07.05.2014 15:06:51
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DGAP-HV: BHS tabletop AG
DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur
110. Ordentlichen Hauptversammlung der BHS tabletop AG
am Mittwoch, den 25. Juni 2014, um 11:00 Uhr im Hotel Hilton Munich City, Rosenheimer Str. 15, 81667 München.
Tagesordnungspunkte
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2013, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 26. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss der BHS tabletop AG damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 1.365.120,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 je EUR 1.365.120,00 Aktie
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 18 der Satzung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in Textform und in deutscher Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 4. Juni 2014, 0:00 Uhr Ortszeit (Nachweisstichtag) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens Mittwoch, den 18. Juni 2014 zugegangen sein:
BHS tabletop AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Deutschland Fax-Nr. +49 69 12012-86045 E-Mail: wp.hv@db-is.com
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Auch im Falle einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; das heißt, Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und den Hinzuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können das Stimmrecht aus ihren Aktien durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Institut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht, um dessen Verwendung wir bitten, wird mit der Eintrittskarte übersandt. Das Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' abgerufen werden. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institute oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere der weiteren Bevollmächtigten zurückweisen.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann entweder am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle vorgewiesen oder der Gesellschaft an nachstehende Adresse, E-Mail-Adresse bzw. Faxnummer übermittelt werden:
BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland Fax: +49 9287 73-1114 E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, einen Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter oder ein von ihm bestellter Vertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte und können ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' abgerufen werden. Die ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke müssen bis einschließlich Montag, den 23. Juni 2014 der Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen sein:
BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland
Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.724.684,66 und ist in 3.412.800 nennwertlose Inhaberstückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG
a. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich (ersatzweise auch in elektronischer Form gemäß § 126a BGB) mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Sonntag, den 25. Mai 2014, 24:00 Uhr Ortszeit unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse zugehen:
BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland per E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de
b. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge zur Hauptversammlung, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung der Gesellschaft, werden gemäß § 126 Absatz 1 AktG im Internet unter www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist, dass die Anträge mit dem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens bis Dienstag, den 10. Juni 2014, 24:00 Uhr Ortszeit bei der unter a. genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Gegenanträge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden.
Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht gemäß § 126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über die Internetseite zugänglich gemacht zu werden.
Gegenanträge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, bleibt unberührt.
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns zu machen. Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 5 werden gemäß §§ 127, 126 Absatz 1 AktG im Internet unter www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist, dass die Vorschläge mit dem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens bis Dienstag, den 10. Juni 2014, 24:00 Uhr Ortszeit bei der unter a. genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Wahlvorschläge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden.
Wahlvorschläge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu dem Tagesordnungspunkt 5 zu stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, bleibt unberührt.
Ein Wahlvorschlag braucht gemäß §§ 127, 126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über die Internetseite zugänglich gemacht zu werden.
Wahlvorschläge von Aktionären zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den Wohnort und den ausgeübten Beruf der vorgeschlagenen Person, bei juristischen Personen die Firma und den Sitz, enthalten.
c. Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich gemäß § 131 Absatz 1 und 4 AktG auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Der Vorstand darf die Auskunft unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG aufgeführten Voraussetzungen verweigern.
Gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung ist der Leiter der Hauptversammlung ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken; er ist insbesondere ermächtigt, das Frage- und Rederecht für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken.
Hinweis auf Internetseite
Die Einladung zur Hauptversammlung, die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und die gemäß § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können im Internet unter www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden.
Selb, im Mai 2014
BHS tabletop AG
Der Vorstand
07.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: BHS tabletop Aktiengesellschaft Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland E-Mail: schubert.m@bhs-tabletop.de Internet: http://www.bhs-tabletop.de ISIN: DE0006102007 WKN: 610200 Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
BHS tabletop Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
07.05.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Selb/Bayern
ISIN-Nr. DE0006102007
Wertpapier-Kenn-Nr. 610200
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur
110. Ordentlichen Hauptversammlung der BHS tabletop AG
am Mittwoch, den 25. Juni 2014, um 11:00 Uhr im Hotel Hilton Munich City, Rosenheimer Str. 15, 81667 München.
Tagesordnungspunkte
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2013, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 26. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss der BHS tabletop AG damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 1.365.120,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 je EUR 1.365.120,00 Aktie
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 18 der Satzung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in Textform und in deutscher Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 4. Juni 2014, 0:00 Uhr Ortszeit (Nachweisstichtag) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens Mittwoch, den 18. Juni 2014 zugegangen sein:
BHS tabletop AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Deutschland Fax-Nr. +49 69 12012-86045 E-Mail: wp.hv@db-is.com
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Auch im Falle einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; das heißt, Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und den Hinzuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können das Stimmrecht aus ihren Aktien durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Institut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht, um dessen Verwendung wir bitten, wird mit der Eintrittskarte übersandt. Das Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' abgerufen werden. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institute oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere der weiteren Bevollmächtigten zurückweisen.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann entweder am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle vorgewiesen oder der Gesellschaft an nachstehende Adresse, E-Mail-Adresse bzw. Faxnummer übermittelt werden:
BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland Fax: +49 9287 73-1114 E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, einen Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter oder ein von ihm bestellter Vertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte und können ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' abgerufen werden. Die ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke müssen bis einschließlich Montag, den 23. Juni 2014 der Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen sein:
BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland
Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.724.684,66 und ist in 3.412.800 nennwertlose Inhaberstückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG
a. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich (ersatzweise auch in elektronischer Form gemäß § 126a BGB) mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Sonntag, den 25. Mai 2014, 24:00 Uhr Ortszeit unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse zugehen:
BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland per E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de
b. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge zur Hauptversammlung, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung der Gesellschaft, werden gemäß § 126 Absatz 1 AktG im Internet unter www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist, dass die Anträge mit dem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens bis Dienstag, den 10. Juni 2014, 24:00 Uhr Ortszeit bei der unter a. genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Gegenanträge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden.
Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht gemäß § 126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über die Internetseite zugänglich gemacht zu werden.
Gegenanträge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, bleibt unberührt.
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns zu machen. Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 5 werden gemäß §§ 127, 126 Absatz 1 AktG im Internet unter www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist, dass die Vorschläge mit dem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens bis Dienstag, den 10. Juni 2014, 24:00 Uhr Ortszeit bei der unter a. genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Wahlvorschläge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden.
Wahlvorschläge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu dem Tagesordnungspunkt 5 zu stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, bleibt unberührt.
Ein Wahlvorschlag braucht gemäß §§ 127, 126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über die Internetseite zugänglich gemacht zu werden.
Wahlvorschläge von Aktionären zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den Wohnort und den ausgeübten Beruf der vorgeschlagenen Person, bei juristischen Personen die Firma und den Sitz, enthalten.
c. Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich gemäß § 131 Absatz 1 und 4 AktG auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Der Vorstand darf die Auskunft unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG aufgeführten Voraussetzungen verweigern.
Gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung ist der Leiter der Hauptversammlung ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken; er ist insbesondere ermächtigt, das Frage- und Rederecht für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken.
Hinweis auf Internetseite
Die Einladung zur Hauptversammlung, die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und die gemäß § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können im Internet unter www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden.
Selb, im Mai 2014
BHS tabletop AG
Der Vorstand
07.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: BHS tabletop Aktiengesellschaft Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland E-Mail: schubert.m@bhs-tabletop.de Internet: http://www.bhs-tabletop.de ISIN: DE0006102007 WKN: 610200 Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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