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20.12.2016 18:53:42

DGAP-Adhoc: TTL Information Technology AG: AR Holding GmbH erhält Befreiung vom Pflichtangebot aufgrund Sanierungsabsicht

TTL Information Technology AG: AR Holding GmbH erhält Befreiung vom Pflichtangebot aufgrund Sanierungsabsicht

DGAP-Ad-hoc: TTL Information Technology AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

TTL Information Technology AG: AR Holding GmbH erhält Befreiung vom

Pflichtangebot aufgrund Sanierungsabsicht

20.12.2016 / 18:54 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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München, 20. Dezember 2016 - Die AR Holding GmbH hat den Vorstand der TTL

Information Technology AG (DE0007501009) ("TTL") heute darüber informiert,

dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Antrag

auf Befreiung von der Pflicht zur Abgabe eines Pflichtangebots im

Zusammenhang mit der beabsichtigten Sanierung der TTL stattgegeben hat. Mit

der Erteilung der Sanierungsbefreiung ist die Bedingung für die

Zeichnungszusage der AR Holding GmbH im Rahmen der geplanten

Sachkapitalerhöhung der TTL um EUR 1,25 Mio. aus genehmigtem Kapital

eingetreten. Vorstand und Aufsichtsrat der TTL werden nun zeitnah über eine

Erhöhung des Grundkapitals aus genehmigtem Kapital durch Ausgabe von

1.250.000 neuen Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie unter

Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Sacheinlage der AR Holding

GmbH durch Einbringung der rund 12,5%-igen Beteiligung an der DIC Capital

Partners (Europe) GmbH beschließen. Die Sachkapitalerhöhung wird im

Zeitpunkt der Eintragung der Durchführung in das Handelsregister der TTL

wirksam. Mit dem Wirksamwerden der Kapitalerhöhung werden auch die weiteren

Sanierungsbeiträge in Form einer Darlehensgewährung über EUR 1 Mio. an TTL

und der Anpassung von Besserungsabreden für Forderungsverzichte aus

Altdarlehen geleistet werden.

Die Beteiligung der AR Holding GmbH an TTL wird sich mit dem Wirksamwerden

der Kapitalerhöhung auf rd. 37% des Grundkapitals und der Stimmrechte

erhöhen. Aufgrund der Sanierungsbefreiung sind die AR Holding GmbH und ihre

Gesellschafter für den Fall der Kontrollerlangung über TTL im Rahmen der

Sachkapitalerhöhung nicht verpflichtet, den Aktionären der TTL ein

Pflichtangebot zu unterbreiten.

Der Vorstand

TTL Information Technology AG

Kontakt:

TTL Information Technology AG

Monika Eberhardt-Zier

Theresienhöhe 28

80339 München

Tel.: 089/ 38 16 11 - 0

E-Mail: ir@ttl-ag.de

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20.12.2016 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: TTL Information Technology AG

Theresienhöhe 28

80339 München

Deutschland

Telefon: +49 (0)89 381611-0

Fax: +49 (0)89 3915-92

E-Mail: ir@ttl-ag.de

Internet: www.ttl-ag.de

ISIN: DE0007501009

WKN: 750100

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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532091 20.12.2016 CET/CEST

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