centrotherm international AG
Blaubeuren
ISIN DE000A1TNMM9 ISIN DE000A1TNMN7 WKN A1TNMM WKN A1TNMN
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung am Dienstag, den 05. Juli 2022, um 14:00 Uhr, ein. Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre
sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) in den Geschäftsräumen
der centrotherm international AG, Württemberger Str. 31, in 89143 Blaubeuren, statt. Dies ist zugleich der Ort der Hauptversammlung
im Sinne des Aktiengesetzes.
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in seiner jeweils maßgeblichen Fassung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten und unter der Internetadresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.
Nähere Bestimmungen und Erläuterungen zur Teilnahme der Aktionäre an der virtuellen Hauptversammlung, der Ausübung des Stimmrechts
und zu weiteren hauptversammlungsbezogenen Rechten der Aktionäre sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts
für die centrotherm international AG und des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für
das Geschäftsjahr 2021
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg,
zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.
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5. |
Beschlussfassung über die Änderung von Ziff. 12.1 der Satzung (Vergütung) zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats wurde letztmalig im Jahr 2014 angepasst. Durch die Einführung von Sitzungsgeldern
soll die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats aufwandsgerechter gestaltet werden. Gleichzeitig soll durch eine Herabsetzung der
jährlichen pauschalen Vergütung für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat sowie in einem oder mehreren Ausschüssen der Gesamtaufwand
für die Mitglieder des Aufsichtsrats weiterhin maßvoll ausgestaltet sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
a) |
Ziff. 12.1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
12.1 |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Abschluss eines Geschäftsjahres eine jährliche pauschale Vergütung in Höhe
von EUR 26.000 für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Die Mitgliedschaft in einem oder mehreren
Ausschüssen wird zusätzlich pauschal mit EUR 8.000 für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit honoriert. Darüber hinaus
erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000 für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats
sowie Sitzungen eines Ausschusses, dessen Mitglied es ist, als Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz. Mehrere Sitzungen
(unabhängig davon, ob es sich um Sitzungen des Aufsichtsrats oder um Sitzungen der Ausschüsse handelt), die am selben Tag
stattfinden, werden nicht mehrfach vergütet. Die Teilnahme an einer kurzen fernmündlichen Konsultation und Beschlussfassung
zu Einzelfragen gilt nicht als Sitzungsteilnahme.
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b) |
Mit Wirksamkeit der Änderung von Ziff. 12.1 der Satzung findet die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung erstmals für das
am 01. Januar 2023 beginnende Geschäftsjahr Anwendung. Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 finden die Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung
entsprechend dem Inhalt der bisherigen Satzungsregeln Anwendung.
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6. |
Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen
Einzelne Regelungen im Hinblick auf die innere Ordnung des Aufsichtsrats erscheinen nicht mehr zeitgemäß und sollen modernisiert
bzw. flexibilisiert werden. Durch die nachfolgend im Einzelnen vorgeschlagenen Änderungen in Ziff. 10 der Satzung sollen durch
Nutzung aktuell gebräuchlicher elektronischer Kommunikationsmittel die Einberufung zu Aufsichtsratssitzungen sowie die Vornahme
von Beschlussfassungen des Aufsichtsrats außerhalb von Sitzungen erleichtert werden. Gleichzeitig soll die Möglichkeit einer
telegrafischen Beschlussfassung außerhalb von Sitzungen gestrichen werden.
Darüber hinaus soll durch Änderung von Ziff. 13.2 der Satzung klargestellt werden, dass für die Einberufungsfrist die gesetzlichen
Bestimmungen gelten, um auch bei etwaigen Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zur Einberufungsfrist ein Abweichen zur
Satzung zu vermeiden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
a) |
Ziff. 10.1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden mit einer Frist von mindestens sieben Tagen schriftlich, per
Telefax oder mittels elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere E-Mail) einberufen.
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b) |
Ziff. 10.2 Satz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen auf Anordnung des Vorsitzenden auch durch mündliche, fernmündliche, schriftliche,
durch Telefax oder mittels elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere E-Mail) übermittelte Stimmabgaben zulässig.
