Ein solches, den gesetzlichen Anforderungen genügendes Angebot hat Dr.

Dieter Hahn heute nachweisbar nicht vorgelegt. Weder ist ersichtlich, dass

er einen Finanzierungsnachweis erbringen kann, noch knüpft er sein

"Angebot" an seriöse Voraussetzungen.

Die von ihm als Bedingung für ein zukünftiges Angebot geforderte

Rückabwicklung des Darlehens zwischen der Constantin Medien AG und der

Stella Finanz AG ist derzeit Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen

in der Schweiz und in Deutschland zwischen den Parteien der

Darlehensvereinbarung. Die Highlight Communications AG ist hieran nicht

beteiligt und kann daher die geforderte Voraussetzung schon gar nicht

erfüllen. Der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG kann nicht

erkennen, inwieweit eine gerichtliche Klärung in absehbarer Zeit erfolgen

kann, zumal nach den der Highlight Communications AG vorliegenden

Informationen die Constantin Medien AG derzeit wohl gar nicht berechtigt

ist, die Rückabwicklung des wohl noch bis Mitte des nächsten Jahres

laufenden Darlehens in der geforderten Weise zu verlangen. Es ist auch

nicht erkennbar, dass sich die Parteien außergerichtlich einigen können

bzw. ob das mit einer Inaussichtstellung eines Angebotes verbundene und

offensichtlich intendierte Aufbauen von Druck auf die Stella Finanz AG

geeignet ist, eine Einigung herbeizuführen.

Damit sind ersichtlich die Voraussetzungen für ein Angebot, welches Herr

Dr. Hahn in Aussicht stellt, nicht gegeben. Auch dass Herr Dr. Hahn die

Durchführung einer Due Diligence zur Bedingung für die Abgabe der von ihm

in Aussicht gestellten Übernahmeangebote erklärt, während er in beiden

Zielgesellschaften über seine Funktionen im Aufsichtsrat bzw. im

Verwaltungsrat Zugriff auf die relevanten Informationen hat, spricht für

sich. Der Verwaltungsrat überlässt die Beurteilung der Seriosität dieses

Vorgehens den Aktionären.

Für weitere Informationen:

HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG

Investor Relations

Netzibodenstrasse 23b

CH-4133 Pratteln

Tel. : +41-61-816 96 91

E-Mail : ir@hlcom.ch

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Highlight Communications AG

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4133 Pratteln

Schweiz

Telefon: +41 61 816 96 96

Fax: +41 61 816 67 67

E-Mail: ir@hlcom.ch

Internet: www.hlcom.ch

ISIN: CH0006539198

WKN: 920299

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in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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