29.05.2019 15:02:58

DGAP-HV: centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2019 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: centrotherm international AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2019 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

29.05.2019 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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centrotherm international AG Blaubeuren ISIN DE000A1TNMM9
ISIN DE000A1TNMN7
WKN A1TNMM
WKN A1TNMN Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 23. Juli 2019, um 10.30 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr), am Hauptsitz der Gesellschaft, Württemberger Str. 31 in 89143 Blaubeuren, ein.

I. Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts für die centrotherm international AG und des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl zum Aufsichtsrat

Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Saoud Al-Thani und Herr Ibrahim Jaham Al Kuwari haben ihre Ämter jeweils mit Wirkung zum 17. Oktober 2018 niedergelegt. Das Amtsgericht Ulm hat am 16. November 2018 Herrn Dr. Xinan Jia zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr Dr. Jia soll nun von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt werden, wobei die Wahl für den Rest der Amtszeit der aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglieder erfolgen soll.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG i.V.m. Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Gemäß Ziffer 8.2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, soweit die Hauptversammlung die Amtszeit des Nachfolgers nicht abweichend bestimmt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

 

Herrn Dr. Xinan Jia,
ehemals General Manager der centrotherm photovoltaics Technology Shanghai Co. Ltd., Physiker, wohnhaft in Singapur,

für den Rest der Amtszeit der aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglieder bzw. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

5.

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen, letzteres, soweit die prüferische Durchsicht beauftragt wird.

6.

Beschlussfassung über die Änderung des Gegenstands des Unternehmens sowie der Satzung

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des Unternehmens hat sich in den vergangenen Jahren von der Photovoltaik zunehmend auf andere Branchen diversifiziert. Das Produktportfolio wurde um Maschinen und Systeme zur thermischen Bearbeitung von anderen Materialien als Solarzellen bzw. Halbleitern und Mikroelektronikbauteilen erweitert. Der Gegenstand des Unternehmens soll daher der zunehmenden Diversifizierung der Gesellschaft gerecht werden und dementsprechend angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft wird wie folgt geändert:

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist

-

die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb bzw. der Handel mit Maschinen, Systemen oder Komponenten zur thermischen Bearbeitung von Materialien einschließlich von Software zur Maschinen-, System- und Prozesssteuerung;

-

die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere die Konzeption, die Installation, die Inbetriebnahme, der Service sowie die Erteilung von Lizenzen.

b)

Ziffer 2.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'2.1. Gegenstand des Unternehmens ist

-

die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb bzw. der Handel mit Maschinen, Systemen oder Komponenten zur thermischen Bearbeitung von Materialien einschließlich von Software zur Maschinen-, System- und Prozesssteuerung;

-

die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere die Konzeption, die Installation, die Inbetriebnahme, der Service sowie die Erteilung von Lizenzen.'

7.

Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats sowie die Änderung der Satzung

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit gemäß § 96 Abs. 1 Alt. 6, § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass ein aus drei Mitgliedern bestehender Aufsichtsrat für die Größe der Gesellschaft zur Erfüllung der ihm obliegenden Überwachungs- und Beratungsaufgaben ausreichend ist.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Verkleinerung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht künftig aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

b)

Änderungen der Satzung

(1)

Ziffer 8.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.'

(2)

Ziffer 10.3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

'Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle drei Mitglieder des Aufsichtsrats an der Beschlussfassung teilnehmen.'

II. Weitere Angaben zur Einberufung

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung eines besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 16. Juli 2019 (24.00 Uhr), unter der nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

 

centrotherm international AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711/127-79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de

Der vorgenannte Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch das depotführende Institut zu erstellen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Dienstag, den 2. Juli 2019, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist Textform ausreichend.

Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Die Aktionäre werden gebeten, das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular zu verwenden.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

 

centrotherm international AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder an, sich durch von der centrotherm international AG benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen ihnen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass sie keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen können. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis Montag, den 22. Juli 2019 (12.00 Uhr), zugehen.

Adressen für etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:

 

centrotherm international AG
Investor Relations
Hauptversammlung 2019
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Telefax: +49 (0)7344/918-8665
E-Mail: investor@centrotherm.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Diese Einberufung und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter

www.centrotherm.de
 

im Bereich Investor Relations unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich.

Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der centrotherm international AG, Württemberger Str. 31, 89143 Blaubeuren, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der ausliegenden Unterlagen erteilt.

Information zum Datenschutz

Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, die Anzahl der Aktien, die Besitzart der Aktien, die Nummer der Eintrittskarte und die Erteilung von etwaigen Vollmachten.

Verantwortlicher, Rechtsgrundlage und Zweck

Für die Datenverarbeitung ist die centrotherm international AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich und nach der Satzung der Gesellschaft vorgesehen. Zweck der Datenverarbeitung ist es, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Rechte zu ermöglichen sowie die Hauptversammlung durchzuführen. Die Datenverarbeitung ist hierfür auch erforderlich.

Empfänger

Empfänger der personenbezogenen Daten sind neben der Gesellschaft ihre für die Durchführung der Hauptversammlung einbezogenen Dienstleister und Berater sowie die Aktionäre der Gesellschaft und deren Vertreter. Die Dienstleister und Berater der Gesellschaft erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung oder Beratung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Den Aktionären der Gesellschaft und deren Vertretern werden personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung gestellt, insbesondere im Rahmen der Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis.

Speicherungsdauer

Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse hieran hat. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Betroffenenrechte

Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, Auskunft zu erhalten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe gemäß Artikel 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, das Recht, aus besonderen Gründen Widerspruch einzulegen, sowie das Recht auf Übertragung der von ihnen der Gesellschaft bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem gängigen Dateiformat. Ferner steht ihnen gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu.

Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:

 

centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Tel.: +49 (0) 7344 918-6304
E-Mail: investor@centrotherm.de

Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:

 

centrotherm international AG
Daniel Voigtländer
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
E-Mail: datenschutzbeauftragter@centrotherm.de

 

Blaubeuren, im Mai 2019

centrotherm international AG

Der Vorstand



29.05.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Deutschland
Telefon: +49 7344 918-6304
Fax: +49 7344 918-8665
E-Mail: investor@centrotherm.de
Internet: http://www.centrotherm.de/investor-relations/hauptversammlung/2019.html
ISIN: DE000A1TNMM9
WKN: A1TNMM
Börsen: Auslandsbörse(n) Berlin, Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Stuttgart, München, Tradegate

 
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