BHS tabletop Aktiengesellschaft
Selb
ISIN-Nr. DE0006102007 Wertpapier-Kenn-Nr. 610200
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
114. Ordentlichen Hauptversammlung der BHS tabletop AG
am Donnerstag, den 21. Juni 2018 um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) im Porzellanikon Selb Werner-Schürer-Platz 1, 95100 Selb
Tagesordnungspunkte
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017, des Vorschlags für die
Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 28. März 2018 gebilligt und
den Jahresabschluss der BHS tabletop AG damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 4.448.061,36 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,60 je Aktie (EUR 0,48 zzgl. einer 'Nachholdividende' von EUR 0,12)
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EUR |
2.047.680,00 |
Einstellung in Andere Gewinnrücklagen |
EUR |
2.400.381,36 |
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EUR |
4.448.061,36 |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl zum Aufsichtsrat
Das Amt sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats erlischt gemäß § 97 Absatz 2 Satz 3 AktG und § 9 Absatz 2 der Satzung mit
der Beendigung der Hauptversammlung am 21. Juni 2018.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen:
a) |
Herrn Kamil Grzelak
wohnhaft in Unterhaching Geschäftsführer der Serafin Unternehmensgruppe GmbH, München
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b) |
Herrn Mario Herrmann
wohnhaft in Gräfelfing Rechtsanwalt, Syndikusanwalt Geschäftsführer der Serafin Unternehmensgruppe GmbH, München
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c) |
Herrn Wolfgang Ley
wohnhaft in München Unternehmensberater
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d) |
Herrn Marco Pagacz
wohnhaft in München Geschäftsführer der Serafin Unternehmensgruppe GmbH, München
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Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 9 Absatz 1 der Satzung und § 96 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz
aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu
lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in
den Aufsichtsrat soll Herr Marco Pagacz als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Angaben zu Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften
in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien sowie zu den persönlichen und den geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft,
den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär:
Herr Kamil Grzelak
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
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eurocylinder systems AG, Apolda
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Herr Kamil Grzelak befindet sich in einem Anstellungsverhältnis mit der Serafin Unternehmensgruppe GmbH, München, als Geschäftsführer.
Mehrheitsgesellschafterin der Serafin Unternehmensgruppe GmbH ist die Serafin GmbH. Laut Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017
werden Herrn Philipp Haindl, München, über die Serafin GmbH, München, die Serafin 13. Verwaltungs GmbH, München, und die BHS
Verwaltungs AG, München, gemäß §§ 21, 22 WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS tabletop AG zugerechnet. Nach Einschätzung
des Aufsichtsrats steht Herr Kamil Grzelak in keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der BHS tabletop
AG oder einem wesentlich an der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär.
Herr Mario Herrmann
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
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BHS Verwaltungs AG, München (Vorsitzender)
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- |
eurocylinder systems AG, Apolda (stellv. Vorsitzender)
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Neben der vorstehenden Aufsichtsratstätigkeit bei der BHS Verwaltungs AG, die laut Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 gemäß
§§ 21, 22 WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS tabletop AG hält, befindet sich Herr Mario Herrmann in einem Anstellungsverhältnis
mit der Serafin Unternehmensgruppe GmbH, München, als Geschäftsführer. Mehrheitsgesellschafterin der Serafin Unternehmensgruppe
GmbH ist die Serafin GmbH. Laut Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 werden Herrn Philipp Haindl, München, über die Serafin
GmbH, München, die Serafin 13. Verwaltungs GmbH, München, und die BHS Verwaltungs AG, München, gemäß §§ 21, 22 WpHG 93,13
% der Stimmrechte an der BHS tabletop AG zugerechnet. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Mario Herrmann in keiner
weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung
zur BHS tabletop AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an der BHS tabletop
AG beteiligten Aktionär.
Herr Wolfgang Ley
Keine weiteren Mitgliedschaften in vergleichbaren inländischen oder vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Wolfgang Ley in keiner nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur BHS tabletop AG oder zu deren Konzernunternehmen, den
Organen der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an der BHS tabletop AG beteiligten Aktionär.
Herr Marco Pagacz
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- |
eurocylinder systems AG, Apolda (Vorsitzender)
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Herr Marco Pagacz ist alleiniger Vorstand der BHS Verwaltungs AG, München, die laut Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 gemäß
§§ 21, 22 WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS tabletop AG hält. Laut Stimmrechtsmitteilung vom 04.05.2017 werden Herrn
Philipp Haindl, München, über die Serafin GmbH, München, die Serafin 13. Verwaltungs GmbH, München, und die BHS Verwaltungs
AG, München, gemäß §§ 21, 22 WpHG 93,13 % der Stimmrechte an der BHS tabletop AG zugerechnet. Herr Marco Pagacz befindet sich
in einem Anstellungsverhältnis mit der Serafin Unternehmensgruppe GmbH, München, als Geschäftsführer. Mehrheitsgesellschafterin
der Serafin Unternehmensgruppe GmbH ist die Serafin GmbH. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Marco Pagacz in keiner
weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung
zur BHS tabletop AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der BHS tabletop AG oder einem wesentlich an der BHS tabletop
AG beteiligten Aktionär.