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c) |
Ziff. 13.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
13.2 Für die Einberufungsfrist gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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II. Weitere Angaben zur Einberufung
Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang
2020 Teil I Nr. 14, Seite 569 ff.), geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im
Miet- und Patentrecht vom 22. Dezember 2020, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I, Seite 3328 ff., zuletzt geändert durch
Art. 16 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe 2021 und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021, BGBl. I 2021,
S. 4147 (COVID-19-Gesetz), eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen bis zum 31. August 2022 ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie
sowie zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder
der Gesellschaft hat der Vorstand der centrotherm international AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche
Hauptversammlung in 2022 gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten durchzuführen sowie die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl)
und Vollmachtserteilung zu ermöglichen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft) sind daher nicht berechtigt, am Ort dieser Versammlung anwesend zu sein, und können versammlungsbezogene Rechte
im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben.
Wir bitten die Aktionäre daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Teilnahme an der Bild- und Tonübertragung
der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und von weiteren Aktionärsrechten:
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Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
am Versammlungsort ist ausgeschlossen.
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Die Gesellschaft wird die gesamte Hauptversammlung für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte
im Internet live unter der Internetadresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022 |
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.
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Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären werden individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
der Gesellschaft übersandt.
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Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen
Bestimmungen.
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Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung Fragen nach Maßgabe der nachfolgend
beschriebenen Bestimmungen einzureichen.
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Die Aktionäre haben wie nachstehend beschrieben die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung bis
zum Ende der Hauptversammlung gegenüber dem die Niederschrift aufnehmenden Notar im Wege der elektronischen Kommunikation
zu erklären.
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Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach Ziffer 14 der Satzung der Gesellschaft
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz in deutscher
oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den
28. Juni 2022 (24:00 Uhr), unter der nachstehenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse der nachstehenden für die
Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zugehen:
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centrotherm international AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: 089/889 69 06 55 E-Mail: centrotherm@better-orange.de
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Für den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Dienstag, den 14. Juni 2022 (0:00 Uhr), (Nachweisstichtag) bezieht.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären Anmeldebestätigungen
(HV-Tickets) mit den individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für die virtuelle
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung (HV-Ticket) sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
erfüllt haben (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"),
können die gesamte Hauptversammlung am Dienstag, den 05. Juli 2022, ab 14:00 Uhr live im Internet über die Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
im passwortgeschützten Internetservice nach Eingabe ihrer Zugangsdaten verfolgen. Die Zugangsdaten zu diesem passwortgeschützten
Internetservice erhalten angemeldete Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung (HV-Ticket) zur virtuellen Hauptversammlung. Die
Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw. Online-Teilnahme).
Ausübung des Stimmrechts
Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl
Aktionäre haben, sofern die Voraussetzungen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
erfüllt sind (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"),
die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abzugeben.
Die Briefwahl erfolgt unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren. Briefwahlstimmen können auch noch am Tag der Hauptversammlung
bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung abgegeben, geändert und widerrufen werden.
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist ausschließlich zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft
bekannt gemachte Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats sowie aufgrund eines Verlangens einer Minderheit
nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge
von Aktionären möglich.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.
Vollmachtserteilung an Dritte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten,
zum Beispiel durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater, ausüben lassen. Auch im Fall
einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts").
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 gleichstehenden Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten,
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Die Erteilung und der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft zum einen in Textform unter der nachstehend genannten
Anschrift, fernschriftlich unter der nachstehend genannten Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend genannten
E-Mail-Adresse an die nachstehende für die Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden:
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centrotherm international AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: 089/889 69 06 55 E-Mail: centrotherm@better-orange.de
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Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular
verwendet werden, das den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein
Formular für die Erteilung einer Vollmacht kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
abgerufen werden.
Auf diese Weise übermittelte Bevollmächtigungen und Nachweise von Vollmachten müssen der Gesellschaft bis spätestens am Montag,
den 04. Juli 2022 (24:00 Uhr), zugegangen sein. Bis zu diesem Datum können sie auch in der gleichen Weise geändert oder widerrufen
werden, wie sie abgegeben worden sind.
Die Erteilung der Vollmacht kann zum anderen auch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf diesem Weg können Vollmachten auch noch
vor und während der Hauptversammlung abgegeben, geändert und widerrufen werden.
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung am 05. Juli 2022 können Vollmachten ausschließlich über den passwortgeschützten Internetservice
abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen
vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Vollmachtserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres
Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen die Aktionäre Weisung erteilen. Auch im
Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung des
Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts").
