17.05.2022 17:47:42
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DGAP-Adhoc: TUI AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 162.291.441 Aktien zur weiteren Reduzierung von Staatsfinanzierung
DGAP-Ad-hoc: TUI AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERLEITUNG INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN, KANADAS, AUSTRALIENS ODER JAPANS BZW. EINER ANDEREN JURISDIKTION BZW. IN DIESE LÄNDER ODER JURISDIKTIONEN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERLEITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. BITTE LESEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG. DIESE MITTEILUNG STELLT KEINE EMPFEHLUNG HINSICHTLICH DER ENTSCHEIDUNG ODER OPTIONEN EINES ANLEGERS IN BEZUG AUF DIE PLATZIERUNG (WIE NACHSTEHEND DEFINIERT) DAR. DER PREIS UND DER WERT DER WERTPAPIERE DER GESELLSCHAFT KÖNNEN SOWOHL FALLEN ALS AUCH STEIGEN. DIE HISTORISCHE ENTWICKLUNG IST KEIN ANHALTSPUNKT FÜR DIE ZUKÜNFTIGE WERTENTWICKLUNG. DER INHALT DIESER MITTEILUNG STELLT KEINE RECHTLICHE, GESCHÄFTLICHE, FINANZIELLE ODER STEUERLICHE BERATUNG DAR. JEDER AKTIONÄR ODER POTENZIELLE ANLEGER SOLLTE SICH ZUR EINHOLUNG RECHTLICHER, FINANZIELLER, GESCHÄFTLICHER ODER STEUERLICHER BERATUNG AN SEINEN EIGENEN UNABHÄNGIGEN RECHTSBERATER, FINANZBERATER, GESCHÄFTLICHEN BERATER ODER STEUERBERATER WENDEN. DIESE MITTEILUNG STELLT EINE WERBUNG DAR UND IST KEIN PROSPEKT UND KEIN EINEM PROSPEKT GLEICHWERTIGES DOKUMENT. DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NEUER AKTIEN NOCH SONSTIGER WERTPAPIERE DAR. DIESE MITTEILUNG ODER EIN TEIL DAVON BILDET WEDER DIE GRUNDLAGE EINES VERTRAGS ODER EINER WIE AUCH IMMER GEARTETEN VERPFLICHTUNG, NOCH KANN AUF DIESE MITTEILUNG ODER EINEN TEIL DAVON IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERTRAG ODER EINER WIE AUCH IMMER GEARTETEN VERPFLICHTUNG VERTRAUT WERDEN ODER SOLL DIESE MITTEILUNG ODER EIN TEIL DAVON ALS ANREIZ FÜR DAS EINGEHEN EINES VERTRAGS ODER EINER WIE AUCH IMMER GEARTETEN VERPFLICHTUNG DIENEN. ENTSCHEIDUNGEN ZUM KAUF, ZUR ZEICHNUNG, ZUM ANDERWEITIGEN ERWERB, ZUM VERKAUF ODER ZUR ANDERWEITIGEN VERÄUSSERUNG VON WERTPAPIEREN SOLLTEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE ÖFFENTLICH VERFÜGBARER INFORMATIONEN ERFOLGEN.
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