Die Profile der einzelnen Kandidaten mit ergänzenden Informationen können im Internet unter der Adresse
über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden.
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6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 18 der Satzung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich zur Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in Textform und in deutscher Sprache bei der Gesellschaft angemeldet
haben. Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu
erbringen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 31. Mai 2018, 00:00 Uhr Ortszeit (Nachweisstichtag), zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens
Donnerstag, den 14. Juni 2018 zugegangen sein:
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BHS tabletop AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Deutschland Fax: +49 69 12012-86045 E-Mail: wp.hv@db-is.com
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Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag
haben hierfür keine Bedeutung. Auch im Falle einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; das heißt, Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und den Hinzuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können das Stimmrecht aus ihren Aktien durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Institut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht, um dessen Verwendung wir bitten, wird mit der Eintrittskarte übersandt. Das
Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' abgerufen werden. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Textformerfordernis
nicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institute oder Personen möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere der weiteren Bevollmächtigten
zurückweisen.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann entweder am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle
vorgewiesen oder der Gesellschaft an nachstehende Adresse, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse übermittelt werden:
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BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland Fax: +49 9287 73-1114 E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de
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Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, einen Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Der Stimmrechtsvertreter oder ein von ihm bestellter Vertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter
Weisungen ausüben. Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich übermittelt werden. Entsprechende
Vordrucke erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte und können ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter der
Adresse
über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' abgerufen werden. Die ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke
müssen bis einschließlich Dienstag, den 19. Juni 2018 der Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen sein:
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BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland
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Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.724.684,66 und ist in 3.412.800 nennwertlose Inhaberstückaktien eingeteilt.
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG
a) |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich
(ersatzweise auch in elektronischer Form gemäß § 126a BGB) mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Montag, den
21. Mai 2018, 24:00 Uhr Ortszeit, unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse zugehen:
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BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland per E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de
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b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge zur Hauptversammlung, einschließlich des
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung der Gesellschaft, werden gemäß § 126
Absatz 1 AktG im Internet unter
über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Voraussetzung für die Zugänglichmachung
ist, dass die Anträge mit dem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens bis Mittwoch, den 6. Juni 2018, 24:00 Uhr Ortszeit,
bei der unter a) genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Gegenanträge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per
Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden.
Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht gemäß § 126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen
nicht über die Internetseite zugänglich gemacht zu werden.
Gegenanträge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur
dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge
zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden,
bleibt unberührt.
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge sowohl zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre als auch zu der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgesehenen Wahl des Abschlussprüfers
der Gesellschaft und des Konzerns zu machen. Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 werden gemäß §§ 127, 126 Absatz
1 AktG im Internet unter
über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Voraussetzung für die Zugänglichmachung
ist, dass die Vorschläge mit dem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens bis Mittwoch, den 6. Juni 2018, 24:00 Uhr Ortszeit,
bei der unter a) genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Wahlvorschläge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per
Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden.
Wahlvorschläge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur
dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge
zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 zu stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, bleibt
unberührt.
Ein Wahlvorschlag braucht gemäß §§ 127, 126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über
die Internetseite zugänglich gemacht zu werden.
Wahlvorschläge von Aktionären zu den unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 vorgesehenen Wahlen werden nur zugänglich gemacht,
wenn sie den Namen, den Wohnort und den ausgeübten Beruf der vorgeschlagenen Person, bei juristischen Personen die Firma und
den Sitz, enthalten. Wahlvorschläge von Aktionären zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
werden ferner nur dann zugänglich gemacht, wenn sie auch Angaben zur Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Person in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.
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c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich gemäß § 131 Absatz 1 und 4 AktG auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Der Vorstand darf die Auskunft unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG aufgeführten Voraussetzungen verweigern.
Gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung ist der Leiter der Hauptversammlung ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht
des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken; er ist insbesondere ermächtigt, das Frage- und Rederecht für den gesamten
Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken.
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Hinweis auf Internetseite
Die Einladung zur Hauptversammlung, die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und die gemäß § 124a AktG zugänglich
zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können im Internet unter
über den Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden.
Selb, im Mai 2018
BHS tabletop AG
Der Vorstand
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