Dürkopp Adler Aktiengesellschaft
Bielefeld
Wertpapier-Kenn-Nummer: 629 900 ISIN: DE 000 629 900 1
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 28. Juni 2017, um 10.30 Uhr,
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im Informationszentrum der Dürkopp Adler AG, Potsdamer Straße 190, 33719 Bielefeld, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft ein.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2016, des Lageberichts
für die Dürkopp Adler Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den
vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
Auch eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die weiteren in Tagesordnungspunkt 1 genannten, der Hauptversammlung
vorzulegenden Unterlagen, ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind im Internet unter
über den Link Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich und liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Potsdamer Straße 190, 33719 Bielefeld, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
aus. Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen unverzüglich kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner
werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort auch erläutert werden.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 von
EUR 45.056.733,93 in Höhe von EUR 4.100.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie
und zum Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 40.956.733,93 auf neue Rechnung zu verwenden.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab dem 01. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 03. Juli 2017, fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Dürkopp Adler
Aktiengesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Dürkopp Adler
Aktiengesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses
und des Konzernabschlusses der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
Für die genannten Prüfungsleistungen hat der Aufsichtsrat gemäß Art. 16 Abs. 2 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen
von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bielefeld, und die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, empfohlen. Im Ergebnis präferiert der Aufsichtsrat
die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld. Der Aufsichtsrat hat das Auswahl- und Vorschlagsverfahren durchgeführt,
da er keinen Prüfungsausschuss gebildet hat.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
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Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 20.962.967,13 Euro und ist eingeteilt
in 8.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung 8.200.000 Stimmen beträgt.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Teilnahme durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen, indem sie der Gesellschaft einen in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder in englischer Sprache erstellten
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut übermittelt haben.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Mittwoch, den 07. Juni 2017 (0.00 Uhr
MESZ), (Nachweisstichtag), zu beziehen und muss der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf von Mittwoch,
den 21. Juni 2017 (24.00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
Dürkopp Adler Aktiengesellschaft Der Vorstand Potsdamer Straße 190 33719 Bielefeld Telefax: +49-521-925 2402 E-Mail: IR@duerkopp-adler.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung
nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes über ihr depotführendes Institut Sorge zu tragen, um die Organisation der Hauptversammlung
zu erleichtern.
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Stimmrechtsvertretung
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Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind die fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen (siehe oben 'Teilnahme durch Anmeldung
und Nachweis des Anteilsbesitzes') erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126 b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG und
§ 135 Abs. 10 AktG i.V.m § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen zur Ausübung des Stimmrechts
bevollmächtigt wird.
Aktionäre, die einen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, das von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellte Vollmachtformular für die Vollmachterteilung zu verwenden. Das Vollmachtformular sieht auch eine Unterbevollmächtigung
vor. Es befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft zugesandt wird. Das Vollmachtformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen
zugesandt und ist im Internet unter
über den Link Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft unter der oben für die 'Teilnahme durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes' genannten Adresse erfolgen oder am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erbracht
werden.
Für die Bevollmächtigung, den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts,
einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. Abs. 10 AktG i.V.m § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten
Institute, Unternehmen oder Personen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der
Vollmacht abzustimmen.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind neben einer Vollmacht auch Weisungen für
die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit eine
ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand
der Stimme enthalten. Eine Ausübung der Stimmrechte nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. Die Aktionäre werden gebeten,
für die Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das hierfür von der Gesellschaft
vorgesehenen Formular zu verwenden. Das Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung wird den Aktionären jederzeit auf Verlangen
zugesandt und kann außerdem im Internet unter
über den Link Investor Relations/Hauptversammlung heruntergeladen werden. Das Formular enthält Hinweise zur Vollmacht- und
Weisungserteilung, um deren Beachtung wir unsere Aktionäre bitten.
Vor der Hauptversammlung erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie ihre eventuelle
Änderung oder ihr Widerruf müssen bis zum 26. Juni 2017 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter der oben im Abschnitt
'Teilnahme durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes' für die Anmeldung genannten Adresse eingegangen sein.
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch an der Ein-
und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden.
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Stimmrechtsausübung durch Briefwahl
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Aktionäre können ihre Stimme auch ohne selbst oder durch einen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich
oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Auch im Fall der Briefwahl sind die fristgerechte Anmeldung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen (siehe oben 'Teilnahme durch Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes') erforderlich. Zur Briefwahl steht den Aktionären das von der Gesellschaft vorgesehene Formular
zur Verfügung. Das Formular zur Briefwahl wird den Aktionären jederzeit auf Verlangen zugesandt und kann außerdem im Internet
unter
über den Link Investor Relations/Hauptversammlung heruntergeladen werden. Das Formular enthält Hinweise zur Briefwahl, um
deren Beachtung wir unsere Aktionäre bitten. Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder seines Bevollmächtigten an der
Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf von zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Die Stimmabgabe durch Briefwahl sowie
ihre eventuelle Änderung oder ihr Widerruf müssen der Gesellschaft unter der oben im Abschnitt 'Teilnahme durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes' für die Anmeldung genannten Adresse bis zum 26. Juni 2017 (24.00 Uhr MESZ) zugehen, andernfalls können sie nicht berücksichtigt
werden.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 AktG i.V.m
§ 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen oder Personen können sich der Möglichkeit der Briefwahl bedienen.
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Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG
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Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen,
können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen - also spätestens
bis Sonntag, den 28. Mai 2017, (24.00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
Dürkopp Adler Aktiengesellschaft Der Vorstand Potsdamer Straße 190 33719 Bielefeld Telefax: +49-521-925 2402 E-Mail: IR@duerkopp-adler.com
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit
ist § 70 AktG zu berücksichtigen.
Haben Aktionäre nach den vorstehenden Sätzen verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, so werden diese
unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gegeben.
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Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
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Aktionäre können darüber hinaus Gegenanträge gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG übermitteln.
Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
Dürkopp Adler Aktiengesellschaft Der Vorstand Potsdamer Straße 190 33719 Bielefeld Telefax: +49-521-925 2402 E-Mail: IR@duerkopp-adler.com
Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, zugänglich zu machender Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
sind dabei nicht mitzurechnen -, also spätestens bis Dienstag, den 13. Juni 2017, (24.00 Uhr MESZ), zugegangen sind, werden
den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter
über den Link Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht
zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Anträge von Aktionären
werden nicht berücksichtigt.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden
Ausführungen zu § 126 AktG (einschließlich der angegebenen Adresse) gemäß § 127 AktG entsprechend mit der Maßgabe, dass der
Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126
AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe von
Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person) enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
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Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
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In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in
§ 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach § 18 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt,
das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
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Weitergehende Erläuterungen
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Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet
unter
über den Link Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.
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Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
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Die nach § 124 a AktG auf der Internetseite zugänglich zu machenden Informationen, insbesondere diese Einberufung der Hauptversammlung,
die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären und weitere Informationen zur Hauptversammlung
sind im Internet unter
über den Link Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.
Die Einberufung der Hauptversammlung wurde am 18. Mai 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
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Bielefeld, im Mai 2017
Dürkopp Adler
Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Michael Kilian (Sprecher) Ying Zheng Geschäftsräume: Potsdamer Straße 190 33719 Bielefeld Telefon 0521-925-00 Telefax 0521-925-2402 www.duerkopp-adler.com Register-Gericht: Bielefeld Nr. HRB 7042
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