BHS tabletop Aktiengesellschaft
Selb
ISIN-Nr. DE0006102007 Wertpapier-Kenn-Nr. 610200
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
115. Ordentlichen Hauptversammlung der BHS tabletop AG
am Mittwoch, den 26. Juni 2019 um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) im Porzellanikon Selb Werner-Schürer-Platz 1, 95100 Selb
Tagesordnungspunkte
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts
und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1,
315a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 28. März 2019 gebilligt und
den Jahresabschluss der BHS tabletop AG damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 1.183.146,38 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,34 je Aktie |
EUR |
1.160.352,00 |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
EUR |
22.794,38 |
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EUR |
1.183.146,38 |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 18 der Satzung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich zur Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in Textform und in deutscher Sprache bei der Gesellschaft angemeldet
haben. Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu
erbringen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 5. Juni 2019, 00:00 Uhr Ortszeit (Nachweisstichtag), zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens
Mittwoch, den 19. Juni 2019 zugegangen sein:
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BHS tabletop AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Deutschland Fax: +49 69 12012-86045 E-Mail: wp.hv@db-is.com
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Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag
haben hierfür keine Bedeutung. Auch im Falle einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; das heißt, Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und den Hinzuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können das Stimmrecht aus ihren Aktien durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Institut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht, um dessen Verwendung wir bitten, wird mit der Eintrittskarte übersandt. Das
Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft über den Link
https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung
und dort unter "Hauptversammlung" abgerufen werden. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der
in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Textformerfordernis nicht.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institute oder Personen möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere der weiteren Bevollmächtigten
zurückweisen.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann entweder am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle
vorgewiesen oder der Gesellschaft an nachstehende Adresse, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse übermittelt werden:
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BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland Fax: +49 9287 73-1114 E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de
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Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, einen Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Der Stimmrechtsvertreter oder ein von ihm bestellter Vertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter
Weisungen ausüben. Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich übermittelt werden. Entsprechende
Vordrucke erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte und können ferner auf der Internetseite der Gesellschaft über den Link
https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung
und dort unter "Hauptversammlung" abgerufen werden. Die ausgefüllten Vollmachts- und Weisungsvordrucke müssen bis einschließlich
Montag, den 24. Juni 2019 der Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen sein:
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BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland
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Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.724.684,66 und ist in 3.412.800 nennwertlose Inhaberstückaktien eingeteilt.
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG
a) |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem
Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich
(ersatzweise auch in elektronischer Form gemäß § 126a BGB) mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Sonntag, den
26. Mai 2019, 24:00 Uhr Ortszeit, unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse zugehen:
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BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland per E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de
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b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge zur Hauptversammlung, einschließlich des
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung der Gesellschaft, werden gemäß § 126
Absatz 1 AktG im Internet über den Link
https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung |
und dort unter "Hauptversammlung" zugänglich gemacht. Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist, dass die Anträge mit dem
Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens bis Dienstag, den 11. Juni 2019, 24:00 Uhr Ortszeit, bei der unter a) genannten
Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Gegenanträge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden.
Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht gemäß § 126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen
nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden.
Gegenanträge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur
dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge
zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden,
bleibt unberührt.
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl des
Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns zu machen. Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 5 werden gemäß §§ 127,
126 Absatz 1 AktG im Internet über den Link
https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung |
und dort unter "Hauptversammlung" zugänglich gemacht. Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist, dass die Vorschläge mit
dem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens bis Dienstag, den 11. Juni 2019, 24:00 Uhr Ortszeit, bei der unter a) genannten
Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Wahlvorschläge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax (nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden.
Wahlvorschläge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur
dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge
zu Tagesordnungspunkt 5 zu stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt wurden, bleibt unberührt.
Ein Wahlvorschlag braucht gemäß §§ 127, 126 Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über
die Internetseite zugänglich gemacht werden.
Wahlvorschläge von Aktionären zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen Wahl werden nur zugänglich gemacht, wenn sie
den Namen, den Wohnort und den ausgeübten Beruf der vorgeschlagenen Person, bei juristischen Personen die Firma und den Sitz,
enthalten.
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c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich gemäß § 131 Absatz 1 und 4 AktG auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Der Vorstand darf die Auskunft unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG aufgeführten Voraussetzungen verweigern.
Gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung ist der Leiter der Hauptversammlung ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht
des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken; er ist insbesondere ermächtigt, das Frage- und Rederecht für den gesamten
Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken.
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Hinweis auf Internetseite
Die Einladung zur Hauptversammlung, die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und die gemäß § 124a AktG zugänglich
zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können im Internet über den Link
https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung
und dort unter "Hauptversammlung" eingesehen werden.
Datenschutzhinweise für Aktionäre der BHS tabletop AG
Die BHS tabletop AG legt großen Wert auf Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre. Im Zusammenhang mit der Durchführung
der ordentlichen Hauptversammlung erhebt und verarbeitet die BHS tabletop AG personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und/oder
deren Bevollmächtigte. Die diesbezüglichen Datenschutzhinweise können im Internet über den Link
https://www.bhs-tabletop.de/de/investor-relations/Finanzkalender-und-Hauptversammlung
und dort unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Daneben haben Sie die Möglichkeit, die Datenschutzhinweise auch bei der
Gesellschaft unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse anzufordern:
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BHS tabletop AG Hauptversammlung Ludwigsmühle 1 95100 Selb Deutschland per E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de
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Selb, im Mai 2019
BHS tabletop AG
Der Vorstand
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