10.05.2019 15:03:08

DGAP-HV: BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2019 in Selb mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: BHS tabletop Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2019 in Selb mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

10.05.2019 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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BHS tabletop Aktiengesellschaft Selb ISIN-Nr. DE0006102007
Wertpapier-Kenn-Nr. 610200
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur 115. Ordentlichen Hauptversammlung
der BHS tabletop AG am Mittwoch, den 26. Juni 2019
um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr)
im Porzellanikon Selb
Werner-Schürer-Platz 1, 95100 Selb


Tagesordnungspunkte

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 28. März 2019 gebilligt und den Jahresabschluss der BHS tabletop AG damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 1.183.146,38 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,34 je Aktie EUR 1.160.352,00
Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 22.794,38
  EUR 1.183.146,38
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 18 der Satzung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in Textform und in deutscher Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 5. Juni 2019, 00:00 Uhr Ortszeit (Nachweisstichtag), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens Mittwoch, den 19. Juni 2019 zugegangen sein:

 

BHS tabletop AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Deutschland
Fax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Auch im Falle einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; das heißt, Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und den Hinzuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können das Stimmrecht aus ihren Aktien durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Institut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht, um dessen Verwendung wir bitten, wird mit der Eintrittskarte übersandt. Das Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft über den Link

https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung
 

und dort unter "Hauptversammlung" abgerufen werden. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institute oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere der weiteren Bevollmächtigten zurückweisen.

Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann entweder am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle vorgewiesen oder der Gesellschaft an nachstehende Adresse, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse übermittelt werden:

 

BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
Fax: +49 9287 73-1114
E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, einen Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter oder ein von ihm bestellter Vertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte und können ferner auf der Internetseite der Gesellschaft über den Link

https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung
 

und dort unter "Hauptversammlung" abgerufen werden. Die ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke müssen bis einschließlich Montag, den 24. Juni 2019 der Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen sein:

 

BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland

Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.724.684,66 und ist in 3.412.800 nennwertlose Inhaberstückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG

a)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich (ersatzweise auch in elektronischer Form gemäß § 126a BGB) mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Sonntag, den 26. Mai 2019, 24:00 Uhr Ortszeit, unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse zugehen:

 

BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
per E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge zur Hauptversammlung, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung der Gesellschaft, werden gemäß § 126 Absatz 1 AktG im Internet über den Link

https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung

und dort unter "Hauptversammlung" zugänglich gemacht. Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist, dass die Anträge mit dem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens bis Dienstag, den 11. Juni 2019, 24:00 Uhr Ortszeit, bei der unter a) genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Gegenanträge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden.

Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht gemäß § 126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden.

Gegenanträge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, bleibt unberührt.

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns zu machen. Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 5 werden gemäß §§ 127, 126 Absatz 1 AktG im Internet über den Link

https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung

und dort unter "Hauptversammlung" zugänglich gemacht. Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist, dass die Vorschläge mit dem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens bis Dienstag, den 11. Juni 2019, 24:00 Uhr Ortszeit, bei der unter a) genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Wahlvorschläge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden.

Wahlvorschläge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 5 zu stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, bleibt unberührt.

Ein Wahlvorschlag braucht gemäß §§ 127, 126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden.

Wahlvorschläge von Aktionären zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den Wohnort und den ausgeübten Beruf der vorgeschlagenen Person, bei juristischen Personen die Firma und den Sitz, enthalten.

c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich gemäß § 131 Absatz 1 und 4 AktG auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Der Vorstand darf die Auskunft unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG aufgeführten Voraussetzungen verweigern.

Gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung ist der Leiter der Hauptversammlung ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken; er ist insbesondere ermächtigt, das Frage- und Rederecht für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken.

Hinweis auf Internetseite

Die Einladung zur Hauptversammlung, die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und die gemäß § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können im Internet über den Link

https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung
 

und dort unter "Hauptversammlung" eingesehen werden.

Datenschutzhinweise für Aktionäre der BHS tabletop AG

Die BHS tabletop AG legt großen Wert auf Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre. Im Zusammenhang mit der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung erhebt und verarbeitet die BHS tabletop AG personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigte. Die diesbezüglichen Datenschutzhinweise können im Internet über den Link

https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung
 

und dort unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Daneben haben Sie die Möglichkeit, die Datenschutzhinweise auch bei der Gesellschaft unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse anzufordern:

 

BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
per E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de

 

Selb, im Mai 2019

BHS tabletop AG

Der Vorstand



10.05.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BHS tabletop Aktiengesellschaft
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
Telefon: +49 9287 73-0
Fax: +49 9287 73-1114
E-Mail: kontakt@bhs-tabletop.de
Internet: https://www.bhs-tabletop.de/de
ISIN: DE0006102007
WKN: 610200

 
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