Die Vollmachten nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bereits vor der virtuellen
Hauptversammlung bis zum Montag, den 04. Juli 2022 (24:00 Uhr), in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift, fernschriftlich
unter der nachstehend genannten Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse an die nachstehende
für die Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden:
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centrotherm international AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: 089/889 69 06 55 E-Mail: centrotherm@better-orange.de
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Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachts- und Weisungsformular
verwendet werden, das den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein
Formular für die Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
abgerufen werden.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auch unter Nutzung
des passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung erfolgen. Auf
diesem Weg können auch noch vor und während der Hauptversammlung bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung Vollmachten und Weisungen
abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Die Abgabe von Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist ausschließlich zu Abstimmungen über
vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft bekannt gemachte Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie
aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag
nach § 127 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären möglich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
werden keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennehmen.
Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz
Angemeldete Aktionäre haben das Recht, Fragen im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung einzureichen. Der Vorstand wird gemäß
§ 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er die eingereichten Fragen beantwortet.
Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung.
Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
erfüllt haben (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"),
oder ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen der Gesellschaft in deutscher Sprache bis zum Sonntag, den 03. Juli 2022 (24:00
Uhr), unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einreichen.
Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben für Zwecke des vorstehend eingeräumten Fragerechts unberücksichtigt.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
erfüllt sowie ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung ausgeübt haben, oder ihre Bevollmächtigten
können Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung bis spätestens zum Ende der Versammlung gegenüber dem die Niederschrift
aufnehmenden Notar unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erklären.
Adressen für etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz
Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden. Während der virtuellen Hauptversammlung
können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.
Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:
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centrotherm international AG Investor Relations Hauptversammlung 2022 Württemberger Str. 31 89143 Blaubeuren Telefax: +49 (0)7344/918-8665 E-Mail: investor@centrotherm.de
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Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung im Internet unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 20. Juni 2022, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer
oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG
erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen sind, gelten
als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß
legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Diese Einberufung und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung
an und auch während der gesamten Hauptversammlung im Internet unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
zugänglich.
Information zum Datenschutz
Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung personenbezogene Daten von Aktionären,
Aktionärsvertretern und Gästen. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige
E-Mail-Adresse, die Anzahl der Aktien, die Besitzart der Aktien, Verwaltungsdaten sowie Daten betreffend die Ausübung von
Aktionärsrechten, einschließlich des Stimmrechts.
Verantwortlicher, Rechtsgrundlage und Zweck
Für die Datenverarbeitung ist die centrotherm international AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist
gesetzlich und nach der Satzung der Gesellschaft vorgesehen. Zweck der Datenverarbeitung ist es, den Aktionären und Aktionärsvertretern
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Rechte zu ermöglichen sowie die Hauptversammlung durchzuführen.
Die Datenverarbeitung ist hierfür auch erforderlich.
Empfänger
Empfänger der personenbezogenen Daten sind neben der Gesellschaft ihre für die Durchführung der virtuellen Hauptversammlung
einbezogenen Dienstleister und Berater. Die Dienstleister und Berater der Gesellschaft erhalten von der Gesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung oder Beratung erforderlich sind, und verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten
Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten,
sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. deren
Bevollmächtigten, die zur Hauptversammlung angemeldet sind und diese verfolgen bzw. ihre Rechte ausüben, im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) für andere Aktionäre und deren Bevollmächtigte zugänglich.
Speicherungsdauer
Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes
Interesse hieran hat. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich
sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Betroffenenrechte
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie
gespeichert wurden, Auskunft zu erhalten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen
Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe gemäß Artikel 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen,
das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, das Recht, aus besonderen
Gründen Widerspruch einzulegen, sowie das Recht auf Übertragung der von ihnen der Gesellschaft bereitgestellten personenbezogenen
Daten in einem gängigen Dateiformat. Ferner steht ihnen gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
zu.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:
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centrotherm international AG Württemberger Str. 31 89143 Blaubeuren Tel.: +49 (0) 7344 918-6304 E-Mail: investor@centrotherm.de
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Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
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centrotherm international AG Daniel Voigtländer Württemberger Str. 31 89143 Blaubeuren E-Mail: datenschutzbeauftragter@centrotherm.de
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Blaubeuren, im Mai 2022
centrotherm international AG
Der Vorstand
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